Urlaubsanspruch im Mutterschutz wird gekürzt wegen Elternzeit. Ist das Rechtens?

Hallo,

mir wurde mitgeteilt, dass mir in der Mutterschutzzeit keine Urlaubstage angerechnet werden, weil ich danach in Elternzeit gehe, würde mir nur Urlaub bis zum Eintritt der Mutterschutzzeit gewährt. Steht nicht im Gesetz, dass auch während des Mutterschutzes Urlaubsanspruch besteht, egal ob man danach in Elternzeit geht. Kennt sich hier jemand aus?

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Hallo,

Also ich hab das gerade heute mit unserem Personalleiter besprochen. Da ich mein erstes Kind erwarte hab ich natürlich auch keine Ahnung gehabt. Laut MuPa beginnt mein Mutterschutz ab 28.7. und endet dann 8 Wochen nach der Geburt des Kindes - voraussichtlich am 8.11.2016.
Er hat mir erklärt, dass ich meinen Urlaub anteilig für das Jahr bis zum 8.11. bekomme. Ich hab gesamt 30 Tage Urlaub, also anteilig fürs Jahr dann 25 Tage. Also laut meinem AG hat man auch während des Mutterschutzes Anspruch auf Urlaub.

Leider kann ich dir nicht sagen wie es gesetzlich geregelt ist...

Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen.
Liebe Grüße und noch eine entspannte Kugelzeit

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Mein Mutterschutz endet am 6.11. und bei mir wird es auch genauso berechnet.

Müsste also so gesetzlich sein ;-)...

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Ist es!

Paragraph 17 im MuSchG :)

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Ja du hast auch währrend es Mutterschutzes Anspruch auf Urlaub - egal ob du danach in Elternzeit gehtst oder nicht.
Für jeden Vollen Monat Elternzeit wird dir 1/12 des Urlaubes dann gekürtzt.

Susannea wird dir bestimmt antworten, die ist da expertin.
Müsste aber auch im Mutterschutzgesetzt nachzulesen sein.

Ausdrucken und der Personalstelle vorlegen.

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Hey ,
Ich weiß nicht ob es dir hilft,aber ich hab am 15.8. Et, am 4.7. geh ich in den Mutterschutz. Unsere Personaltante hat es so ausgerechnet, dass ich dieses Jahr 20 Tage Urlaubsanspruch habe statt 24.
Für November und Dezember hab ich wohl keinen Anspruch. Daher wurden mir 4 Tage abgezogen.
Liebe Grüße

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Hey,

im Paragraph 17 MuschG steht es deutlich:
Urlaubsanspruch bis Ende Mutterschutz.

Achte auf darauf, dass wenn der Mutterschutz mitten im Monat endet, dass dir für den vollen Monat die Urlaubstage zustehen (bitte korrigiert mich, falls ich das falsch verstanden habe).

Mein AG hat es auch versucht. Dumm nur, dass es mir aufgefallen ist...

Alles Liebe!

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Und ich habe noch keine Elternzeit beantragt und auch noch nicht den Wunsch dazu geäußert.
Werde aber auch mindestens 1 Jahr zuhause bleiben.

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DAs ist natürlich totaler Murks, was dein AG dort machen will, denn ja, Mutterschutz ist nicht Elternzeit und nur für volle Kalendermonate Elternzeit darf der AG kürzen.

Sprich, du hast nach dem MuSchG bis einschließlich dem Monat in dem der Mutterschutz endet Urlaubsanspruch!

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Mir wird gesagt die Elternzeit geht bis zu 3 Jahren, sprich wenn das Kind 3 Jahre alt wird und deshalb gilt die Elternzeit ab der Geburt. Deshalb dürfte der Urlaub noch im MuSchu gekürzt werden. Stimmt das?

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Nein, das ist natürlich auch totaler Unsinn, denn der Mutterschutz gehört nicht zur Elternzeit, die beginnt erst danach, die Länge wird nur mit angerechnet.

Steht wie gesagt aber auch in §17 drin, dass du Urlaubsanspruch für den kompletten Mutterschutz hast!

"§ 17 Erholungsurlaub
Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten"

Aber der AG versucht es einfach dich für blöd zu verkaufen.

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"§ 17 Erholungsurlaub
Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten"

Ist also eindeutig, dass dem nicht so ist, wie dein AG sagt ;)