Hallo ,
ich habe einmal eine Frage wie es rechtlich aussieht.
Da ich schon Fg hatte,werde ich etwas engmaschiger betreut.
Ich bin nun in der 7ssw mein Ag weiß auch Bescheid.Nun ist es so ich arbeite im Eh und das 45 min von Wohn-und Arztort entfernt.
Die Arbeitszeiten Eh sind ja etwas bescheiden ,sprich ich arbeite von 9-18 oder 10-19.Meine FÄ hat nur spezielle Zeiten.
Ich versuche meine Zeiten schon auf Abends oder morgens zu legen,aber letzter Termin ist halt 17:15
Muss mein Ag mich für den Arztbesuch freistellen???
Oder " habe ich Pech gehabt " und muss dann auf meine Freizeit warten...die wiederum zum angesetzten Termin,2Wochen Verzug hat...
Lg
Arbeitgeber und Arztbesuche
Hi
Dein AG muss dich für alle Untersuchungen, die die SS betreffen freistellen
LG
Dein AG muss dich für die Arztbesuche (solange das normale Untersuchungen und nicht Igel-Leistungen sind), bezahlt freistellen. Umstritten ist allerdings die Wegstrecke. Aber vermutlich bist du mit deinem Termin dann ja eh über die Arbeitszeit hinaus und ein Teil liegt in deiner Freizeit, dann gleicht sich das ja wieder aus.
Also bei mir war das so das ich ein Tag die Woche einen freien Tag bekommen sollte und der auch immer am selben Wochentag extra für Arzttermine ect. Meine Chefin meinte dazu sind sie vepflichtet.Ich muss dazu sagen arbeite auch immer ne 6 Tage Woche von Mo-Sa .
Wenn du keine Möglichkeit hast, die Arztbesuche in der Freizeit zu erledigen, wirst du dafür bezahlt freigestellt. Aber nicht für den ganzen Tag, sondern nur für den Arztbesuch und die An- und Rückfahrt, wenn das in deine reguläre Arbeitszeit fällt.
Und richtig, nur für die Untersuchungen, die kassenärztlich vorgesehen sind.
Aber du bist jetzt erst ganz am Anfang der SS (7. Woche) und fragst schon nach engmaschiger Überwachung!!??
Nach ner engmaschigeren Kontrolle habe ich nicht gefragt;) ich werde engmaschiger kontrolliert von meiner Fa wegen Fg.
Daher mehr Termine und sie ist nicht immer zu meinen Könnzeiten von der Arbeit da.Daher...und um ehrlich zu sein,geht das Kleine nun einfach vor
Und da ich gestern eine Diskussion darüber hatte und meine Rl meinte ,ich kann ja früher gehen müsse die Zeit aber nacharbeiten interessierte mich mal die " wahre" rechtliche Beschaffenheit da es auch mein 1 Kind ist.
Rein rechtlich kannst du früher gehen und musst nicht nacharbeiten ;)