Mutterschutzgesetz - ab wann im 6. Monat?

Ich habe einmal eine Frage an euch und hoffe ihr könnt mir helfen (beim Gewerbeaufsichtsamt erreich ich niemanden)

Da gibt's diesen Absatz im Mutterschutzgesetz in dem steht das ich ab dem vollendetem 5. Monat keine Arbeit mehr verrichten darf/muss bei der man ständig stehen muss bzw. nicht länger als 4 Stunden und mein Arbeitgeber mir dann eine andere Tätigkeit geben muss zum Beispiel im Büro.

Laut Frauenärztin (und Internet) ist das ab der 21. Schwangerschaftswoche. (Man ist 40 Wochen also 10 Monate schwanger, somit bin ich ab der 21. SSW im 6. monat)
Mein Arbeitgeber rechnet aber in Kalendermonaten (also 9 Monate Schwangerschaft)

Jetzt weiß ich nicht was richtig ist. Bin ich laut Gesetz ab der 21. Woche im 6. Monat oder erst 4 Wochen später?

Bin ein wenig verzweifelt :(

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Huhu!

Du bist ab 20+0 im 6. Monat deiner Schwangerschaft :-) bei 24+0 beginnt dann auch schon der 7. :-)

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Off-topic: Scheisse :D Sorry für den Ausdruck aber das geht ja schnell :D bin jetzt in der 18. Woche wenn ich
Bedenke noch drei Wochen bis zum 6. Monat.. die zeit vergeht echt schnell ^^

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Ich hab noch 3 Tage bis zum 2. Monat...

Hab ich nicht eben erst 12+0 und damit das 2. Trimester gefeiert? :-D

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Die Antwort kennst Du doch selbst schon: "Bin ich laut Gesetz ab der 21. Woche im 6. Monat"

Da braucht dein AG sich das nicht "schön" reden! Gesetz ist Gesetz.

LG netty

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Das weiß ich "eigentlich" auch.

Weiß gar nicht was ich tun soll.

Diese Streitereien mit meinem Arbeitgeber sind so anstrengend.

Hatte nie Probleme mit ihm, erst seitdem ich schwanger bin :(

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Kenn ich!

Aber da musst du dich nicht streiten. Gesetz ist Gesetz, und nach dem liegt dein AG leider völlig falsch.

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Die Einschränkung gilt ab der 21. SSW aber nur für Tätigkeiten wo du ständig bewegungsarm auf engem Raum stehen MUSST. Und nur diese Tätigkeit ist dann auf 4 Std. täglich beschränkt. Darüberhinaus darfst du bis zu insgesamt 8,5 Std. täglich sitzen, stehen & gehen.....

Probiers morgen nochmal bei der Gewerbeaufsicht.

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Also ich hab mich jetzt mal beim Gewerbeaufsichtsamt erkundigt und poste das Ergebnis jetzt einfach mal hier falls es jemanden interessiert oder jemand ein ähnliches Problem hat.

Laut Gewerbeaufsichtsamt haben nämlich weder ich noch mein Arbeitgeber recht. Laut Gesetz beginnt der 6. Monat nämlich nicht mit der 21. SSW sondern ein bisschen später.

Die berechnen das folgendermaßen:

Man muss vom wahrscheinlichen Entbindungstermin 280 Tage zurück rechnen und dann 5 Monate dazu addieren. Laut dieser Rechnung bin ich dann (in Augen des Gewerbeaufsichtsamt) ab 21+6 im 6. Monat.

Sind zwar jetzt nur ein paar Tage mehr aber mein Arbeitgeber besteht trotzdem darauf das ich diese zwei Wochen länger an meinem stehenden Arbeitsplatz verbringe. :( aber die zwei Wochen halte ich jetzt auch noch durch :)

Wusste auch nicht dass das ganze so kompliziert ist ;)