Hallo Ihr Lieben,
ich habe heute Nacht kaum geschlafen. Grund: ich habe seit 5 Wochen eine Symphysendehnung, kann dadurch bedingt nicht viel Laufen, nicht lange sitzen (ab 15 min. tut es weh), mich kaum umdrehen im Liegen und von Treppensteigen etc. mag ich gar nicht reden. Ich habe aber noch Glück, denn es geht mal einen Tag besser, mal einen Tag schlechter, was lt. meinem Arzt recht untypisch ist, normalerweise geht es immer nur bergab...
Nun bin ich seit bereits 5 Wochen krankgeschrieben und auch wirklich nicht in der Lage zu arbeiten. Ich arbeite im Büro (42 h) und hatte immer das Glück, dass wir sehr abwechslungsreich arbeiten sprich auch viel Laufen und Treppensteigen müssen.
Ich wüsste momentan nicht, wie ich das schaffen soll...
Andererseits kann ich es mir nicht leisten, länger als 6 Wochen krank zu sein, sonst bekommen wir massive finanzielle Probleme, wenn mein Gehalt auf 60 % sinkt.
Daher meine Frage, kann der Arzt ein Beschäftigungsverbot auch bei Krankheit ausstellen? Oder gilt das nur, wenn man in Jobs beschäftigt ist, wo man viel heben etc. muss?
Andere Frage, bekommt man im Mutterschutz dann wieder volles Gehalt, wenn man vorher nur das gekürzte Gehalt von der Krankenkasse bekommen hat?
Möchte mich wirklich nicht vor der Arbeit drücken, aber mit den Schmerzen pack ich kaum den Haushalt, da ich mich nicht bücken kann und nix heben kann. Und jetzt noch die schlaflosen Nächte, weil mich das ganze gedanklich belastet....
Sorry fürs Jammern, musste mal sein.
LG
Alex
Berufsunfähigkeit/Krankmeldung
Hallo,
dein Frauenarzt kann dir ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Das kennt nicht jeder. Dadurch hast du mehr Vorteile als bei einer Krankmeldung. Frage da mal nach.
Alles Gute
Biesi
Hallo Biesi,
danke für die Antwort.
Die Frage ist ja, ob er das Beschäftigungsverbot auch bei Krankheit ausstellen kann/darf. Mein Arbeitgeber weiß natürlich, was ich habe... nicht dass er es anfechtet. Außerdem will ich ja irgendwann auch dort wieder arbeiten (nach 1 Jahr evtl.).
Hallo,
da müsstest du mal mit deinem Frauenarzt reden. Ich bin seit April zuhause da ich einen Nierenstau habe. Bin aber nur krank geschrieben da es in meinem Beruf nicht gehen würde mit Beschäftigungsverbot meinte mein Doc. Soweit ich weis muss der Mutterschutz von deinem Arbeitgeber bezahlt werden also das volle Gehalt die sechs Wochen vorher und acht Wochen nachher. Dein Chef kann sich das Geld von der Krankenkasse wieder holen, so wurde es mir erklärt.
Viele Grüße Ohi und Jonas 30. ssw
Oh, daran habe ich nicht gedacht das ein Beschäftigungsverbot nur bei bestimmten Berufen erteilt werden kann. Da bin ich mir nicht so sicher. Ich bin Krankenschwester und muß schwer heben. Ich könnte eine Bescheinigung bekommen.
Erkundige dich dann lieber mal damit keine Probleme auftauchen. Außerdem würde ich meinem Arbeitgeber nie sagen warum ich mal krank wäre. Das geht die nichts an.
Gruß, Biesi
Hallo,
erstmal wünsche ich Dir natürlich gute Besserung.
Ich habe seit vier Wochen ein Beschäftigungsverbot.
Unter anderem (hat noch mehr Gründe, aber das gehört hier nicht hin) deshalb weil ich eine Nervenentzündung im Rücken habe, und damit auch weiterhin auf unbestimmte Zeit arbeitsunfähig wäre.
Für meine Firma (sehr klein) war es, genauso wie für mich, besser das ich ein Beschäftigungsverbot bekommen habe. So konnten sie bereits jetzt schon jemanden an meiner Stelle einstellen.
Mein Gehalt bekommt meine Firma (da Kleinbetrieb) von der Krankenkasse erstattet.
Liebe Grüße
Britta