Verändert sich der Urlaubsanspruch, wenn sich der ET verschiebt?

Durch die ganzen Posts zum Urlaub, Mutterschutz usw. kam mir gerade eine Frage in den Kopf. Ich habe 26 Urlaubstage/Jahr. Mein Mutterschutz endet am 25.9. Somit hatte ich Anspruch auf 20 Tage. Wenn meine Kleine jetzt über eine Woche später kommt und somit der Mutterschutz im Oktober endet. Bekommt man dann im Nachhinein noch Urlaubstage mehr oder hat man einfach Pech gehabt? ;-)

LG summerspirit 39. Woche

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Wenn sich der ET offiziell laut FA verschiebt, müsste dir der Urlaub für die Woche zustehen. Wobei fraglich ist, ob die Woche wirklich was am Anspruch ändert. Höchstens ein halber Tag

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Halbe Urlaubstage gibt es nicht.

Wenn sich der ET nach hinten verschiebt, ändert das nichts. Wenn das Kind tatsächlich später kommt, sodass sich der Mutterschutz nach der Geburt noch in einen weiteren Monat verschiebt, hat man auch mehr Urlaubsanspruch.

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Es werden ja nur volle Monate Elternzeit abgezogen, richtig?

Kann man die Tage dann ans Ende der Elternzeit hängen?

Witzig was einem manchmal noch so einfällt ;-)

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Ein späterer/ früherer ET kann den Urlaubsanspruch schon beeinflussen. Ich hab am 1.9. ET, meine Personalreferentin hat mir geraten, mit 20 Tagen Urlaubsanspruch (für vor dem Mutterschutz) zu rechnen. Wenn das Baby wirklich erst im September kommt, hätte ich 23 Tage. Ich hab jetzt mit 20 Tagen geplant und falls ET im September ist, bekomme ich die 3 Tage (für September) eben hinterher "gutgeschrieben".

Zur besseren Verständnis: Ich hatte, als ich dieses Jahr im Januar angefangen hab nach meiner Elternzeit wieder zu arbeiten, noch 5 Tage alten Urlaub. Diese 5 Tage waren noch von den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt meiner Kleinen. Die wurden eben so lange aufgehoben, bis ich wieder da war.
Verloren hab ich also nichts von meinem Urlaubsanspruch. Er wurde ja aufgehoben.

Schöne Grüße
Spotzal

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Bei der Erklärung ist aber ein Denkfehler, wenn der VET 1.9. Ist, besteht Urlaubsanspruch bis November, kommt das Kind früher, bleibt das eh so, kommt es mindestens 5 Tage später, gibt es sogar noch Anspruch für Dezember und damit auf den vollen Jahresurlaub.

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Das schon, aber ich kann vorm Mutterschutz nur den Urlaub antreten, der auch vorher noch ist. Also den Urlaub für die 8 Wochen Mutterschutz NACH der Entbindung kann ich auch erst nachher nehmen. In meinem Fall eben 3 Jahre später...

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