An die Konditorinen und Bäckerinnen unter euch

Habe mich mal aus dem Kleinkind Forum rüber geschlichen.

Meine Schwester ist gerade schwanger, arbeitet als Konditorin. Jetzt kommt sie bald in den sechsten Monat und darf laut gesetzt nur noch vier Stunden Arbeiten. Jetzt schreibt ihr weder der Frauenarzt noch ihr Chef ein halbes Beschäftigungsverbot, sie kann aber auch langsam nicht mehr länger. Die vier Stunden wären ideal. Was kann sie jetzt noch machen? War das bei euch auch? Ihr Chef sagte als sie gemeint hat das bei ihrer Schwester der Chef das verbot geschrieben hat, " ist ja auch eine andere Berufsgruppe." Ist doch egal oder? Gesetz ist Gesetz gilt für Konditorinen wie für Altenpflegerin usw.

Hoffe ihr habt einen Rat was wir tun können.

1

Auf was beruft sie sich denn? Auf welcher Grundlage sollte sie nur noch 4 std. arbeiten dürfen?

2

Ich würde mal vermuten es bezieht sich auf rein stehende Tätigkeiten

3

nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet,

Das ist ein Auszug aus dem Mutterschutzgesetzt, unter der Rubrik Beschäftigungsverbote.

weitere Kommentare laden
6

Hallo! Wenn ich richtig informiert bin, ist in diesem Fall der AG dafür verantwortlich das Teil-BV auszustellen (sofern er ihr keine andere Position anbieten kann...) Notfalls mit den entsprechenden Gesetzestexten zum Chef. Hab jetzt schon mehrfach gehört, dass die meistens einfach keine Ahnung haben (wollen). Wenn das nichts bringt, an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.:

Alles Gute.

13

Bäckereifachverkäuferin ist es so das du nur noch 4 std Arbeiten darfst ab der vollendeten 20. Ssw also bei mir ist auf jeden Fall durchgehen nur stehen. Weiß leider nicht wie es bei Konditorei / bäckerin ist.

Lg

14

Bäckereiverkäuferinnen können nicht im Sitzen arbeiten, .... Wenn die Theke klein ist, ist es Steharbeit.

15

Bäckereifachverkäuferin ist nur steh Arbeit ja sag ich ja aber ich weiß halt nicht wie es bei der Konditorin / bäckerin ist aber denke mal das man auch sehr viel stehen muss ich habe bei uns in der Backstube jedenfalls keine Stühle gesehen....

Aber zu welchen Uhrzeiten muss sie denn arbeiten?

weiteren Kommentar laden
17

Hallo!

Also laut meiner Info gilt das Gesetz für steharbeiten, egal, ob ein Stuhl da ist. Anspruch auf einen Stuhl hat sie eh schon die gesamte Schwangerschaft. Und nur weil man sich dann 5 Minuten setzen kann heißt das nicht, das das mit den 4 Std nicht gilt. Ich arbeite im Einzelhandel, dort gibt es nur stehende Arbeit und deswegen werde ich auch ab nächster Woche (6. Monat) nur noch 4 Stunden Schichten arbeiten.

Ich weiß jetzt nicht, wie viel sie steht, da musst du sie mal fragen. Aber denke schon das dies auch eine stehende Tätigkeit ist. Wenn dem so ist, so muss ihr Arbeitgeber ihr entweder nach 4 Stunden eine komplette Sitztätigkeit anbieten ( was ich denke ich nicht gibt in diesem Beruf außer sie macht vielleicht auch arbeiten im Büro oder so) oder die Schicht ist dann damit vorbei.

Soweit ich weiß bedarf dies auch kein bv.

Sie erhält natürlich auch kein Gehaltsverlust deswegen.

Lg Tay