Hey ihr Lieben,
ich muss mir hier mal ein bisschen Luft machen.
ich bin zur zeit in der 9.SSW, arbeite als Krankenschwester in einer Notaufnahme. Ich habe natürlich keine infektiösen Patienten mehr und darf eigentlich nurnoch an die Anmeldung oder Lagerarbeit machen. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft nächstes Jahr Ende April aus. Mein Entbindungstermin ist Ende Januar.
Mein Arbeitgeber sagte mir schon, ich werde wahrscheinlich nicht weiter übernommen. Das empfinde ich als sehr ungerecht, da bei uns eigentlich alle übernommen werden. Mit mir zusammen wurden 3 andere Schwestern eingestellt, die wahrscheinlich einen unbefristeten Vertrag bekommen werden. Des Weiteren wurden mir alle anstehenden Fortbildungen gestrichen. Auf die Frage nach dem Warum, sagte man mir nur, man wolle nicht mehr in mich investieren und ich sei ja schwanger. Ich bin stinksauer, da eine Fortbildung doch meine Schwangerschaft nicht beeinträchtigt.
Ich leide zur Zeit nicht an den "normalen" Schwangerschaftbeschwerden, sondern habe sehr starke Rückenschmerzen, hatte eine leichte Schmierblutung und Herzprobleme (Herbstolpern, Schwindel, Kreislaufprobleme bis hin zu Ohnmacht) meine FA hat mich diese Woche krankgeschrieben, mein Kardiologe will mich ins Beschäftigungsverbot schicken.
Auf Arbeit behandeln mich sowieso schon alle so, dass ich ja eh demnächst weg bin. Ich bin traurig, dass das Team mich so schnell abschreibt, zumal ich auch nach der Schwangerschaft gerne dort arbeiten möchte, weil es mein Traumberuf ist und die Stelle für mich perfekt erschien.
Meine Frage ist nun: darf mein Arbeitgeber mir einfach so alle Fortbildungen streichen, zumal ich im Beschäftigungsverbot viel Zeit für solche Sachen hätte? Hätte ich vielleicht mit einer Entfristungsklage erfolg? Wie soll ich mich meinen Kollegen gegenüber verhalten?
Vielen Dank fürs Lesen und vielleicht habt ihr ja ein paar Tipps für mich.
LG Hanna (mit erstem Krümelchen 8+6)
Befristeter Arbeitsvertrag, ungerechter Arbeitgeber ...
Ach so, der Grund wieso ich auf eine Entfristungsklage komme ist:
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
III. Befristung bei Schwangerschaft
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist unzulässig, wenn sie aufgrund der Schwangerschaft erfolgt. Wird die Arbeitnehmerin im Laufe eines befristeten Arbeitsvertrages schwanger, so berührt dies die Befristung des Arbeitsvertrages grundsätzlich nicht. Nur wenn der Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass das Arbeitsverhältnis verlängert wird, wenn sich die Arbeitnehmerin bewährt, besteht ein einklagbarer Anspruch auf Verlängerung des Arbeitsvertrages, wenn sich die Arbeitnehmerin tatsächlich auf der Position bewährt hat (BAG NZA 1989, 719). Die Weigerung des Arbeitgebers würde eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts nach § 7 AGG darstellen (EuGH, Urteil v 04.10.2001, C-109/00, SAE 2003, 134).
IV. Entfristungsklage
Um die Wirksamkeit einer Befristung gerichtlich überprüfen zu lassen, muss der Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht erheben.
Die Klage kann auch bereits vor Ablauf der Befristung erhoben werden. Der Klageantrag ist darauf gerichtet, festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung nicht beendet ist (§ 17 TzBfG). Wird diese Klage bereits vor Ablauf der Befristung gestellt, kann so eine nahtlose Weiterbeschäftigung erreicht werden.
von: http://123recht.net
Im Beschäftigungsverbot dürftest du sowieso an keinen Fortbildungen teilnehmen dürfen. Zum Rest hab ich keine Ahnung. Soweit ich aber weiß, steht es dem AG zu, den Vertrag nach Ablauf nicht zu verlängern. Der Zeitpunkt der Schwangerschaft ist wahrscheinlich etwas ungünstig gefallen.
Hi,
wenn du tatsächlich ein BV kriegen solltest, darfst du wahrscheinlich auch die Fortbildungen nicht mehr machen. Bzgl der Entfristungsklage würde ich definitiv einen Anwalt kontaktieren. Es gab mal ein Urteil, dass ein AG eine Schwangere entfristen musste, weil alle anderen Mitarbeiterinnen in gleicher Position entfristet wurden und somit für das Gericht Diskriminierung der Schwangeren vorlag. Leider finde ich das Urteil gerade nicht, aber es besteht eine Chance, dass du das durchbekommst.
Viel Erfolg und alles Gute!
Vielen Dank für die Antwort :)
das Urteil habe ich auch schonmal gefunden. Ich denke ich werde mich mal an eine Rechtsberatung wenden.
Aber was ist der Grund für die Fortbildungen? Das habe ich noch nicht so ganz verstanden, gilt das auch, wenn es kostenlose Fortbildungen sind? (Stichwort, sie wollen das nicht finanzieren)
Huhu, dein Vertrag war auch schon vor der Schwangerschaft befristet oder? Eine Entfristungsklage hat wirklich nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn ausnahmslos ALLE Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in der gleichen Position mit dem gleichen befristeten Vertrag entfristet wurden. Sobald dein Arbeitgeber eine andere Person nachweisen kann, die nicht schwanger war und auch nicht entfristet wurde bist Du leider draußen.
Das individuelle Beschäftigungsverbot bekommst du vom Arzt, in deinem Fall vom Kardiologen. Voraussetzung für die Ausstellung ist, dass der Fortbestand der Svhwangerschaft bei Weiterbeschäftigung akut gefährdet ist. Also ist das Risiko hoch, dass du das Kind verlierst, wenn du weiter arbeitest. Das umfasst auch die Fortbildungen. Ein BV ist kein Urlaub. Entweder es gibt Gefahren oder nicht. Wenn es keine gibt, könntest du weiter arbeiten.
Ich arbeite als Lehrerin und darf aus versicherungstechnischen Gründen während meines Beschäftigungsverbotes auch an keiner Fortbildung mehr teilnehmen und ganz ehrlich kann ich die Sicht bzw. Begründung deines Arbeitgebers auch verstehen. Es gibt ein begrenztes Budget für Fortbildungen und dass das erst mal für Arbeitskräfte ausgegeben wird, die auch noch eine längere Zeit aktiv am Arbeiten sind und das Gelernte auch an die Patienten weitergeben können finde ich vorteilhaft.
Die Erfahrung deiner Kollegen wird bestimmt sein, dass wenn jemand so früh schon wegen solcher Probleme krank geschrieben war, dass diese Schwangere auch selten bis zum Mutterschutz weiter arbeiten. Dein Kardiologe möchte dich doch auch schon raus ziehen - und das nicht ohne Grund! Du wirst bestimmt die Zeit bis zur Geburt auch super ohne Fortbildungen rum bekommen!!
ich wünsche dir ganz viel Glück!!
Angenommen...
du würdest klagen (abgesehen davon, dass Kosten des Arbeitsgerichtsverfahren in jedem Fall von den Parteien selbst getragen werden müssen), welche Auswirkungen hätte das auf dein Arbeitsverhältnis und den Teamgeist an deinem Arbeitsplatz? Du müsstest ausserdem beweisen, dass allein deine Schwangerschaft der Grund für die Nichtübernahme ist und nichts anderes (etwa Verhalten, Leistung, o. ä.).
Angenommen, du würdest gewinnen. Du willst dort arbeiten, weil das deine Traumstelle ist. Wäre sie das noch? Ich kannte einen Kollegen, der sich auf seine Position eingeklag hatte. Er war nicht gerade der beliebteste und musste bei ALLEM aufpassen, was er tut. Und der AG hat immer die Möglichkeit, andere Gründe zu finden, dich hinterher wieder loszuwerden. D. h. eine Klage wäre meiner Meinung nach nur sinnvoll, wenn du nicht auf die Stelle aus bist, sondern auf eine finanzille Entschädigung. Wenn du in einem Umfeld tätig bist, in dem potentielle Arbeitgeber die Möglichkeit haben, sich über Bewerber Referenzen einzuholen, ist die Auswirkung auf neue Stellensuche damit auch einleuchtend. Wenn es halt zutrifft.
Ich könnte mir vorstellen, dass dein AG jetzt einfach verärgert ist, weil er dich für etwas eingestellt hat, was du jetzt gar nicht mehr tun kannst, und das, was du noch tun kannst, darfst du womöglich bald auch nicht mehr. Schlicht gesagt: du verursacht Kosten und bringst nicht die erwartete Leistung. Die Stelle muss neu besetzt werden, das kostet wieder. So blöd das jetzt klingt, aber das macht keinen Chef glücklich.
Wenn dir diese Stelle wirkllich wichtig ist und du sie nach der Geburt/Elternzeit wieder antreten willst, such das persönlliche Gespräch mit dem Vorgesetzten und versuche über alles offen zu sprechen, bevor die die harten Geschütze ausfährst. Vielleicht findet ihr gemeinsam eine Lösung, die beiden Parteien hilft.
Viel Erfolg - ich drück dir die Daumen, dass alles gut geht!
lg
iki
Vielen lieben Dank,
du hast Recht, ich verursache natürlich Kosten, auch wenn ich es ja nicht mit Absicht mache und von mir aus lieber normal arbeiten würde. Ich kann irgendwie auch meinen AG verstehen, meine Chefin sieht das recht locker und meint halt es ist wie es ist (sie bezieht da absolut keine Stellung). Mit den Fortbildungen habe ich denke ich auch verstanden, grade weil das Argument jemandem das zu bewilligen, der es natürlich auch direkt umsetzen kann, sinnvoller ist als in meinem Fall, traurig bin ich darüber trotzdem, weil ich gern zu Fortbildungen gegangen bin.
Gut finde ich auch dein Beispiel deines Kollegen, mit allem was jetzt auf Arbeit passiert ist, habe ich nicht mehr zu 100% das Gefühl von meinem Team so geschätzt zu werden, wie es vorher der Fall war.
An der ganzen Sache ärgert mich eigentlich nur, dass ich nicht vorsätzlich schwanger geworden bin, aber so behandelt werde. Klar mein Arbeitgeber hält sich halt einfach an rechtliche Vorgaben. Ich würde mich nur gern so sehr über meine SS freuen, wie ich es gerne würde, ohne schlechtes Gewissen meinen Kollegen gegenüber und ohne mich schuldig zu fühlen.
Mir tut es leid, dass du so behandelt wirst als wärst du eh bald weg.
Ich war zu Beginn meiner Schwangerschaft 4 Wochen krank geschrieben und in einem befristeten Arbeitsverhältnis und trotzdem wurde ich normal behandelt als ich wieder da war. Es kommt halt immer auf die Einstellung der Kollegen und Chefs an. Fühl dich nicht schuldig. Jede sollte dann schwanger werden, wenn sie es für richtig hält und sich nicht dafür rechtfertigen müssen.
Weißt du schon wie lange du Elternzeit nehmen möchtest? Vielleicht suchst du dann nochmal das Gespräch mit deiner Chefin oder der Personalabteilung und signalisierst, wann du nach der Geburt wieder zur Verfügung stehen kannst. Eventuell hilft es ihnen bei der weiteren Personalplanung. Wenn das zu nichts führt, würde ich allerdings tatsächlich Rechtsbeistand einholen. Es kann einfach nicht sein, dass jemand auf Grund von Schwangerschaft diskriminiert und als einzige nicht entfristet wird.
Ich kann dir nur von mir berichten. Ich bin Ärztin, war auch im beschäftigungsverbot wg meiner Vorgeschichte aus der 1. Schwangerschaft. Mein Vertrag lief ca 7 Wochen nach et aus. Er wurde nicht verlängert. Allerdings glaube ich dass das auch ohne Schwangerschaft nicht passiert wäre. Ich habe viele Fortbildungen in meiner Schwangerschaft gemacht. Zugegebenermaßen die neisten selbst bezahlt, daher war das kein Problem. Aber auch zwei die schon genehmigt waren, konnte ich machen und wurden mitfinanziert vom Arbeitgeber. Auch Meine Facharzt Prüfung hab ich übrigens während dem beschäftigungsverbot gemacht. Einklagen würde ich mich nicht. ich würde dort dann einfach nicht mehr arbeiten wollen!
Hallo Hanna
ich weißt nicht so recht. Du schreibst: ungerechter Arbeitgeber. Das ist schon eine harte Verurteilung. Der AG hat volles Recht, Arbeitsverträge befristet zu machen und sie auslaufen zu lassen. Er wird seine Gründe dafür haben, vielleicht nicht nur die Schwangerschaft. Warum auch immer, der Grund ist ja seine Sache. Und dass man nicht jemand zu Fortbildungen schickt, der eh das Unternehmen verläßt, ist ja selbstverständlich.
Und auch wenn 10 Kolleginnen verlängert werden und übernommen werden, ist es nicht ungerecht, wenn er deinen Vertrag nicht verlängert. So ist das eben.
Was willst du mit einer Klage erreichen? Das ist wie eine Brechstange. Du wirst damit den letzten Rest an Vertrauen vermasseln, selbst wenn du gewinnen solltest, was ich allerdings für unwahrscheinlich halte.
Freu dich lieber, dass dein AG sich um die Gefährdungsbeurteilung gekümmert hat und dich unschädlich einsetzt. Und freu dich auf dein Baby. Ein Rechtsstreit würde nur Stress und Kosten verursachen und letztlich deiner Gesundheit noch mehr schaden. Vor allem ist er ziemlich aussichtslos.