Urlaubsanspruch vor Mutterschutz in der Probezeit

Guten Morgen Ihr Lieben,

mich würde mal Interessieren wie sich das mit dem Urlaubsanspruch in der Probezeit verhält, vielleicht kennt sich der ein oder andere damit aus.

Also ich bin jetzt in der 22. Ssw und gehe voraussichtlich Ende September in den Mutterschutz. Ich habe Anfang Mai eine neue Stelle angetreten (die wussten das ich schwanger bin), also befinde ich mich noch in der Probezeit.
Wie verhält sich das jetzt mit dem Urlaubsanspruch? Normal hätte ich bis zum Mutterschutz 20Tage.

Muss der AG mir diesen geben?

Danke euch schon einmal für die informativen Antworten.

LG die Schnecke

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Guten Morgen,

wenn es sich nur um Probezeit und nicht Befristung handelt, dann hast du Anspruch auf Urlaub bis zum Ende des Mutterschutz. Also 8 Wochen nach der Geburt.

Den Urlaub kannst du vor dem Mutterschutz oder nach der Elternzeit nehmen.

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Mit jedem vollen Arbeitsmarkt erhält man 1/12 des Urlaubsanspruches fürs Jahr. Mehr als bereits erworben muss der AG nicht genehmigen. Verweigern darf er unabhängig von Probezeit oder ähnlichem nur aus dringenden betrieblichen Gründen.

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Meines Wissens hast du zwar Anspruch auf die Urlaubstage, nicht aber darauf, diese auch tatsächlich zu nehmen. D.h. wenn du in der Probezeit laut Vertrag keinen Urlaub nehmen darfst, dann gibt es für die Urlaubstage zwei Möglichkeiten: Nach dem Mutterschutz freinehmen oder auszahlen lassen.

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Ja, den muß er Dir grundsätzlich gewähren. Du mußt den aber genau so beantragen und genehmigen lassen wie jeder andere Mitarbeiter bei Euch auch und hast keinen Anspruch auf bevorzugte Behandlung.

Gruß,

W

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Ich danke euch allen für die Antworten