Schwärzen von Arztbescheinigung?

Hallo ihr lieben,
hat einer von euch Erfahrung damit, ob man Krankschreibungen oder Artzbescheinigungen schwärzen darf? (Damit der AG nicht sieht, wo ich in Behandlung war)

Hintergrund ist der, dass mein AG sehr Schwangeren bzw. Mütter feindlich ist :-( und mein Chef leider auch gerne mal rumerzählt warum Person XY nicht da ist (das er das nicht darf ist mir klar)

Mir wurde heute bei ca. 5+4 meine Schwangerschaft durch US beim FA bestätigt, da es aber noch sehr früh ist habe ich einen weiteren Termin in zwei Wochen. Nun habe ich Bedenken, dass mein Chef vielleicht "Verdacht schöpft" wenn ich so oft beim FA bin... Ich wurde von meiner Ärtzin zwar darauf hingewiesen, dass ich es theoretisch sagen müsste, aber das ist mir ohne Herzschlag einfach noch viel zu früh...

Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen ;-)

Glg

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Hallo,

du bekommst 3 Bescheinigungen vom Arzt, eine davon ist die für den AG. Meinst du nicht er würde erst recht Verdacht schöpfen, wenn du darauf irgendetwas schwärzt? Er erfährt es in den nächsten Wochen doch sowieso. Du könntest ja eine Zyste haben oder irgendwas in der Art.

LG

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Noch geht es eher um den Zettel der bescheinigt, dass ich mich zur Behandlung in der Praxis befunden habe (weil ich früher von der Arbeit gehen musste, damit ich den Termin überhaupt wahrnehmen konnte)

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Achso ok, dann lass dir notfalls von deinem Hausarzt eine Bescheinigung ausstellen. Meine Ärztin würde das machen.

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BItte was hat deine FÄ gesagt, du musst die Schwangerschaft mitteilen?!?

Geht ja gar nicht, wie kann man als Arzt so wenig Ahnung haben, du musst nur die Geburt mitteilen, die Schwangerschaft gar nicht.

Wann du dies also tust bleibt dir überlassen, aber dann kannst du eben das MuSchG nicht in Anspruch nehmen und musst außerhalb der Arbeitszeiten zum FA!

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Meine Ärtzin meinte ich sei theoretisch ab dem Zeitpunkt wo ich von der SS weiß, verpflichtet es dem AG mitzuteilen. Sie sagte mir aber auch, dass sie das in kleinster weise nachprüfen wird ;-)

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DA hat dir deine Ärztin totalen Mist erzählt, wie gesagt, du kannst bis zur Geburt deinen AG sogar anlügen, wenn du Lust dazu hast ;)

Es ist rechtlich korrekt und erlaubt und dir kann dabei nichts passieren.

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Ich verstehe deinen Post gerade nicht ganz, sorry -warst du denn krank geschrieben oder hattest du nur einen Arzttermin?

Klang so, als ginge es um einen Arzttermin. Hast du den auf Arbeitszeit wahrgenommen? Wenn nicht, musst du ja auch keine Bescheinigung vorlegen, es geht den Arbeitgeber nichts an, was du in deiner Freizeit machst. Kannst du den nächsten Termin nicht auf Feierabend legen?
Wenn du natürlich auf Arbeitszeit zum Arzt darfst, hat der Arbeitgeber ja irgendwie auch das Recht zu wissen, wo du da hingehst. Dann wäre auch schwärzen nicht so ideal, nicht dass er noch denkt, du fälschst da irgendwas. Wir zum Beispiel dürfen nicht auf Arbeitszeit zum Arzt, nur wenn man schwanger ist und den Termin nicht anders legen kann. In der Anfangszeit, als ich es noch nicht offiziell machen wollte, bin ich immer nach der Arbeit hin und habe dafür auch Minusstunden gemacht.
Das würde ich dir auch empfehlen, geh in deiner Freizeit zum Arzt, dann bist du niemand Rechenschaft schuldig.

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Jetzt hab ich die anderen Antworten gesehen und verstanden, dass es sich um einen Arztbesuch handelt :-) sorry für die Verwirrung.

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Ich war bisher noch nicht krankgeschrieben sondern hatte "nur" einen Termin. Allerdings war ich erst vor 3 Wochen bei meinem FA zur Vorsorgeuntersuchung...
In die Freizeit legen klappt leider überhaupt nicht, wäre sonst auch meine erste Wahl gewesen, wenn ich mir Urlaub nehmen könnte, würde ich das sogar machen!
Ich dachte nur, vielleicht kennt hier jemand die Problematik ;-)

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Leider darfst du nicht Schwärzen. Zum einen ist die Bescheinigung damit ungültig, weil ja nicht ersichtlich, dass es von offizieller Seite stammt und zum anderen würde ich als AG das sehr merkwürdig finden. Ich würde eine Zyste vorschieben, denn die gehören ja bekanntlich kontrolliert. Und gelogen ist es im übertragenen Sinne ja auch nicht, denn die Gelbkörperzyste ist ja am Anfang noch vorhanden;o)

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Man kann auch wegen Blasenentzündung, schlimmen PMS, Eierstockentzündung, ambulante OP wegen Zysten etc. pp beim Frauenarzt eine Krankschreibung erhalten.

Schwärzen würde ich nichts. Ich glaube zum Einen, dass dir DANN grade Betrug oder so vorgeworfen werden kann und evtl. die Bescheinigung dadurch nicht mehr gültig ist UND das ist halt schön verdächtig ;-).

Lass das lieber. Der ZEitpunkt kommt, recht bald, da musst du es ohnehin sagen. Und es wird ihn nicht freuen. Muss es auch nicht. Lass ihn doch spekulieren. Mehr kann er eh nicht. Du musst es ihm nicht jetzt schon sagen, sofern du hier in Deutschland arbeitest, da hat deine FÄ nicht Recht, außer dein Beruf könnte deine SS gefährden...

Grüße, Nora#winke

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Danke für eure Ratschläge, ich werde nichts schwärzen und ihn einfach spekulieren lassen :-)

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"Der ZEitpunkt kommt, recht bald, da musst du es ohnehin sagen. "
Welcher Zeitpunkt soll das denn sein, den gibt es nicht in Deutschland!

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Theoretisch musst Du die Schwangerschaft gar nicht anzeigen. § 5 MuSchG enthält insoweit nur eine Soll-Vorschrift. Es gilt aber auch: weiß der AG nichts von der Schwangerschaft kann und muss er auch keine Maßnahmen ergreifen, um Dich zu schützen.

Und mal abgesehen davon ist es spätestens wenn der Bauch wächst lächerlich die Schwangerschaft abzustreiten. Und ganz theoretisch kann der AG sogar Schadensersatz verlangen, wenn die Schwangerschaft so lange verheimlicht (also wissen- und willentlich verschwiegen) wurde, dass er keinen adäquaten Ersatz finden und einarbeiten kann. Getreu dem Motto: "ach, was ich noch sagen wollte: ich bin schwanger und mein Mutterschutz beginnt übermorgen."

Aber darum geht's ja bei Dir nicht. Ich kann verstehen, dass Du es nicht so früh sagen möchtest.

Allerdings ist das Schwärzen des Attests keine Lösung. Würdest Du mir das Vorlegen würde ich es nicht akzeptieren, da dann nur drauf steht.

"Frau A war heut bei uns von 10-12 Uhr."
Mehr nicht, da ich mehr nicht lesen könnte. Es kommt hier ja gerade auf den Verfasser an. Insofern hätte das Dokument keinen Beweiswert mehr.

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Nein besser nix schwärzen! Ob du das rein rechtlich darfst oder nicht weiß ich nicht, aber es wird dann erst recht Verdacht geschöpft. Ist ja doch sehr auffällig diese Maßnahme :-)
Lass es deinen AG doch ruhig wissen, soll er denken was er will. Er darf gar nicht fragen warum du da warst, geht ihn nichts an. Bzw er darf fragen aber du musst ihm das nicht beantworten. Eigentlich macht das auch kein AG! Lass ihm grübeln :-)