hallo ihr lieben!
ich weiss, die ständigen bv-fragen nerven...trotzdem hab ich auch eine, vorallem an die erzieherinnen unter euch:
ich bin auch erzieherin und aufgrund mangelnden impfschutzes im bv.
nun steht ja im gesetz die werdende und stillende mutter. heisst das, das bv gilt auch in der stillzeit? ist ja ein nicht unbeachtlicher unterschied, ob man elterngeld oder weiter volles gehalt bekommt...
lg bb
BV erzieherin stillzeit?
Das ist ja interessant. Ich folge!
Das hab ich ja noch nie gehört, das wäre ja der Wahnsinn
https://www.lwl.org/lja-download/datei-download/Service/RS/RS_TEK/RS_TEK_2005/1110455837_3/rd2005nr04_Merkblatt_Mutterschutzgesetz.pdf
"für die Gesundheit und Sicherheit von schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen"
Hallo das habe ich noch nicht gelesen, aber ich glaube das es bestimmt nur um die stillzeit nach der Elternzeit geht. Also wenn man zb nach der ez wieder arbeiten will, man aber noch stillt und dann wieder ins bv geht oder so.. aber vielleicht weiß hier jemand mehr. Mich interessiert es auch.
was ich bisher dazu gefunden habe war das maximal 1 jahr als stillzeit gewährt wird, und elterngeld gibt es ja auch max. 14 monate...
Ich seh das Problem des nachweisen. . Woher soll der Chef wissen ob du wirklich 100% stillst? Sobald es von Heut auf morgen nicht klappt müsstest du ja am folgetag zur Arbeit. . Da elternzeit hast du ja nicht rechtzeitig beantragt
Ne Freundin arbeitet in der Krippe und bei denen ist sowas noch nicht vorgekommen
Meine Freundin hat ein BV in der Stillzeit.
Sie legt (ich glaube) monatlich eine Bescheinigung vom Gyn vor, dass sie noch stillt. Der AG spricht daher das BV aus bzw. lässt es weiter laufen, das machen die dort wohl mit allen Schwangeren so.
Sie bekommt erst 1 Jahr das volle Gehalt durch das BV und danach nochmal das Elterngeld dazu.
Habe ich vorher auch noch nie gehört, scheint aber so zu sein. Und ermöglicht es ihr natürlich sehr lange für das Kind da zu sein - bei sehr akzeptabler Bezahlung.
Voll gestillt hat sie übrigens nie, da sie Probleme hatte. Die kleine bekommt schon seit paar Monaten nach der Geburt nur sporadisch die Brust und ansonsten Flasche und auch schon Beikost.
Wie immer beim BV steht und fällt das mit dem AG bzw. dem Gyn - manche sind da eben "erteilungsfreudiger".
Mein Chef hat mich sofort ins bv geschickt. . Da hatte ich keine Probleme weil die Rechtslage eindeutig war.
Zählt auch wenn man versucht zu stillen? Kann ja beim EG Antrag nach Geburt ja gar nicht wissen ob das stillen überhaupt klappt
Was macht deine Freundin beruflich?
Also rein rechtlich habe ich keine Ahnung, aber mein BV endet mit dem Beginn des Mutterschutzes 6 Wochen vor ET! Wenn ich dann nach dem Mutterschutz entscheide würde, also 8 Wochen nach der Geburt, wieder arbeiten zu gehen, greift mit Sicherheit wieder das Mutterschutzgesetz und sieht bestimmte Regelungen in der Stillzeit vor, aber ob da ein BV zugehört weiß ich nicht! Aber ich denke in keinem Fall, wenn Du einen Antrag für die Elternzeit eingereicht hast! Ich habe mal gelesen, dass Du ein BV nur bekommen kannst, wenn Du prinzipiell in der Lage dazu wärst zu arbeiten, Dein Arbeitgeber aber zu Deinem Schutz entscheidet, dass er Deine Dienste nicht in Anspruch nehmen kann und das wäre ja dann in diesem Fall nicht so, denn Du bietest Deine Arbeitskraft nicht an, wenn Du EZ haben möchtest!
Man sollte auch bedenken, dass der Kündigungsschutz für werdende Mütter 4 Monate nach der Geburt endet. Ein Arbeitgeber, der sich von der Schwangeren ausgenutzt fühlt, kann also ganz legal kündigen. Die Mutterschutzfrist endet zwei Monate nach der Geburt, und dann geht der Kündigungsschutz nur noch zwei weitere Monate weiter.
Die Stillzeit kann bis zu einem Jahr gewährt werden. Das sind dann 8 Monate in denen die Stillende keinen Kündigungsschutz mehr hat.
Huhu, eine schöne Vorstellung, aber das klappt so nicht. Ein BV kann nur für werdende Mütter ausgestellt werden. Das Gesetz beinhaltet aber u.a. in §7 Vorschriften, die der AG für stillende Mütter zu beachten hat. Das gesamte Gesetz ist bezogen auf werdende und stillende Mütter, aber nicht alles trifft auf beide gleichzeitig zu. In den einzelnen §§ Steht aber mit drin, wofür sie jeweils gelten.
Lg, tiermama
Korrektur:
Hab grad noch was gefunden...
§6 (3) Stillende Mütter dürfen mit den in § 4 Abs. 1, 2 Nr. 1, 3, 4, 5, 6 und 8 sowie Abs. 3 Satz 1 genannten Arbeiten nicht beschäftigt werden. Die Vorschriften des § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 sowie Abs. 5 gelten entsprechend.
Gibt also Möglichkeiten.. Kommt drauf afk, ob's bei dir zutrifft
Ja, es gibt BVs in der Stillzeit, welche ist in §6 MuSchG genau aufgelistet.
danke, das guck ich mir mal an
Wie muss (?) Ich beweisen dass ich stille? Wie sieht es aus wenn ich 4 Monate stille und danach elternzeit mit elterngeld beantrage? Werden die 4 Monate von den 12 Monaten abgezogen?
Relevant für ein BV ist nur das in der Stillzeit Gefahr für Leib und Leben der Mutter oder des Kindes aufgrund der Arbeitsbedingungen bestünde. Das ist aber bei einem BV aufgrund mangelnden Immunschutzes nur in der Schwangerschaft aber nicht mehr in der Stillzeit gegeben ergo gibt es dann kein BV.
Ansonsten kann es auch ein BV bei stillenden Müttern geben:
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__6.html
So würde ich das jetzt auch verstehen.. Ich bin aber beispielsweise wegen aggressiver Kinder/Jugendlicher und der daraus resultierenden Gefährdung im BV. Da muss ich mich echt mal schlau machen. Muss aber sagen, mir wär das zu heikel. Was, wenn es mit dem Stillen nicht klappt? Dann muss man arbeiten, weil man ja keine EZ eingereicht hat.. Und wohin dann mit dem Kind??
Aber ich find das insgesamt so merkwürdig.. Wie macht das eine stillende Mutter, wenn sie auf Arbeit ist. Nimmt sie das Kind mit zur Arbeit? Wenn mein Kind in der Kita/ bei der Tagesmutter im Wohnort und die Arbeitsstelle ne Stunde entfernt ist, bringt einem die halbe Stunde Stillzeit zweimal am Tag ja auch nichts...
Sorry, hab grad wirre Gedanken...
"Wenn mein Kind in der Kita/ bei der Tagesmutter im Wohnort und die Arbeitsstelle ne Stunde entfernt ist, bringt einem die halbe Stunde Stillzeit zweimal am Tag ja auch nichts..."
Doch, bringt es, du lässt dir entweder dein Kind bringen, fährst in der Zeit zum Kind oder pumpst ab.
Bei mir liegt die Stillpause eben einfach immer am Ende, so dass ich dann zu meinem Kind fahre.
Ich habe nochmal in den Merkblättern der Aufsichtsbehörden für werdende Mütter in der vorschulischen Tagesbetreuung von Kindern nachgesehen (bitte googlen).
Die Beschäftigungsverbote bei fehlenden Immunitäten gelten ausdrücklich für Schwangere! Es wird auch angegeben, bis zu welchem Schwangerschaftsmonat.
Bei stillenden Müttern würde dem Säugling keine Schäden drohen, oder?
Sonst würde man ja Babys und Kleinkinder auch nicht in Kitas und Horte unterbringen dürfen, wo sie genau diesen Infektionsgefährdungen ausgesetzt sind.
Für die Mutter ist sind die Infektionskrankheiten während der SS eh kein Problem gewesen. Von Scharlach abgesehen, da drohen infolge hohen Fiebers Wehen - aber das fällt in der Stillzeit auch weg. Es ging bei den Infektionsgefährdungen immer darum, Schäden am Ungeborenen oder Fehlgeburten zu verhindern, das fällt selbstverständlich nach der Geburt weg.
Sorry, aber es geht auch weiterhin darum das Kind nicht zu gefährden und das tut man, wenn die Mutter an der Krankheit erkrankt schon.
Und wenn deine Behauptung stimmen würde, dann wäre das mit dem Tragen usw. ja auch nicht mehr wichtig, gilt aber explizit auch für Stillende.
Also so einfach, wie du hier wieder tust ist das nicht. Und wie gesagt, wer sagt dir denn eh, dass die Mutter impfen will? Dazu kann sie auch niemand zwingen.
Sorry, aber es geht auch weiterhin darum das Kind nicht zu gefährden und das tut man, wenn die Mutter an der Krankheit erkrankt schon.
Und wo wird dein Kind betreut, während du arbeiten gehst? Etwa in der Kita, im Hort, wo Kinderkrankheiten herumgehen? Dann dürftest du dein Kind nicht zu anderen Kindern lassen, denn da gefährdest du es in hohem Maße. Das wäre dann doch auch verantwortungslos.