Guten tag
Ich hab mal eine Frage.
Mein Freund geht arbeiten. Er verdient gut doch aber auch nicht die welt. Nun bin ich schwanger und gehe auch in Elternzeit. Bekomme den mindestsatz elterngeld. Diesen würde ich auf 2 Jahre splitten lassen. Möchte aber eventuell 3 jahre elternzeit machen. Habe ich Anspruch auf alg 2 die jahre? Oder kommt das auf den verdienst des partners an? Nur rein informativ.
3 jahre elternzeit. Das letzte jahr alg2?
Wenn der partner gut verdient
So das es zu leben reicht..
Dann Hat man kein Anspruch auf Alg2
So kenne ich es..
Lg
Mit den elterngeld würde es gut gehen. Aber natürlich könnte es besser sein. Er verdient 1100 auf der hand. Wir sind dann 4 personen im haushalt. Das letzte jahr würde dann das EG fehlen.
Hallo,
wenn Du einen Arbeitsvertrag hast, wirst Du während des 3. Jahres keine ALGII bekommen. Bekommst Du schon ALGI oder ALGII, kannst Du legal 3 Jahre Elternzeit nehmen. Ansonsten müßt Ihr Euch selbst finanzieren, so weit ich weiß. Du kannst aber auch während der Elternzeit auf Teilzeitbasis arbeiten.
LG
Lana
Das ist nicht richtig! Während der Elternzeit steht einem trotzdem Hartz 4 zu wenn das Haushaltseinkommen nicht reicht.
Habe selbst bei meinem Sohn Hartz 4 bekommen weil ich noch keinen Kita Platz hatte und Elterngeld ausgelaufen war.
Hallo!
ALG wirst du nicht bekommen. Es sei denn, du lässt dich vermitteln. Aber Anspruch auf Wohngeld könntet ihr haben. Auch schon mit EG. Musst du mal schauen, ob ihr über der Grenze liegt.
Liebe Grüße
Guter Tipp! An Wohngeld hab ich gar nicht gedacht.
Sie redet von ALGII, da muss man nicht vermittelbar sein!
1100 € ist echt nicht viel für 4 Personen. Miete Auto Telefon Lebensmittel und ein Baby kostet viel Geld. Meiner ist Polizeibeamter und ich gehe nach 1 jahr wieder arbeiten damit wir unseren Lebensstandard bewahren können.
Sparen muss man auch wenn was kaputt geht Auto Waschmaschine ect.
Und im Urlaub wollen wir auch
Vom Amt wirst du nichts bekommen da er genug in dem sinne verdient
Überlege es dir gut.
Ich bin seit März 2016 Zuhause weil ich mir mein Kreuzband angerissen habe. Während ich krankgeschrieben war habe ich festgestellt das ich schwanger bin. Zum Zeitpunkt wo ich es mir angerissen habe, war ich bereits im 3. Monat. Dadurch das ich aber so beschäftigt mit meinem Knie war, wurde die Schwangerschaft erst in der 21 SSW festgestellt. Muss aber dazu sagen das es bei mir mit meinem zyklus sehr unregelmäßig war. Bei der Firma bei der ich als Produktionshelferin angestellt war, hatte ich einen Jahresvertrag der Ende Juli ausgelaufen war und auf Grund der Schwangerschaft nicht verlängert wurde. Ab dem 25.8 bin ich nun im mutterschutz. Für die Zeit von ende juli bis Mutterschutz habe ich keib alg bekommen sondern krankengeld wegen meinem knie... Hatte vorher aber auch ein Beschäftigungsverbot. Nachdem ich im Mutterschutz war habe ich natürlich mutterschaftsgeld bekommen... Nun wenn die kleine in den nächsten Tagen zur Welt kommt bekommt man ja nochmals für 8 wochen mutterschaftsgeld. Anschließend werde auch ich 2 Jahre in Elternzeit gehen und bekomme Elterngeld und Kindergeld. Nach den 2 Jahren habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 da ich vor der ss mindestens 1 jahr gearbeitet habe und man selbst nach 2 jahren noch Anspruch drauf habe. Selbstverständlich musst du dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen was für mich aber kein Problem ist anschließend auf Teilzeit wieder arbeiten zu gehen.
Hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Liebe Grüße Janine mit Babygirl im Bauch (39+4)
"Nun wenn die kleine in den nächsten Tagen zur Welt kommt bekommt man ja nochmals für 8 wochen mutterschaftsgeld. Anschließend werde auch ich 2 Jahre in Elternzeit gehen und bekomme Elterngeld und Kindergeld. "
Da sind einige Denkfehler drin.
1. Du hast keine Elternzeit, denn du hast keinen AG.
2. Bekommst du ab der Geburt vermutlich Elterngeld, zumindest zählt es aber ab da, so dass du auch nicht bis zum 2. Geburtstag Geld erhalten wirst!
3. Anspruch auf ALGI hast du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und somit dein Kind betreut ist. Gehst du auf Teilzeit arbeiten, gibt es nur anteilig ALGI!
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Elternzeit-mit-ALG-2-aufstocken_115233.htm
Ja das ist prinzipiell möglich. Wird allerdings vom Jobcenter genau geprüft, ob sich nich der Kindsvater kümmern kann damit du arbeiten gehen kannst.
Da er ja aber auch arbeitet, seh ich da bei euch kein Problem.
Und was hier geschrieben wurde, du hättest keinen Anspruch wegen deinem AV ist so nicht richtig. Dann dürfte es ja auch keine "Aufstocker" geben .
Meiner ist ja sozusagen arbeiten und kann sich nicht kümmern.
Wenn eurer Familieneinkommen komplett dafür sorgt, dass ihr nicht genug hab, dann bekommt ihr ALGII, aber was genug ist, ist festgeschrieben. Kindergeld zählt auch als Einkommen.
Gib es mal in einen Rechner ein.
Sonst evtl. WOhngeld und Kinderzuschlag!
Ich rate auch zu Wohngeld und Kinderzuschlag.