Provisionszahlungen Mutterschutz

Hallo liebe Mamis,

wollte mal kurz fragen, ob es hier noch mehr Mamis gibt, die Provisionsvereinbarungen in Ihren Arbeitsverträgen stehen haben und wie das bei Euch im Unternehmen gehandhabt wird.
Bei mir ist es so, dass sich mein Gehalt aus einem Fixum und einer Provision zusammensetzt. Die Provision errechnet sich aus dem Gewinn den ich durch den Verkauf von Produkten generiere und wird mir immer erst dann ausgezahlt, wenn der Kunde die Rechnung beglichen hat.

Sprich: ich mache bsp. Anfang April einen Auftrag, der im Laufe des Aprils berechnet und vom Kunden bezahlt wird. Die Provision dafür erhalte ich dann mit meiner Gehaltsabrechnung Ende Mai.
Nun gehe ich bald in den Mutterschutz und mein Chef meint, dass alle Aufträge, die vorher nicht vom Kunden bezahlt sind, auch nicht mehr verprovisioniert werden. Ich würde dann ja schließlich Mutterschutzgeld bekommen.

Aber die Leistung habe ich ja zum Teil schon lange Zeit vorher erbracht.
Kennt sich jemand von Euch damit aus bzw. hat vll ein ähnliches Problem??

LG

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Wenn die Pauschalzahlung in der Mutterschutzfrist den Durchschnitt der früher, im Berechnungszeitraum gezahlten Provisionen bereits enthält, dann kann logischweise nicht auch noch eine Provision dazu ausgezahlt werden. Sonst wäre das ja doppelt abkassiert. Der Chef hat also Recht.

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Hii #winke

So weit ich weiss, übernehmen die Zahlung des Muttschaftsgeldes die Krankenkasse und der Arbeitgeber.
13€/Tag zahlt die KK, der AG den Rest.

Jedoch beträgt die Höhe des Mutterschaftsgeldes einen Pauschalbetrag, der aus dem Durchschnitt der letzten Auszahlungen ermittelt wird.

Mein Bauchgefühl sagt, dass auch deine Provisionen dort mit eingebozen werden, also nicht nur das Fixum, aber dass es trotzdem bei diesem Durchschnittsbetrag bleibt. Da wird nicht mehr individuell die Höhe der Provision beachtet.

LG

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Hallo:) Bei mir ist es genauso mit Fixum und Provision. Lt Aussage der Elterngeldstelle würden die weiter laufenden Zahlungen mit dem Elterngeld verrechnet. D.h., ab einer bestimmten Summe bekommst Du weniger EG.
Ich habe es so gelöst, dass die Provision "eingefroren" wird vom Arbeitgeber und dann ausgezahlt wird, wenn ich wieder anfange zu arbeiten. Das Fixum wird während der Elternzeit eh ausgesetzt.
Vielleicht ist das eine Option für Dich? Ich weiß aber nicht, ob es Unterschiede bei den Elterngeldstellen bzgl der Anrechnung gibt. Aber sollte eigentlich nicht...
LG

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Ach sorry, ich hab nicht gesehen, dass sich die Frage nur auf den Mutterschutz bezog.

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Danke für Eure Antworten ;)

Natürlich will ich nicht doppelt Provision kassieren. Es geht nur darum, dass meine Provision sehr variabel ist, da ja gewinnabhängig. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich die Provision erst bezahlt bekomme, wenn der Kunde gezahlt hat.

Der Kunde kann aber erst zahlen, wenn er auch eine Rechnung bekommen hat. Und genau diese werden in den letzten Wochen sehr schleppend geschrieben ;) Sprich: mein Chef hat Einfluss darauf, wie sich mein Gehalt zusammensetzt und somit das Mutterschaftsgeld, da ja der Durchschnitt aus den letzten 3 Monaten genommen wird.

Jetzt ist er der Meinung, dass alles was nach meinem Eintritt in den Mutterschutz als Zahlung vom Kunden auf seinem Konto eingeht, nicht mehr verprovisioniert werden muss. Das erscheint mir sehr ungerecht, da es ja manipuliert wurde ;)