Hallo zusammen,
Frage steht ja schon oben...
Der ET unseres Kindes ist der 7.7.2017 - mein Vertrag läuft allerdings nur bis Ende Januar. Bis wann müsste mein neuer, befristeter, Vertrag laufen damit ich Mutterschafts- und Elterngeld erhalte?
Bis 6 Wochen vor ET oder bis ET?
Kann wer helfen?
Danke und viele Grüße
Bis wann muss befristeter Vertrag laufen damit Eltern- und Mutterschaftsgeld gezahlt wird?
Hallo....
Egal wann welcher Vertrag ausläuft, du musst der Elterngeldstelle 12 Monate vor der Geburt festes Einkommen nachweisen, um dem best höchsten Anteil ausgerechnet zu bekommen.
Mutterschafts-/schutzgeld läuft lediglich über die Krankenkasse.
Danke für deine Antwort.
Also wäre optimal so lange wie möglich (demnach bis ET) da dann volle 12 Monate Gehalt nachgewiesen werden, richtig? Sonst entsprechend weniger Monate = geringere Summe die für den ausgezahlten Prozentanteil berechnet wird?
Und bekommt man denn auch von der Krankenkasse das Mutterschaftsgeld wenn der Vertrag zB nur bis Ende April liefe (bei ET Anfang Juli)?
LG
Nein.. 12 Monate vor Mutterschutz zählen für EG!
Uns nein. .mutterschutz Geld gibt es auch vom Chef!
Bis zum et.
Das Elterngeld berechnet sich aus dem Durchschnitt des Einkommens der letzten 12 Monate bis zum Mutterschutz. Elterngeld gibt es auch für Frauen ohne Einkommen (dann aber nur die 300 Euro Basissatz).
Mutterschaftsgeld ist eine Lohn-Ersatzleistung und die gibt es nur, wenn du Arbeitsentgelt erhalten würdest. Wenn während des Mutterschutzes der Vertrag ausläuft, dann gibt es Sonderregelungen, aber wenn der Vertrag vorher ausläuft und du ohne Arbeit bist, dann gibt es kein Mutterschaftsgeld.
Es gibt natürlich auch Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse wenn der Vertrag vorher ausläuft!
"Wenn während des Mutterschutzes der Vertrag ausläuft, dann gibt es Sonderregelungen, aber wenn der Vertrag vorher ausläuft und du ohne Arbeit bist, dann gibt es kein Mutterschaftsgeld. "
Mal wieder totaler Unsinn!
Du bekommst eh beides. Nur ist die Höhe anders, wenn dein Vertrag länger läuft.
Ich hoffe du hast dich schon beim Arbeitsamt gemeldet. Du bekommst ALG 1 und ab Mutterschutz dann das Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG1.
Elterngeld bekommst du auch, errechnet sich aus den 12 Monate vor dem Mutterschutz.