Hilfe- Formulierung Elternzeit mit Teilzeitarbeit

Hallo vielleicht kann mir ja eine von Euch bei der Formulierung des Anschreibens für meinen Arbeitgeber helfen. Irgendwie bekomm ich das nicht zusammen.

Zu meiner Situation:
Ich habe vor der Schwangerschaft in Vollzeit (40h) gearbeitet. Bin seid Anfang im BV.
Elterngeld werde ich für 12 Monate ( einschließlich Mutterschutzfrist) beantragen.

Ich möchte gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen, aber nach 13 Monaten in Eltern- Teilzeit arbeiten gehen.
Unsere Tochter wird am 18.4.16 geboren. (Geplanter KS)

Wie kann ich das am besten Formulieren?

Ps. Muss mein Arbeitsstundenwunsch schon mit in das Anschreiben oder kann ich das auch kurz vor Antritt der Elternteilzeitarbeit mit meinem AG besprechen?

Sorry das es so lang geworden ist.

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe

LG

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Ich würde die Stundenanzahl für das zweite Elternjahr auf jeden Fall gleich mit reinschreiben. Je nach größe eures Unternehmens und der aktuellen Arbeitssituation, kann dein AG dir aber auch die Teilzeit während der Elternzeit verweigern. Hast du vorher schon mal mit deinem AG über deinen Wunsch mit der TZ gesprochen?

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Hallo, ja ich habe es schon angesprochen. Wir sind ein großes Unternehmen und somit sollte es kein Problem sein

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Im Internet gib es gute Musterschreiben. http://antrag-elternzeit.de/wp-content/uploads/Antrag-auf-Elternzeit1.pdf

Ich würde dann einfach in den ersten Absatz am Ende reinschreiben, dass du nach zwölf Monaten halt x std. die Woche in TZ arbeiten möchtest.

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Also ich würde es auch gleich mit reinschreiben. Der Ag muß ja auch ne Planungsbasis haben wenn er ggf. eine Elternzeitvertretung einstellt...

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Da du den Antrag auf TZ nur 1x/ Jahr stellen darfst, würde ich es so konkret wie möglich formulieren (sprich: exakte Wochentage und Stundenzahl/ Wochentag). Je konkreter, umso geringer das Risiko abgelehnt zu werden (wobei ein großes Unternehmen deinem Wunsch nach TZ nachgehen sollte und das Risiko, dass du es einklagen wirst und Recht bekommen wirst, nicht in Kauf nehmen wird).

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"Da du den Antrag auf TZ nur 1x/ Jahr stellen darfst, würde ich es so konkret wie möglich formulieren (sprich: exakte Wochentage und Stundenzahl/ Wochentag). "
Nach welchem Gesetz soll dies denn der Fall sein?

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"Ps. Muss mein Arbeitsstundenwunsch schon mit in das Anschreiben oder kann ich das auch kurz vor Antritt der Elternteilzeitarbeit mit meinem AG besprechen?"
Musst du nicht, das reicht das 7 Wochen vorher zu beantragen, du könntest es schon mit erwähnen, dann wird eine Ablehnung schwieriger!

Ich würde also etwas wie:

"voraussichtlich möchte ich ab dem xxx mit ca. Wochenstunden Teilzeit in Elternzeit bei ihnen arbeiten" Die genaue Verteilung würde ich jetzt keinesfalls schon angeben, denn das hängt ja dann von vielen Faktoren ab.

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Paragraph 8, Absatz 2 TzBfG.

Ich habe jahrelang als Referent für den BR gearbeitet und leider hatten wir genau den Fall, weshalb es leider zu einem netten Besuch beim Anwalt gekommen ist. Hintergrund war der, dass die AN nur angegeben hatte, dass sie in Teilzeit wiederkommen möchte. OHNE Hinweis auf die Wochentage. Der AG lehnte daraufhin ab mit dem Hinweis, dass ihm die Planung so erschwert würde, da die AN nicht klar formuliert hatte, an welchen Tagen + Stunden sie wiederkommen möchte. Weiter hieß es, dass der Anspruch auf TZ damit abgelehnt und im Folgejahr wiedergestellt werden könnte.
Nach Beratung mit dem BR ging die AN zum Anwalt, zum Glück konnte das außergerichtlich geklärt werden.

3 Monate vor Beginn der gewünschten TZ-Arbeit muss der Antrag gestellt werden. Deshalb mein Rat: So genau wie möglich. Falls du eine Arbeitsrechtsschutzversicherung hast, kannst du dir ein entsprechendes Schreiben auch aufsetzen lassen.

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Sorry, aber das ist hier alles totaler Unsinn, denn das Gesetz trifft ja nicht zu. Es geht um Teilzeit in Elternzeit, da darf beliebig oft der Antrag gestellt werden, kaum abgelehnt werden und das ganze nur innerhalb von vier Wochen und erst 7 Wochen vorher muss der Antrag mit Stunden Wunsch und Verteilung vorliegen.

Solche Fehlinformationen vom Betriebsrat sind dann mal wieder typisch und mehr als peinlich. Aber wahrscheinlich ist einfach das Gesetz und die Änderungen an dir vorbei gegangen, weil du schon so lange raus bist ;)

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