mutterschaftsgeld Elterngeld bei befristetem Vertrag

Weiß jetzt nicht,ob der Beitrag hier richtig ist.

Ich hab heut mit meiner Krankenkasse telefoniert und festgestellt, dass ich kein mitterschaftsgeld nach der Geburt bekommen werde,weil mein Arbeitsvertrag kurz nach der geburt endet.

Hatte jemand eine ähnliche Situation? Wie geht's dann weiter? Alg 2? Was habt ihr gemacht?

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Huhu

Jetzt bin ich gerad verunsichert durch dein Poste . Ich habe vor 4 Jahren in einem Betrieb angefangen was im Oktober begann . Mit einem Jahresvertrag . Der sich jedes Jahr automatisch verlängert hat . Jetzt hab ich im August geburtstermin . Bin ich da in der gleichen Situation ?

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Hast du denn eine Kündigung bekommen ? Denn die bräuchtest du ja trotzdem auch trotz deines Zeitvertrages oder ?

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Huhu, also das Mutterschaftsgeld bekommst du dann nur von der Krankenkasse, der Arbeitgeberanteil fällt dann weg... Weiß jetzt gerade garnicht mehr wie hoch der damals bei mir war...

Ich hatte damals einen Vertrag bis Ende Juli und hab Ende Oktober entbunden! War also im August und den halben September "Arbeitssuchend" dann Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Das Elterngeld wird vom Gehalt der letzten 12 Monate vorm Mutterschutz berechnet, bei mir waren also 1 1/2 Monate Arbeitslosengeld dabei und die werden mit 0€ gerechnet! Das hat mein Elterngeld ganz schön reduziert :-/
Hoffe ich hab das jetzt auch noch richtig im Kopf gehabt mit dem Mutterschutzgeld ; -)
Gruß, Fruity

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"Hoffe ich hab das jetzt auch noch richtig im Kopf gehabt mit dem Mutterschutzgeld "
Ja, komplett richtig, nur das eben das Mutterschaftsgeld damit höher ist als normal, nämlich in Höhe des Krankengeldes und nicht auf 13 Euro täglich begrenzt bzw. bei dir muss es in Höhe des ALGI gewesen sein.

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"Ich hab heut mit meiner Krankenkasse telefoniert und festgestellt, dass ich kein mitterschaftsgeld nach der Geburt bekommen werde,weil mein Arbeitsvertrag kurz nach der geburt endet."
Wie kommst du denn auf den Unsinn?

Dir steht natürlich Mutterschaftsgeld zu und das sogar nicht nur mit 13 Euro täglich, sondern in Höhe des Krankengeldes nach Vertragsende. Und ja, genau das habe ich auch erhalten ;)

Und danach gibt es dann Elterngeld.

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Das meinte die Tante bei der Tk! Mich wundert's auch.bin ja versichert... (allerdings freiwillig, macht das einen Unterschied? Weil ich als referendarin verbeamtet auf zeit bin.)

Also et ist der 14.7 und Vertrag geht bis zum 20.7. Und ab da krieg ich krankengeld?

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Ah Moment, du bist aktuell verbeamtet, dann bekommst du ja im Mutterschutz kein Mutterschaftsgeld und somit dann auch nicht nach der Entlassung (du hast ja keinen Vertrag als Beamtin, sondern bist ernannt und wirst entlassen ;) ).

Denn um das im Mutterschutz weiter zu erhalten, musst du vorher ja welches erhalten. Aber während du noch verbeamtet bist, bekommst du die Bezüge direkt vom AG. Wenn du also keinen Anschlussvertrag hast, dann gibt es wirklich nichts weiter. Dann gibt es es aber ab dem Zeitpunkt wo du keine Bezüge mehr erhältst gleich Elterngeld.

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