Hallo zusammen,
Ich bin ein wenig verunsichert nachdem ich heute beim Frauenarzt war.
Bin zur Zeit 14+2 und als Vertretungslehrerin an einem Gymnasium befristet angestellt. Ich habe vor den Osterferien von der ADD (mein Arbeitgeber) ein Formular bekommen mit dem ich zum FA gehen sollte um meinen Immunstatus auf diverse Kinderkrankheiten zu überprüfen. Das Ende vom Lied ist, ich bin nicht immun gegen Ringelröteln und habe wohl nur geringen Schutz gegen Masern... Was auch immer das bedeuten mag. Sie hat angekreuzt dass Schutz besteht und das dahinter so ergänzt. Laut Aussage der FA läuft das definitiv auf ein Beschäftigungsverbot hinaus.
Hab dann heute Nachmittag bei der ADD angerufen und die meinten, dass sei nur der Fall wenn eine der Krankheiten an der Schule ausbricht bzw. gemeldet wird.
Nun sind aber Ringelröteln gar nicht meldepflichtig und eine Ansteckungsgefahr besteht bereits während der Inkubationszeit, da sind noch gar keine Symptome zu verzeichnen... Im Internet steht die am häufigsten betroffene Gruppe seien 5-15 Jährige. Dennoch sieht RLP wohl nur ein Beschäftigungsverbot für Grundschullehrer vor, die mit Kindern bis 6 Jahre in Kontakt kommen... Kennt sich jemand damit aus bzw kann aus Erfahrung dazu etwas sagen?
LG Parigol
Immunstatus Lehrerin RLP
Soweit ich weiß, bekommt man ein bv bis zur 20.ssw wenn man nicht immun gegen ringelröteln ist. Kann mich aber auch täuschen. Ob dies nur für gs-lehrer oder auch lehrer weiterführender schulen betrifft müsstest du erfragen.
Bei fehlender Immunitiät gegen Ringelröteln ist das nur an der Grundschule und im KiGa relevant, nur bis zur 20. SSW., nicht jedoch auf weiterführenden Schulen. Außer wenn die Krankheit akut in der Klasse ausbricht, und du Kenntnis davon hast. Dann gibt es ein befristetes BV, bis der Ausbruch vorbei ist. Auch das nur bis zur 20.SSW.
Bei Masern bin ich mir nicht sicher. Da musst du dich bei der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz in deinem Bundesland erkundigen.
Ich bin Lehrerin in NRW (Gymnasium) und habe laut Immunstatus auch keinen Schutz gegen z.B. Ringelröteln (das gibt es laut FA aber auch gar nicht). Ein BV gibt es deshalb aber nicht generell. Du wirst dann sofort vom Schulleiter heim geschickt, wenn er Kenntnis davon bekommt, dass ein Verdachtsfall in der Schule vorliegt - egal in welcher Klasse und ob du dort eingesetzt bist oder nicht. So ist es zumindest bei uns.
Ich arbeite ganz regulär weiter.
Viele Grüße
Hi!
Das BV kriegt man in weiterführenden Schulen nicht! Bin selber Mittelschullehrerin in Bayern und nicht immun! Liegt vor allem an der statistischen Wahrscheinlichkeit sich anzustecken, da der Kontakt zu Schülern angeblich nicht mehr so eng ist! Es ist hierbei auch egal, in welcher Stufe du eingesetzt bist! Sollte eine dieser Krankheiten an deiner Schule ausbrechen, solltest du von deinem Schulleiter umgehend informiert werden! Kann durchaus in einem anderen Bundesland anders sein!
Pe ( 28 SSW )
Die Vorgaben vom MuSchG sind in allen Bundesländern gleich, aber liegt in der Entscheidung des jeweiligen Schulleiters bei welchen Fällen er freistellt.
Das Wichtigste ist die Rötelnimmunität, und die kann man über eine Impfung vor der SS rechtzeitig besorgen, und ggf vom Betriebsarzt/Amtsarzt die Immunitäten per Blutprobe bestätigen lassen. Ohne Rötelnimmunität sollte man in der Schwangerschaft keine Kinder und Jugendlichen unterrichten. Das gehört zur normalen Vorsorge für Lehrerinnen, aber auch zur normalen Hausarztvorsorge.
Bei den übrigen Kinderkrankheiten sollte man bei Ausbruch vorübergehend ins BV gehen, wenn keine Immunität vorliegt.
Im MuSchG ist das aber leider nicht genau geregelt. Es wird von Bundesland zu Bundesland anders gemacht und auch andere Immunitäten geprüft. Außerdem ist hier die Rede von Ringelröteln und gegen die kann man nicht impfen.
Lg