Kündigung des AG in der Elternzeit/erneut schwanger

Hallo Ihr Lieben,

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen bzw. mir vielleicht schreiben, wie ich mich verhalten soll.

Ich bin noch bis zum 27.12.2018 in Elternzeit. Heute habe ich die Kündigung vom meinem Arbeitgeber zum 27.12.2018 per Einschreiben erhalten. Darf mich mein Arbeitgeber zum Ende der Elternzeit kündigen?

Des Weiteren bin ich wieder schwanger (geplant). Mein Arbeitgeber weiß noch nichts von der Schwangerschaft. Wie verhält es sich dann mit dem Mutterschutz?

Ich hoffe jemand kann mir weiter helfen.

Vielen Dank ...

Liebe Grüße
belward

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Nein das darf er eigentlich nicht, aber wenn du dich nicht dagegen wehrst dann ist die Kündigung rechtskräftig. Von dem her geh am besten zum Anwalt und lass diesen einen Schrieb aufsetzten, denn eigentlich darf er die Kündigung erst an deinem ersten Arbeitstag überreichen bzw zustellen.
Hatte den selben Fall. Und dadurch das du schwanger bist kann er dich eh nicht kündigen. Aber wie gesagt geh zum Anwalt denn nur so kannst du dein Recht durchsetzen. viel Glück.

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du kannst deine Elternzeit zum beginn des neunen Mutterschutzes beendigen und somit die Mutterschutzleistungen in vollem Umfang wieder bekommen, dann kannst die neue Elternzeit wieder ganz normal beantragen.

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Hallo,

soweit ich weiß hast du nach Erhalt der Kündigung 14 Tage Zeit, den AG über die erneute Schwangerschaft zu informieren und gegen die Kündigung Einspruch einzulegen.

Wenn du zum Zeitpunkt der Kündigung schon schwanger bis dürfte die rechtlich nicht zulässig sein.
Also müsste es eigentlich auch so geregelt sein, dass du einen Kündigungschutz hast wenn du nach der Elternzeit bereits wieder schwanger bist.

Im Zweifelsfall würde ich mich da sonst mal beraten lassen.

LG

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"Wenn du zum Zeitpunkt der Kündigung schon schwanger bis dürfte die rechtlich nicht zulässig sein. Also müsste es eigentlich auch so geregelt sein, dass du einen Kündigungschutz hast wenn du nach der Elternzeit bereits wieder schwanger bist."
Den Kündigungsschutz hat sie aber schon durch die Elternzeit, da ist die erneute Schwangerschaft nicht wichtig.

Aber in beiden Fällen kann mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde gekündigt werden, die müsste aber vermerkt sein.

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Ah ok! Danke für die Info. Wieder was dazu gelernt. :)

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Ist eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde drauf? Sonst darf er dies nicht, sondern dürfte dir erst am ersten Arbeitstag nach der Elternzeit die Kündigung überreichen.

Mit Genehmigung darf er dies, da ist auch egal, ob du schwanger bist oder nicht.

Also wenn keine Genehmigung drauf ist, ab zum Anwalt, wobei wenn, würde ich da auch hingehen, evtl. ist da etwas zu machen, wegen der erneuten Schwangerschaft.