Steuern nach Hochzeit ?

Ist es richtig dass man nach einer Hochzeit Ende des Jahres steuern zurückbekommt ? Oder ist es so das man Ende des Jahres also Dezember heiraten muss und die Steuern dann bei der nächste Erklärung zurückbekommt ? Haben dieses Jahr schon eine Erklärung gemacht..
Danke im Voraus für eure Antworten :)

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Wenn ihr 2015 geheiratet habt, wäre das bei der aktuellen Steuererklärung dabei gewesen...Wenn ihr dieses Jahr heiratet / geheiratet habt dann kommt das in die nächste Steuererklärung... Aber ja automatisch, da ihr ja die Steuerklassen wechselt... Solltet ihr beide 4/4 nehmen passiert aber nicht so viel

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Wir haben vorgehabt im September kurz nach der Geburt der kleinen zu heiraten da ich voraussichtlich arbeitslos sein werde (Vertrag wir nur ich bis 16.6. gültig) können wir soweit ich weis nicht 4/4 nehmen :/

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Natürlich könnt ihr 4/4 nehmen, die geht verheiratet immer.

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Das kommt drauf an welche Steuerklassen ihr nehmt und was ihr absetzen könnt

Wir hatten vorher jeder die 1 und nach der Hochzeit 4/4 .. haben ungefähr genauso viel gemeinsam zurück bekom wie davor die jahre auch. Also wir haben nicht mehr Geld plötzlich zurück bekom da wir nicht mehr zum absetzen hatten wie jeder einzeln

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Hi,

naja automatisch bekommt man nix zurück ;) wenn ihr dieses Jahr heiratet und nicht verpflichtet seid abzugeben könnt ihr eine Steuererklärung freiwillig abgegeben, es kommt jedoch auf die Aufwendungen an wieviel ihr ansetzen könnt ( Wege zur Arbeit, Reisekosten etc ) Bei der 4/4 besteht keine Abgabepflicht ( es sei denn ihr habt Geld was der Progression unterliegt, erhalten). Bei der 3/5 seid ihr verpflichtet ( meist kommt eine Nachzahlung raus, dafür zahlt ihr weniger Lohnsteuer übers Jahr ).

Wir haben 2014 geheiratet und sind seitdem auf 4/4 und bekommen ein bisschen mehr aufgrund meiner Reisekosten und der Zusammenveranlagung ( ich habe nicht so viel Lohnsteuer gezahlt dafür mein Mann, da lohnt sich das ).
Den Vorschreibern schließe ich mich also an.

Gruß

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Super und danke für deine Antwort :)

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Was hat das mit dem Thema Schwangerschaft zu tun???

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Steuersache ist Jahressache.

Wenn du am 31.12. eines Jahres heiratest, zählt das für das aktuelle Jahr in dem auch die Hochzeit stattgefunden hat. Auf 2015 wirkt sich das nicht mehr aus.

Man bekommt nicht durch die Hochzeit die Steuern wieder, sondern dadurch, dass ihr bisher beide Steuerklasse 1 hattet und durch die Hochzeit die Kombination 4/4, 3/5, 5/3 möglich sind. Das wird dann berücksichtig.

Im Bezug auf Elterngeld sollte man auch darüber denken fix zu heiraten, also am Anfang der Schwangerschaft, und den "Geringverdiener" in die Klasse 3 wechseln zu lassen. Wir haben dafür aufs Jahr gerechnet rund 4.000 Euro mehr Elterngeld im ersten Jahr wenn unsere Tochter geboren wird!

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Also:

Ich versuche es mal sehr vereinfacht zu erklären:

Bist du auch nur einen Tag im Jahr verheiratet bekommst du für das GESAMTE JAHR die bessere Steuertabelle.

Daher ist es so, dass man meistens eine Steuererstattung erhält (wenn man jetzt z. B. NUR ausschließlich Arbeitnehmer ist)

Hast du z. B. 2016 geheiratet gibts du die Steuer für 2016 im Jahr 2017 ab usw.

Wechselst du dann ab 2017 die Steuerklasse auf 4/4 = wenn beide ca. gleich viel verdienen dann zahlt ihr über das Jahr nicht mehr und nicht weniger Steuer als bisher aber dennoch erhält ihr wieder die bessere Steuertabelle bei der nächsten Einkommensteuer.

Ich könnte jetzt noch ins 1000te gehen aber so ist das Wichtigste einfach erklärt.#winke

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Und Mädels: Die bessere Steuertabelle und die Steuerklasse unterm Jahr sind zwei total verschiedene paar Schuhe.

Wir haben die Steuerklasse nie gewechselt (wenn man verheiratet ist bekommt man halt dann 4/4 statt 1/1 aber der Steuerabzug vom Lohn blieb ja gleich)

Wir haben natürlich aufgrund der besseren Steuertabelle eine fette Erstattung erhalten nicht wegen der Steuerklasse.

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Wenn du arbeitslos bist dann würde ich die 5/3 nehmen aber ruf doch mal im Finanzamt an und lass es dir so bestätigen. Dann bist du bestimmt beruhigter.

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Wenn ihr verheiratet seid, könnt ihr die Zusammenveranlagung wählen. Dabei wird dein Einkommen und sein Einkommen (abzüglich Werbungskosten wie Fahrten zur Arbeit, Fachliteratur, Beitrag zur Gewerkschaft etc.) zusammen gerechnet und darauf der Splittingtarif angewendet. Das ist praktisch so,als ob jeder einzeln die Hälfte des geneinsamen Einkommens versteuern müsste.

Den größten Vorteil haben Paare, wo ein Partner sehr viel mehr verdient als der andere, zum Beispiel bei einem Vollverdiener und einer Hausfrau oder einer Vollverdienerin, die mit einem Studenten verheiratet ist. Grund: der Steuersatz steigt mit dem Einkommen, also ein Vielverdiener zahlt prozentual viel mehr Steuern als ein Geringverdiener. Wenn beide Partner exakt gleich verdienen, bringt die Hochzeit steuerlich gar nix.
Sprich: ob ihr was raus bekommt, hängt davon ab, wie viel ihr verdient, wie hoch die Differenz zwischen euren Einkommen ist und viel Steuer schon einbehalten wurde. Bei Arbeitnehmern wird Lohnsteuer einbehalten, bei Selbstständigen nicht. Und wenn einer von euch noch andere Einkünfte erzielt (z.B. Vermietung), wurden diese bisher gar nicht besteuert.

Wegen Elterngeld sind wir übrigens sobald wir am Baby gebastelt haben in Steuerklasse 3 (ich)/5(er) gewechselt. Das kann man im Internet gut durchrechnen, ob es sich lohnt, und demnach bekomme ich in dieser Konstellation viel mehr Elterngeld. Sobald ich dann daheim bin mit dem Baby, wechseln wir zu ich 5, er 3, damit er mehr netto rausbekommt. In dieser Konstellation ist uns aber klar, dass wir Steuern nachzahlen werden.