Ringelröteln - Frage an Lehrer oder Erfahrene

Hallo ihr Lieben,

nach langer (bewusster) Foren- Abstinenz, brauche ich nun doch mal einen Rat und hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Ich bin Lehrerin an einer Grundschule und unterrichte hauptsächlich die 1. Klasse. Mittlerweile bin ich in der 14. SSW und obwohl die SS (nach einer FG) von vielen Ängsten begleitet ist, würde ich mich nicht als zimperlich oder übervorsichtig beschreiben…

Nun aber zum Thema: In meiner Klasse ist ein Junge an Ringelröteln erkrankt. Er war letzte Woche 3 Tage zu Hause und ist inzwischen wieder gesund. Als ich von der Krankheit erfahren habe, habe ich mich sofort testen lassen und es kam heraus, dass ich nicht immun bin (laut Bluttest vom Montag hatte ich auch keine frische Infektion). Nun kreisen meine Gedanken aber dennoch ständig darum, ob sich nicht vielleicht andere Kinder angesteckt haben, was ja erst in 1-2 Wochen auffallen würde. Meine FA hat gesagt, ich solle mir keine Gedanken machen – die Wahrscheinlichkeit wäre sehr gering, aber es beschäftigt mich natürlich doch rund um die Uhr.

Ich habe nun gelesen, dass es in solchen Fällen manchmal ein vorübergehendes BV gibt. Von allen Seiten wird mir nun eingeredet, es wäre verantwortungsvoller das in Anspruch zu nehmen… Aber andererseits werde ich in der Schule gerade dringend gebraucht – eine andere Kollegin ist krank, was an einer kleinen Schule schon ein mittelschweres Chaos verursacht.

Vielleicht war jemand schon mal in einer ähnlichen Situation und hat einen Rat. Bitte aber keine Panik-Antworten oder Lehrbuch-/ Google- Wissen! Ich würde mich einfach über ein paar Meinungen freuen. Danke im Voraus! #blume

LG Mimi

P.S. Übrigens… Ist es nicht ein selten dämlicher Zufall: In 7 Jahren als Lehrerin ist mir noch nicht ein Fall von Ringelröteln untergekommen, nicht mal meine Chefin (über 20 Jahre Erfahrung) kann sich an einen Fall erinnern – und NUN, in den 20 Wochen, wo es für mein ungeborenes Kind gefährlich ist, tritt so ein Fall auf – zum K… #aerger

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Oh nein, wie ätzend!!
An unserer Schule ist es so, dass Schwangere bei einem Fall von Scharlach, Ringelröteln etc umgehend nach Hause geschickt werden. Ich bin an einer weiterführenden Schule. Selbst wenn der Fall in Jahrgang 5 auftritt, dürfte ich nichtmal meinen Oberstufenunterricht wahrnehmen. Erstmal ist man dann für vier Tage raus, danach wird man angerufen - ist ein weiterer Fall aufgetreten, verlängert sich das "Mini-BV", ist kein neuer Fall aufgetreten, darf man wieder arbeiten. Ich weiß aber nicht, ob das Pflicht ist; unsere Schule macht das so.

Ich finde dich gar nicht überängstlich und würde darüber nachdenken, zum Schutz Deines Kindes ein paar Tage raus zu gehen. Die Gefahr ist ja wirklich real, und Deinen Einsatz in allen Ehren - danken wird ihn Dir niemand. Denk an Dein Baby, das hat jetzt oberste Priorität.

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Hallo, ich denke zwar, dass du dich nicht leicht mit Ringelröteln ansteckst, da du ja als Lehrerin keinen so "nahen" Kontakt hast, wie zB. eine Erzieherin aber ich würde nichts riskieren und die kritische Zeit ins BV gehen.
Solltest du dich anstecken, ist es einfach zu gefährlich für das Ungeborene. Man wird nicht umsonst ins BV geschickt.

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Hallo Mimi.

Habe in einer Kita gearbeitet. Dort ist es so, dass man bis zur 20. Woche ein komplettes BV bekommt, da es da wohl am gefährlichsten für das Kind ist. Also auch Hort ( was ja deine Altersgruppe ist) ist tabu. Danach bekommt man nur ein befristetes BV wenn ein Fall auftritt. Nun weiß ich, wie das ist mir dem Personalmangel und dem schlechten Gewissen. Andererseits dankt es dir am Ende keiner, wenn du durchziehst und dein Kind geschädigt wird.

Blöde Situation irgendwie. Da wirst du hier auch tausend Meinungen hören. Am Ende müsste dein Arzt/Betriebsarzt ja wissen, was gut wäre.

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Huhu,
in welchem Bundesland unterrichtest du denn?
Ich bin auch Grundschullehrerin, in NRW, und habe meiner Schulleitung vor zwei Wochen meine Schwangerschaft mitgeteilt. Seitdem war ich zwangsweise zu Hause. In NRW muss man erst zum BAD und seinen Immunstatus überprüfen lassen. Meine Ergebnisse habe ich seit Freitag, Montag darf ich wieder arbeiten.

Für meine Schulleitung ist ein Infobrief dabei, wie sie sich im Falle von Erkrankungen bei Schülern zu verhalten hat. Ist kein Immunschutz für Ringelröteln vorhanden, gilt ein generelles BV bis zur 20. Woche. Ab der 21. Woche darf man erst 22 Tage nach dem letzten Krankheitsfall wieder zur Schule.

Informiere dich notfalls beim Schulamt, wie das in deinem Bundesland geregelt ist.

Alles Gute!

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Oh, habe noch mal nachgeschaut. Das BV bis zur 20. Woche gilt wohl, wenn die Kinder unter 6. Jahre alt sind. Das betrifft das 1. Schuljahr wohl.

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Das ist aber das generelle BV und es gilt bis zur 20. SWW und für den Umgang mit Kindern bis 10 Jahren, auch ohne dass ein Fall auftritt.

Wenn jedoch konkret ein Fall auftritt, gilt das BV in der gesamten Schwangerschaft und auch unabhängig vom Alter der Kinder.

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Ich bin keine Pädagogin, antworte Dir mal als "Opfer"#hicks.

Ich bekam vor 2Jahren eine Frischinfektion an RR ab in der 32.SSW.

Ich kann Dir nur empfehlen, Dich nachtesten zu lassen - ich wurde damals auch bei der 2.Blutabnahme positiv getestet.
Du hast zwar als Lehrerin nicht den gleichen nahen Kontakt wie zu eigenen Kindern aber in der 1.Klasse sind Deine Schüler ja noch recht klein. Ich kann mir vorstellen, dass es dann noch zu anderen "Berührungspunkten" kommt als wie bei älteren Schülern.

Und ja, ich würde an Deiner Stelle versuchen, mich krankschreiben bzw. BV ausstellen zu lassen....Du befindest Dich ja schon noch in der absolut riskanten Zeit#zitter.

Alles Gute!
Gruß, schnuffel
#winke

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Ich vertrete hier kein Google Wissen sondern was gängige Praxis ist. Für die Entscheidung ist dein AG verantwortlich, eigentlich ist das gar nicht deine Verantwortung das entscheiden zu müssen.

Vielleicht fragst du zusammen mit der Schulleitung telefonisch deinen Amts- oder Betriebsarzt an, was zu tun ist. Sie werden dir antworten, wenn sie es kompentent beantworten, dass du ein befristetes Beschäftigungsverbot bis zum 21. Tag nach dem letzten Erkrankungsfall bekommen musst, und zwar nur für den Umgang mit Kindern an der Einrichtung. Deine Besorgnis ist sehr berechtigt.

Ob du abkömmlich bist oder nicht spielt in dem Fall keine Rolle. Wenn etwas passiert, und sie dich nicht freigestellt haben, ist deine Schulleitung ganz persönlich für dich und die Folgen haftbar!
Das wird ihr jetzt nicht bewußt sein.

Du wirst hoffentlich ein befristetes Beschäftigungsverbot bekommen. Das wäre auch nach der 21. SSW noch der Fall, sofern ein Fall von Ringelröteln an der Einrichtung auftritt.

Zu Hause darfst du allerdings weiterhin arbeiten, dürftest Klassenarbeiten korrigieren, Unterricht vorbereiten, telefonieren und Elternabende abhalten bis 20 Uhr, sofern die Kinder fernbleiben.

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Ich bin Erzieherin und wir müssen auch mit negativen Immunstatus arbeiten. Tritt allerdings ein Fall auf haben wir ein BV von 5 Tagen. Kommt ein weiterer Fall hinzu, zählen die 5 Tage von vorn. Ob das sinnvoll ist oder nicht sei mal dahin gestellt da eine Infektion ja erst Tage nach der Ansteckung sichtbar wird. Das heißt wenn Symptome auftreten war das Kind schon ein paar Tage mit RR bei uns. Ob eine schwangere ohne Immunstatus dann vielleicht gelackmeiert ist interessiert meinen Arbeitgeber nicht. Und mein Arbeitgeber ist ein großes Krankenhaus.
Aber bei dir gab es bereits einen bekannten Fall, da schickt sogar mein AG Heim, das deiner das nicht tut kann ich nicht verstehen. Schau mal ins Mutterschutzgesetz damit du was in der Hand hast und siehe zu das du dich da fern hälst. Keine Angst ich glaube nicht das du dich so schnell ansteckst aber riskieren würde ich NIX. Egal ob eine Kollegin krank ist oder nicht. Diese Kollegin bleibt ja auch wegen ihrer Gesundheit zu Hause und macht sich wohl keine Gedanken. Mache du das für die Gesundheit deines Kindes auch. Es dankt dir niemand.
Und das sowas genau jetzt passiert wo du schwanger bist ist wohl ein ungeschriebenes Gesetz. So ist es immer :-)
Sei froh das es bei euch so selten vorkommt, wir haben RR häufiger.

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"Keine Angst ich glaube nicht das du dich so schnell ansteckst aber riskieren würde ich NIX. Egal ob eine Kollegin krank ist oder nicht. Diese Kollegin bleibt ja auch wegen ihrer Gesundheit zu Hause und macht sich wohl keine Gedanken. Mache du das für die Gesundheit deines Kindes auch. Es dankt dir niemand."

ronjatzi, das ist immer deine Argumentation, es dankt dir niemand. Es ist Angstmache und du argumentierst auf der Gefühlsebene. Außerdem drückst du die Verantwortung der Schwangeren auf. Und das alles gefällt mir überhaupt nicht. Warum?

- Angstmache ist kein guter Ratgeber
- Argumente auf der Gefühlsebene sind immer schlecht, wir brauchen hier keine Gefühle sondern Fakten. Die kriegt man nicht auf der Gefühlsebene. Die Fakten sind die Richtlinien mit denen das MuSchG angewendet wird, damit liegt man auf der sicheren Seite.
- die Verantwortung liegt gar nicht bei der Schwangeren, sondern bei der Schulleitung. Wenn man das weiß, entlastet das enorm.

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Ich habe geschrieben das ich nicht glaube das sie sich angesteckt hat. Angst mache ist was anderes. Und ich habe auch gesagt dass sie im Mutterschutzgesetz gucken soll/kann. Das ist keine Gefühlsebene sondern die Rechtslage. Ich verstehe nicht was das Problem ist. Ich habe der TE aus meiner Sicht der Dinge geantwortet. Egal was ich geantwortet habe. Es ist meine Meinung. Du kannst ihr gerne deine Sicht der Dinge mitteilen. Je mehr Meinungen oder Ratschläge desto besser für die TE. Aber lass mir doch bitte meine Meinung. :-)

Ich finde es einfach nicht gut wenn man aufgrund eines schlechten Gewissens irgendwas aufs Spiel setzt. Die Personallage ist nur dann schlecht wenn viele nicht anwesend sind. Die lassen sich auch kein schlechtes Gewissen machen.
So sehe ich das und so habe ich versucht das zu vermitteln. Die Hauptsache ist auch eigentlich das die TE das richtig verstanden hat. Ich möchte das jetzt auch nicht ausdiskutieren :-)
Ich finde es absolut okay das du meine Antwort nicht gut findest. Das musst du ja auch nicht. Ich teile hier auch nicht jede Meinung.

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Hallo,
ich bin Erzieherin an einer Grundschule in Berlin. Dabei bin ich unterrichtsbegleitend in Klasse 1 und habe in der EFöB Klasse 1 und 2.
Ich habe nach Bekanntgabe der SS ein vorläufiges BV bekommen, bis mein Immunstatus beim Arbeitsmedizinischen Dienst geklärt wurde. Ich bin gegen Ringelröteln nicht immun und habe daraufhin direkt ein BV bis zur 20. SSW bekommen. Danach hätte ich vom Immunstatus her arbeiten können und hätte bei Auftreten von RR in der Schule ein vorübergehendes BV von 21 Tagen nach Autreten des letzten Falles bekommen. Aufgrund der Gefährdungsbeurteilung habe ich aber letztendlich ein BV bis zum Mutterschutz bekommen, sodass mich das nicht mehr betrifft.
Sprich dringend mit der SL, bzw rufe beim Betriebsarzt/Arbeitsmedizinischen Dienst an und kläre das. Wenn du dich ansteckst, wird dein Kind nicht nur geschädigt, sondern du kannst es verlieren. Sch*** auf die Situation für die Kollegen. Würdest du Grippe kriegen müsstest du auch zu Hause bleiben, egal wie die Situation ist. Da muss sich die SL was einfallen lassen. Du solltest dein Krümelchen auf jeden Fall nicht unnötig gefährden.

Ich drück dir alle Daumen und großen Zehen, dass du dich nicht angesteckt hast!!!

LG, tiermama

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Vielen, vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!

Ich hatte mir zwar eher etwas "Entwarnung" erhofft, als die ziemlich einheitliche Meinung, ein BV müsste her, aber vielleicht muss ich dann doch morgen über meinen Schatten springen und nochmal einen Arzt bemühen!

Im Internet konnte ich leider bisher überhaupt nichts zum Thema Ringelröteln - Schwangerschaft - Grundschule für mein Bundesland finden. Ich wohne / arbeite übrigens in SACHSEN... Im MuSchuG ist alles sehr allgemein gehalten und für meinen konkreten Fall finde ich einfach keine gesetzliche Grundlage! Wann / Ob ein BV angebracht wäre, steht nirgends...

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Doch, das Bundesland Sachsen hat sogar eine Informationsbroschüre herausgebracht: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/15811
auf Seite 3 steht, dass du ein BV erhältst, wenn das Risiko besteht, an einer Berufskrankheit zu erkranken bei der Risiko für die Leibesfrucht besteht.

Ringelröteln sind in der Grundschule eine Berufskrankheit und es besteht ein Risiko für das Ungeborene.

Die Maßnahmen sind bundesweit einheitlich geregelt, so wie ich hier mehrfach schrieb.

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Vielen Dank, das ist wirklich unglaublich lieb von dir, dass du mir sogar den Link herausgesucht hast!

Allerdings hätte ich den von dir genannten Absatz wirklich nicht auf Ringelröteln angewendet. Es ist ja so ähnlich formuliert wie im MuSchuG...

Aber es ist immerhin ein Anhaltspunkt und Adressen stehen auch auf der letzten Seite - dort komme ich vielleicht auch noch etwas weiter...

Nun hoffe ich erstmal, dass meine FA morgen Verständnis für mich hat!

Nochmals vielen Dank für deine Hilfe und gute Nacht! #blume

LG Mimi

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