Hallo,
habe jetzt unzählige threads zum Thema elternzeit gelesen aber noch keine Antwort gefunden. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Also mein Partner möchte elternzeit nehmen im 1. Lebensmonat. Der Beginn kann ja nur mutmaßlich festgelegt werden.
Seinen 2. Monat elternzeit möchte er dann etwa April oder Mai nehmen, wir haben uns noch nicht festgelegt. Angenommen das Kind kommt am 10.09. Wie darf der 2. Teil elternzeit bzw muss er beantragt werden? Muss es dann von 10.4. Bis 09.05. Sein oder darf es auch der 01.04.-30.04. Sein? Oder kommt sich das mit elterngeld in die Quere weil dort ja alles mit Lebensmonate beantragt wird?
Vater Elternzeit... Lebensmonate oder 1.-31.
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Hab heute das Büchlein zum Elterngeld erhalten, das muss auf den Lebensmonat bezogen sein, 1.-31. geht nicht.
Beantragen müsst ihr das 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit.
Vg
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Es muss immer der Lebensmonat sein, in dem Falle 10.4. bis 9.5.
Der Beginn ist dann tatsächlich mutmaßlich. Dann beantragt er ab dem errechneten Datum ist ist ab dann weg wenn die Geburt war. Am besten meldet er sich dann gleich nach der Geburt bei der Arbeit und gibt durch, dass seine Elternzeit dann beginnt.
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Elternzeit kannst du nehmen, wie du möchtest, allerdings müssen gleich beide angemeldet werden und ohne Verluste beim Elterngeld geht es nur Lebensmonatsweise.
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Immer Lebensmonate.
LG