Kann Arbeitgeber BV zurück ziehen?

Hallo alle zusammen,

hatte heute Post vom meinem AG im Kasten, dass ich ab morgen bis zum Mutterschutz von der Arbeit freigestellt bin.
Jetzt hat meine Filialleitung mit der Personalabteilung gesprochen, wegen unterbesetzung und das ja eigentlich keine Gefährdung vorliegt...
Kann die Personalabteilung das BV zurückziehen?

Lg

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Wenn ein dem MuSchuG entsprechender Arbeitsplatz für dich vorhanden ist und keine Gefährdung für dein Kind besteht, kann er das durchaus machen.

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Ja selbstverständlich kann der AG das BV jederzeit zurückziehen. Das muss er sogar, wenn der Grund für das BV entfällt, wenn der AG einen geeigneten Arbeitsplatz anbieten kann. Er darf und soll dich im Rahmen dessen, was das MuSchG erlaubt, beschäftigen.

Das ist ein ganz normaler Vorgang.

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Wenn sich nichts an den Voraussetzungen ändert nicht, aber ein frei werdender passender Platz oder so etwas kann dafür ein Grund sein.

Aber ein, ach eigentlich war da ja doch keine Gefährdung reicht sicherlich nicht dafür aus.

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Aber ganz bestimmt. Wenn der AG sich anfangs geirrt hat, und keine Gefährdung vorlag, dann muss er es erst recht zurückziehen!! Im Zweifel fragt man deswegen bei der Behörde nach.

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Nein, natürlich nicht und das weißt du auch, denn eine "Gefährdung" legt man ja nicht einfach so fest, sondern sie ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die löst sich nicht in Luft auf und ist ja korrekt ausgefüllt (dies ist ja so von beiden unterschrieben). Da vertut man sich nicht mal.

Aber klar, ich habe auf solchen unsinnigen Kommentar von dir eigentlich nur gewartet, auch wenn du dich damit mal wieder selber lächerlich machst!

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Danke für eure Antworten.

Da bin ich ja mal gespannt was daraus wird.

Einen anderen Arbeitsplatz kann mir nicht angeboten werden

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Was hat denn bei der Gefährdungsbeurteilung für deinen Arbeitsplatz zum BV geführt?

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Das kann ich nicht mal genau sagen.