Hi alle zusammen,
Vielleicht hat eine von euch einen Rat, bin in den Foren leider nicht ganz weiter gekommen. Welchen Weg man in dem bürokratischen Paragraphen WirrWarr einschlägt kann finanziell entscheidend sein, gerade als junge Familie.
Momenan bin ich in der 12. Woche.
Ich war bereits vor meiner SS etwa 3 Monate krank geschrieben (aus psychologischen Gründen) und hab bereits Krankengeld bezogen. Meine Psychologin würde mich auch bis zur Geburt krankschreiben. Bis dahin wär es dann insgesamt ein jahr Krankschreibung. Da der Job dafür verantwortlich war, denke ich nicht dass ich in die Firma zurückkehren werde.
1.
Ich habe bereits rausgefunden, dass das Krankengeld nicht bei der Berechnung des Elterngeldes angerecnet wird und mir somit nur die 300€ Mindestsatz zustehen. Wie soll man denn damit auskommen?? Oder vergess ich irgendwelche Bezüge? Ich bin zwar verheiratet aber wenn ich nur 300€ zum Haushalt beisteuern kann, wirds mehr als eng.
2.
Würde es etwas bringen wenn ich ein Beschäftigungsverbot erhalte anstatt eine Krankschreibung? Ich hab gelesen dass dann die 3 Monate vor der SS als Bezug genommen werden (in denen ich ja auch schon Krankengeld bekommen hab) und dann bekomm ich nix ??? Dann lieber normalen Krankenschein und Krankengeld, oder???
3.
Sollte ich vielleicht kündigen? Da ich sowieso nicht mehr in den Betrieb zurückkehren werd, wann soll ich kündigen?
3.1 jetzt?
Dann bin ich aber 3 monate in der sperrzeit, obwohl ich bestimmt eine bescheinigung von meiner Ärztin bekommen könnte. Aber wie berechnet sich dann das Arbeitslosengeld da ich vorher schon krank war? Müsste ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen wenn ich schwange bin? Wer stellt denn eine Schwangere ein...
3.2 zur Geburt?
Das Krankeneld bis dahin beziehen und ab der Elternzeit die 300€ nehmen (die bekomm ich auch als dann Arbeitslose oder???) Bin ich dann überhaupt Arbeitslos wenn ich in Elternzeit geh? Wo würde ich diese Elternzeit beantragen? Beim Arbeitsamt?
3.3 Ende der Elternzeit?
Ich glaub da würden wir das gleiche rausbekommen wie im vorherigen Punkt nur dass ich länger die psychische Belastung hab an dieser Firma zu hängen.
Ist jemand in einer ähnlichen Situation? Oder kennst sich einfach damit aus?
Zu welchen Stellen müsste ich gehn um mir Rat zu holen?
Ich kann schon gar nicht mehr schlafen weil ich nicht weiss was ich machen soll :(
Vorab schon mal ein Dank für jeden der sich mein Text durchgelesen hat.
vor der ss bereits Krankengeld
Hallöchen :)
Also...am besten rufst du mal zB bei der Caritas, bzw bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle an.
Ich glaube deine Angelegenheit ist zu spezifisch für das Forum.
Meiner Meinung nach wäre ein BV besser als Krankengeld. Ich selber hatte eins und dir darf dadurch kein Nachteil entstehen. Der AG ist auch fein raus da er sich deinen Lohn von der KK zurückholen kann bzw wird.
Somit steht dir auch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc. Zu. Wenn es Tarifvertraglich festgehalten ist.
Falls du einer Gewerkschaft angehörst, frag da mal nach. Bei meiner Gewerschaft in meiner Branche hab ich Rechtsberatung mit drin.
Vielleicht hilft es dir etwas :)
Viel Glück und und eine schöne SS :)
Ich habe dir mal privat geschrieben. Darfst dich gerne melden.
Hallo,
Im beschäftigungsverbot bekommst du dein normales Gehalt. Ob du es bekommst ist die andere Frage!
Du solltest beachten dass das Krankengeldbezug auch nur zeitlich begrenzt ist!
Kündigen würde ich auf keinen Fall.... wenn dann erst zum Ende der Elternzeit.
Lg
Hi,
jetzt bin ich etwas geschockt....
Ich bin genau in der gleichen Situation wie du.
Auf Grund meiner Arbeit, bin ich seid Mai 2016 krank geschrieben. Seid Juni 2016 bekomme ich Krankengeld. Mein Neurologe wird mich denke ich auch bis zum Mutterschutz weiterhin krank schreiben, da er meint, dass es nicht gut ist arbeiten zu gehen.
Ein BV bekomme ich leider nicht.
Wo hast du das mit dem Mindestsatz raus bekommen?
Ich bin natürlich auch neugierig und werde mal fleißig mitlesen
"jetzt bin ich etwas geschockt...."
Was hattest Du denn gedacht, wonach sich dein Elterngeld berechnet, wenn Du seit 05/16 krankgemeldet bist?
Total überflüssig dein Kommentar netty693 !!
Wenn dir die 300 Euro nicht reichen gibt es folgende Möglichkeiten:
-sofort wieder arbeiten gehen
-neuen Job suchen bis zum Mutterschutz
-keine elternzeit nehmen sondern während der Schwangerschaft einen neuen Job suchen der für "nach den Mutterschutz" ist
Je nachdem was du beruflich machst würde ich gucken dass ich einem neuen Job finde..Sei es nur nach der Geburt für 450 Euro. .Während der Vater oder Familie aufs Baby aufpassen kann. Dann hättest du immerhin 750 Euro im Monat statt 300euro.
Ein bv wirst du nicht bekommen da eine AU immer vorrangig ist und wenn die Psychologin einfach ein bv draus macht ..Das fällt schnell auf.
Auch der Verdienst eines Minijobs wird beim Elterngeld angerechnet! Sie hat dadurch also nicht mehr in der Tasche!
Nein, der Mindestsatz bleibt immer, egal, wie hoch der Verdienst ist!
Erst mal verstehe ich nicht, wieso man sich keinen neuen Job sucht, wenn dieser einen krank macht, sondern sich so lange krankschreiben lässt... gerade wenn man Kinder plant. Aber gut, das ist ja nicht die Frage....
Wenn ich das alles richtig verstehe, wirst du nur 300 € Elterngeld erhalten. Am besten ist es dann, wenn du nach der Geburt weiter Krankengeld beziehst, weil dieses nicht abgerechnet wird.
Die feine Art ist das aber wohl kaum. Ich kann dir daher auch nur an's Herz legen, während der Zeit nach der Geburt einen neuen Job zu suchen.... irgendwann spielt der MDK nicht mehr mit und streicht dir auch das Krankengeld!
Also ganz ruhig. Ich war vor der ss 6 Wochen vom Neurologen krank geschrieben. Nach genau diesen 6 Wochen war der test positiv und ich hatte Termin beim Neurologen. Ich war dann weiterhin bis zum Mutterschutz krank geschrieben. Mein Neurologe gab mir ein Attest dass ich schwangerschaftsbedingt von ... Bis... krank geschrieben war. Diese Monate wurden ausgeklammert und ich musste die Abrechnungen vom Vorjahr einreichen und bekam ganz normal in voller Höhe Elterngeld.
Also beruhigt dich wenn du mehr verdient hast bekommst du auch mehr Elterngeld. Die Monate vor der Schwangerschaft im Krankengeld werden aber mit 0 Euro berechnet.
Das klingt aber ganz schön krumm, dass dich dein Neurologe ab der Schwangerschaft "schwangerschagtsbedingt" krank schrieb. Oder hat sich da eine neue Erkrankung ergeben?
Generell darf das der Arzt natürlich NICHT machen.
An die TE:
Die Schwangerschaft ändert ja nichts an deiner Grunderkrankung (Arbeitsplatz).
Entweder du wirst dich mit dem Sockelbetrag zufrieden stellen müssen, dir einen andern Job suchen müssen (was ja sinnvoll ist, wenn deine Erkrankung am Job liegt) oder du lässt dich gesund schreiben und bekommst vom AG ein BV , falls dein Arbeitsplatz nicht dem MuSchG entspricht und dir dein AG keinen entsprechenden Platz anbieten kann (das weiß ich natürlich nicht)
Das war überhaupt nicht krumm sondern das einzig richtige für mein Kind und mich.
Das eine ging in meiner grunderkrankung in das andere über.
Also alles richtig ohne beschiss an der Elterngeld stelle.