Vollzeitgehalt im Mutterschutz wenn schwanger in EZ?

Hallo ihr lieben,
Ich arbeite derzeit eigentlich Teilzeit in Elternzeit habe aber ein BV.
Im Juli kommt nummer zwei und ich werde dann zum Mutterschutz meine Elternzeit unterbrechen.
Stimmt es das mir dann in der Mutterschutzzeit mein Vollzeitgehalt zusteht, obwohl ich ja eigentlich Teilzeit arbeite?
( ich habe vor der Elternzeit Vollzeit gearbeitet)
Lg
Suma

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Ja das stimmt, wenn du momentan deine Teilzeitvereinbarung als Teilzeit in Elternzeit vereinbart hast. Mit Beendigung der Elternzeit erlischt auch die Teilzeitbefristung und dein Vollzeitvertrag lebt im Mutterschutz wieder auf.

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Ja wenn du deine Elternzeit vorzeitig beendest tritt wieder der Hauptvertrag ( Vollzeit ) in Kraft. War bei mir auch so. Habe im 2. Elternzeitjahr auf 450€ Basis gearbeitet und mein Vollzeitvertrag hat geruht. Habe dann im Januar schriftlich meine Elternzeit vorzeitig zum 29.2. beendet da am 1.3. meine neue Mutterschutzfrist begonnen hat. Bekomme jetzt das Mutterschasftgeld vom Vollzeitvertrag.

Alles gute

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Wenn du deine Elternzeit zum Mutterschutz beendest (unterbrechen gibt es dafür rein rechtlich nicht, somit ist rein rechtlich nach dem aktuellen BEEG der Rest der angemeldet war weg), gilt dein normaler Vertrag wieder und der ist Vollzeit, also gibt's dann natürlich im Mutterschutz den Zuschuss vom AG zum Vollzeitgehalt.

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Wie früh muss ich denn dann die erste EZ verkürzen sprich wann muss ich das dem AG mitteilen und kann dieser das Vorhaben ggf ablehnen? Mein Mutterschutz beginnt am 8.5. Und ich arbeite derzeit in TZ in EZ und hab jetzt nur mit meinem Teilzeitgehalt während des Mutterschutz gerechnet. Ein paar Euros mehr wären natürlich schön.

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"Wie früh muss ich denn dann die erste EZ verkürzen sprich wann muss ich das dem AG mitteilen und kann dieser das Vorhaben ggf ablehnen? "
BIs einen Tag vor dem Mutterschutz reicht die Mitteilung, danach gilt das Ende erst ab der Mitteilung, sprich man kann nicht rückwirkend beenden. Aber wie viel früher bleibt dir überlassen!

und nein, der Ag kann nicht ablehnen.

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Danke ... Da freuen wir uns über nen schönen Batzen extra Geld ;-)

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Hallo Suma,

ich weiß nicht, inwiefern das bei dir wie bei mir ist (bin Lehrerin und musste die vorzeitige Beendigung der Elternzeit beim Kultusministerium schriftlich beantragen, weil im Mutterschutz einfach mein Gehalt weiterläuft), aber mir hat man gesagt, dass ich nicht nur die Elternzeit (von Kind 1) vorzeitig aufgrund des MS (von Kind 2) beenden soll, sondern auch meinen Teilzeitvertrag. Wenn ich nämlich NUR die Elternzeit beende, dann würde ich weiterhin mein Teilzeit-Gehalt erhalten und wenn ich meine Teilzeit mit beende (was eben nur in Verbindung mit der Elternzeit geht), dann bekomme ich mein Vollzeit-Gehalt, weil mein Arbeitsvertrag wieder auf Vollzeit läuft. So ist es auch tatsächlich gewesen....

Liebe Grüße,
Christine