Schwangerschaftsmeldung an Arbeitgeber

Hallo allerseits,

bin ich rechtlich dazu verpflichtet, meinen Arbeitgeber nach Ende der 12. SSW über die SS zu informieren? Denn mein Chef ist zur Zeit im Urlaub und erst zurück, wenn ich schon fast in der 14. Woche bin. Aber ich möchte es erst ihm sagen, bevor ich die Personalabteilung informiere, damit er sich nicht übergangen fühlt. Was meint Ihr? Reicht das noch oder gibt das Ärger? Wie habt Ihr das gemacht?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Jessica + #baby inside (12. SSW)

1

Hallo,

Du kannst ganz ruhig waren bis Dein Chef wieder da ist!
Es besteht keine Verpflichtung zur Meldung!

Theoretisch kannst Du es bis kurz vor Mutterschutz nicht sagen, solltest Du aber alleine schon aus eingenem Interesse!

Gruß

Moni

19+0

3

Man soll zwar "nach Bekanntwerden" oder so den AG informieren, aber es steht nirgendwo ein genauer Zeitpunkt. Es kommt darauf an, was Du beruflich machst - in der Krankenpflege oder wenn man mit gefährlichen Stoffen arbeitet, dann würde man schon aus eigenem Interesse direkt nach Bekanntwerden bescheid geben. Im Büro ist der Zeitpunkt ziemlich egal. Eine Freundin von mir hat es (wegen Umstrukturierung und diverser Probleme in der Firma) erst in der 19. Woche (!!!) gesagt und es gab keinerlei Probleme.

Liebe Grüße,
Sabsi

2

Nach § 5 des Mutterschutzgesetzes sollen werdende Mütter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Nur so kann der Arbeitgeber seiner besonderen Fürsorgepflicht gegenüber der Schwangeren nachkommen. Auf Verlangen des Arbeitgebers soll die werdende Mutter das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Ausreichend ist auch die Kopie der Bestätigung im Mutterpass. Etwaige Kosten für das Zeugnis werden vom Arbeitgeber getragen, sofern nicht die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter in Kenntnis zu setzen (MuSchG § 5). Er hat die erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und auf Verlangen der Behörde Unterlagen, aus denen neben dem Namen auch die Beschäftigungsart und die -zeiten hervorgehen, zur Einsicht vorzulegen oder einzusenden (MuSchG § 19 Abs. 1).

leider weiß ich nicht wie das mit der personalabteilung ist, habe dir jetzt einfach des mutterschutzgesetz geschieben, vielleicht hilft es dir ja schon mal.

4

Hallo Jessica und Krümel #liebdrueck

Erstmal #herzlich Glückwunsch zur #schwanger

Du kannst ruhig warten, bis Dein Chef wieder da ist...find ich gut so, denn wie schon gesagt, dann fühlt er sich nicht übergangen !

Solltest Du allerding in einem für Dich oder das Baby gefährlichen Beruf beschäftigt sein, so hast Du die Verpflichtung es eher zu sagen !



Ich wünsch Dir was


Cathrin + #baby Lukas (29ssw)

5

Hallo Jessica,

mach´ Dir keinen Stress und warte auf Deinen Chef. Habe auch gewartet und erst den Chef informiert - geht nämlich niemanden etwas an, seit wann Du schwanger bist! Es besteht keine Verpflichtung es zu sagen, nur solange kannst Du eben auch keine Rechte vom Arbeitgeber einfordern. Aber das macht man ja normalerweise eh nicht die ersten 3 Monate, wenn es einem gut geht.

Alles Gute!

Gruß Samy

6

Du bist nicht verpflichtet zur Mitteilung, kannst warten solange Du willst. Aber wie schon gesagt, besser ist Du sagst es, dann wissen sie wo sie dran sind und sind eben nach dem Gesetz zum Mutterschutz verpflichtet.
Alles Gute für die Ss.

LG wilma (29+2 SSW)