Hallo, ich bin in der 31 Ssw und möchte nun die Unterlagen für den AG und die Elterngeldsstelle fertig machen.
Ich würde gerne 2 Jahre in Elternzeit gehen, bek dazu aber leider immer unterschiedliche Angaben.
Muss ich nun Basiselterngeld beantragen oder Elterngeld Plus?
Bek ich das Geld für ein Jahr ausgezahlt oder auf 2 Jahre verteilt?
Ich möchte nicht Teilzeit arbeiten in der Elternzeit.
Wenn ich 2 Jahre beantrage beim AG kann ich dann noch verkürzen auf ein Jahr, wenn es finanziell eng werden sollte?
Mein Partner plant keine Elternzeit ein.
Aber er könnte doch immer noch welche nehmen, oder? Bei Einhaltung der Anmeldefrist von 7 Wochen beim AG?
Hab mich telefonisch beraten lassen jedoch sind die Angaben lt Amt Internet und Bekannte alle unterschiedlich.
Vielleicht hat ja jemand die gleiche Situation wie ich und weiß das aus dem wahren Leben ?
Vielen Dank im voraus
Lg theresa79
2 Jahre Elternzeit
Also erstmal elterngeld und Elternzeit sind 2 paar Schuhe. Du kannst 2 jahre Elternzeit beantragen. Mit dem elterngeld hat das in erster Linie nichts zu tun. Wenn du 2 jahre elterngeld beziehen möchtest musst du das angeben. Bekommst dann aber pro Monat nur die Hälfte. Ich kann dir nur sagen wie wir es machen. Ich möchte auf jeden Fall 2 jahre Zuhause bleiben. Lassen uns dann auch das elterngeld auf 2 jahre ausbezahlen. Elternzeit beantrage ich 3 Jahre bei meinem Arbeitgeber mit der Option nach 1 Jahr in teilzeit zurück zu kommen. Gebe ich das nicht an habe ich später keinen Anspruch darauf. Wenn ich es angebe heisst es aber nicht dass ich nach einem Jahr wieder arbeiten Muss. Ich hoffe ich konnte es dir erklären . Habt ihr keine Beratungsstelle in der Nähe? Ich glaube dort ist es einfacher antworten zu bekommen. Weil man es oft hier nicht so gut erklären kann.
Soweit ich weiß kann deine Mann bis zum 14. Lebensmonat Elternzeit nehmen wenn er es 7 Wochen vorher anmeldet. Dann habt ihr auf jeden Fall 2 Monate länger elterngeld. Aber dass muss man immer individuell abwägen.
Ich hoffe ich konnte dir zumindest etwas helfen.
Möchtest du dein Elterngeld NICHT auf die 2 Jahre gesplittet haben so gibst du Basis Elterngeld an
Möchtest du es gesplittet haben musst du Elterngeld Plus angeben! Da kannst du dann auch noch aufteilen ob du 6 Monate das Basis haben möchtest und 12 das Plus (dann hast du 18 Monate Elterngeld)
Hoffe ich konnte dir helfen (man kann es auch im Internet im Elterngeld Rechner ausrechnen lassen)
Guten Morgen!
Ich werde auch 2 Jahre Elternzeit nehmen, aber nur ein Jahr Basiselterngeld beantragen. Das ist beides unabhängig voneinander, da das 2 verschiedene Sachen sind..
Du kannst Elterngeld beantragen wie Du möchtest (also, 1 Jahr Basiselterngeld oder auf 2 Jahre aufgeteilt, dafür musst Du aber nicht zwangsläufig in Teilzeit arbeiten gehen).
Dein Mann kann sich auch immernoch für Elternzeit entscheiden, solange er die mindestens 7 Monate vorher beim AG beantragt.
Wenn was falsch ist, möge man mich korrigieren :D
7 Wochen meine ich :D
Hallo!!
Die Frage hat mich die letzte Woche auch sehr beschäftigt. Ich werde auch mindestens 2 Jahre daheim bleiben. Allerdings hab ich im Netz gelesen, dass ich maximal erstmal nur 2 Jahre Elternzeit beantragen kann , aber die Möglichkeit habe, nach den 2 Jahren nochmal zu verlängern. Das mit dem Elterngeld mache ich dann so, dass ich die ersten Monate Basiselterngeld beantrage und dann das Elerngeld plus, da ich mir dann einen Minijob suchen möchte und das geht nur mit Elterngeld plus. Es ist nicht leicht, das ganze finde ich. Mein Mann hat gestern mal den Antrag fürs Elterngeld ausgedruckt, nur um mal zu schauen und mir ist ganz Bange geworden. So Anträge ausfüllen ist für mich immer der Horror.
Naja, etwas Zeit ist noch und wenn ich mir nicht sicher bin, fahre ich mit den Anträgen zur Beratungsstelle und lasse die draufschauen, ob wir das richtig ausgefüllt haben.
Alles Liebe euch allen!!
" Allerdings hab ich im Netz gelesen, dass ich maximal erstmal nur 2 Jahre Elternzeit beantragen kann , "
Das ist falsch, aber es ist empfehlenswert erst einmal 2 Jahre anzumelden. Wenn du willst kannst du direkt 3 anmelden.(nicht beantragen!)
"Das mit dem Elterngeld mache ich dann so, dass ich die ersten Monate Basiselterngeld beantrage und dann das Elerngeld plus, da ich mir dann einen Minijob suchen möchte und das geht nur mit Elterngeld plus."
Arbeiten gehen kannst du auch bei Basiselterngeld. Es wird nur anders angerechnet!
"Es wird anders angerechnet " klingt für mich so, als ob dann was abgezogen wird vom Elterngeld und das sehe ich 1. nicht ein, denn ich mache dann den Minijobs, damit wir etwas mehr Geld haben. 2. das Elterngeld plus bekomme ich ja auch länger und da ich eh 2-2,5 Jahre daheim sein möchte, bringt mir das Basiselterngeld für ein Jahr nix im 2. Jahr.
Da hätten wir dann nur das Geld vom Minijob. Und Kindergeld aber das ist ja auch nicht die Welt.
Aber ich finde es echt schwer, die Balance zwischen dem finanziellen und der Kinderbetreuung zu finden, also ist meine Meinung. Aber Danke für den Tipp mit den drei Jahren Elternzeit und so!!
Gruß Pfreni
Hallo Theresa,
wenn du planst 2 Jahre zu Hause zu bleiben und das Zuarbeiten im 2. Lebensjahr nur eine Option für dich ist, dass würde ich definitiv 2 Jahre Elternzeit beantragen an deiner Stelle. Das bedeutet für dich, dass du nach 2 Jahren wieder Anspruch auf deinen alten Arbeitsvertrag mit der dort angegebenen Stundenzahl hast. Wenn du das möchtest kannst du jedoch auch schon während der Elternzeit wieder mit arbeiten beginnen. (Achtung max. 30 Stunden) Aber das ist dann halt Zuarbeit während der Elternzeit und an deinem Arbeitsvertrag, der nach 2 Jahren dir wieder deine Alte Stundenzahl zusichert, ändert das nix. Wenn dein Arbeitgeber dir keine Teilzeitstelle gewährt während der Elternzeit, dann darfst du auch woanders jobben gehen. (Immer in Rücksprache mit ihm.)
Ob du Basiselterngeld beantragst oder ElterngeldPlus bleibt dir überlassen. Das kann man auch prima kombinieren. Am besten mal bei google "Elterngeldrechner" eingeben, beim eintragen wird dann einiges schnell klarer. (Nimm hier den Elterngeldrechner mit Planer...)
Es gibt noch den Anspruch auf die Partnermonate - bedeutet wenn dein Mann irgendwann im Zeitraum Lebensmonat 1 - 14 auch zwei Monate Elternzeit beantragt und nimmt, bekommt er für diese Zeit ebenfalls Elterngeld! Diese beiden Monate gibt es vom Staat extra dazu. Viele nehmen daher den 1. Lebensmonat (ACHTUNG! Der Mann muss die mind. 7 Wochen vor dem geplanten Geburtstermin beantragen) und den 13. oder 14., weil man dann schon recht viel mit Baby unternehmen kann.
Weiterhin gibt es 4 weiter Monate Elterngeld in Form eines "Partnerschaftsbonus" vom Staat extra dazu, wenn das Paar sich die Betreuung des Kindes teilt und BEIDE zwischen 25 und 30 Stunden in der Woche arbeiten in diesem Zeitraum. (Das ist dann aber an noch mehr Bedingungen geknüpft... steht aber auch alles im Elterngeldrechner mit drin.)
Da wird eurem Gestaltungsspielraum keine Grenzen gesetzt. Grundsätzlich ist es geschickter sich erst zu überlegen wie und von wem Elterngeld bezogen werden bzw. wie das aufgeteilt werden soll, und dann die Zeiten entsprechend passend beim Arbeitgeber als Elternzeit anzumelden.
Wir wollen z.B. die möglichen Elterngeldbezüge maximal ausschöpfen und haben gestern erst vorm Rechner gesessen und unseren Plan gemacht. Sieht jetzt so aus, dass mein Mann Monat 1 + 13 + 17 - 20 Elternzeit nimmt, und ich am Stück die ersten beiden Jahre.
Monat 1 wachsen wir als Familie zusammen. Keiner geht parallel arbeiten.
Monat 13 gönnen wir uns um mit Zwergi mal was zu unternehmen, in den ersten Urlaub zu fahren, oder ggf. dann umzuziehen, oder Familie zu besuchen etc...
Monat 14 bis 16 wird unsere kleine dann in der Grippe eingewöhnt, und je nachdem wie es klappt, kann ich dann auch schon wieder Stundenweise bei meinem Arbeitgeber einsteigen.
Ab Monat 17 - 20 arbeiten ich und mein Mann beide zwischen 25 und 30 Stunden und teilen uns die Betreuung der Kleinen - mit holen und bringen etc.
Und dann müssen wir schauen wie es klappt. Aber dann können wir auch schon viel besser abschätzen, ob ich es schaffen werde meinen Job auch zu 100% nach Ablauf der 2 Jahre wieder aufzunehmen, oder ob ich den Vertrag versuchen muss dauerhaft auf Teilzeit umzustellen. Zumindest hätte ich dann noch den Anspruch auf meinen alten Vertrag.
Ich wünschte ich könnte länger einfach nur zu Hause bleiben, aber das ist finanziell halt leider einfach nicht drin.
LG, Hope
Mich verwirrt das alles einfach nur noch, bin von der Beratungsstelle am Telefon beraten worden, die sagte Elterngeld + geht nur wenn man arbeiten geht.
Im Netz u hier steht es wieder anders.
Will halt keinen Fehler machen und mir durch einen falschen Antrag etc Steine in den Weg legen. Geburtstermin ist 06.04.
Ab dem 02.06 beginnt dann meine Elternzeit für 24 Monate dann bin ich doch
Bis 01.06.2019 aus dem Betrieb oder?
Ich bin mittlerweile so unsicher das
Mir die einfachsten Dinge komisch vorkommen.
U Elterngeld + für 22 Monate da vorab 2 Monate Mutterschutz
Also bis 05.04.2019
Oder Basis EG bis 05.04.2018?
Danke vorab
Gruß
Wenn du zwei Jahre in Elternzeit gehen möchtest ist dein erster Arbeitstag der 2. Geburtstag deines Kkndes!!
Elterngeld sind die beiden ersten Monate Basiselterngeld und ab dem 3.-22. Lebensmonat Elterngeld Plus. Also bekommst du natürlich keine 24 Monate Elterngeld.
Elterngeld bekommst du so, wie du es beantragst! Aber Vorsicht: wenn du Mutterschaftsgeld bekommst, dann bekommst du keine 24 Monate Elterngeld, sondern nur bis zum 22. lebensmonat.
ElternZEIT: würde ich 2 Jahre anmelden, du kannst im 2. Jahr wenn du möchtest auch Teilzeit arbeiten bis zu 30 Stunden/Woche.