Hallo, es hat doch geklappt und ich bin schwanger nach unserer schwierigen Zeit.
Ich beziehe seit 4 Monaten aber Krankengeld und bin auCh schon länger krank geschrieben. AufGrund drohender Fehlgeburten will meine Ärztin ein individuelles BV ausstellen. Geht das überhaupt? Wenn ich die ganze Zeit Geld von der Krankenkasse bekommen habe und nun der Arbeitgeber wieder zahlen soll. Muss die Au erst auslaufen und sofort im Anschluss das BV ausgestellt werden? Oder kann das BV in der AU Zeit ausgestellt werden Und der Arbeitgeber zahlt? Die Krankheit und das Beschäftigungsverbot stehen in keinem Zusammenhang.
Kennt sich jemand aus?
Lg
Indivuelles Beschäftigungsverbot
Ob ein BV gerechtfertigt ist oder nicht kann ich nicht beurteilen, das muss der FA machen.
Wo ich dir weiterhelfen kann ist mir AU Un BV.
Beides parallel geht nicht. Eine AU muss auslaufen und es kann nahtlos ein BV ausgestellt werden. Du erhältst dann dein gewohntes Gehalt wieder vom AG, der sich das wiederum erstatten lässt.
Ein BV hat dann auch für dich den Vorteil, daß es nicht ans Elterngeld angerechnet wird. Denn bist du im Krankengeld das nichts mit der ss zu tun hat, hast du Abzüge beim Elterngeld.
Ok. Vielen Dank für die rasche Antwort.
Lg
Gerne.
Wenn du noch fragen hast meldest dich einfach. Hab mich leider mit dem Thema auch lang genug auseinandersetzen müssen.
Hey !
Also meine KK hat mir gesagt ein BV würde eine AU immer übergehen.
Sprich, wenn du bis 7.8 AU geschrieben bist, aber am 5.8 ein BV ausgesprochen bekommst ist die AU hinfällig - laut meiner KK.
Meine FA dachte sich das wohl aber anders und hat erst meine AU auslaufen lassen bevor sie das BV (auch 2 verschiedene Dinge) aussprach.
Ein BV kann es nur geben, wenn du arbeitsfähig bist. Das bist du ja nicht, da du derzeit arbeitsunfähig bist. Das solltest du der Ärztin vielleicht sagen, wenn sie sonst davon ausgeht, dass du arbeiten gehst.
Also so wie Fröschle sagte, erst die Au ablaufen lassen und dann im Anschluß direkt Bv.
Ich hoffe das geht auch so.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass eine AU einem BV vorgeht. AU muss also erst auslaufen, dann greift das BV. Überschneiden die beiden sich, gilt die AU und Du rutschtst ggf ins Krankengeld für den Zeitraum bis zum Beginn des BV.
Ich war gerade in der selben Situation.
Ich mußte mir die Krankschreibung vom Arzt holen wo unten rechts "Endbescheinigung" angekreuzt wurde. Mit dem Folgetag durfte das BV ausgestellt werden.
KG endete somit mit dem letzten Tag AU laut Schein und mit Folgetag musste der AG voll Lohn zahlen aufgrund BV.
So hatte es mir die KK (Barmer), Arzt und AG gesagt.
Im Übrigen würde ich auch versuchen schnellstmöglich ins BV zu kommen.
Denn Krankengeld wird beim Elterngeld mit Null berücksichtigt. Heißt, dein Elterngeld mindert sich jetzt schon um 4 Monate. :(