Elternzeit und Elterngeld

Hey ihr lieben,

ich hätte da mal eine Frage zu Elterngeld und Elternzeit.

Geplant war es anfangs das ich nur ein Jahr Elternzeit und Elterngeld beziehe, nun sind mein Mann und ich uns einig das ich zwei Jahre Elternzeit nehmen soll.
Nun zu meiner Frage,muss ich mir das Elterngeld für ein Jahr auszahlen lassen und für das zweite Jahr was zur Seite legen ?...oder wird es gesplittet von der elterngeldstelle,wenn ich sage ,das ich zwei Jahre zu Hause bleiben möchte?...denn auf dem Antrag für Elterngeld hab ich nur das basiselterngeld für 12 Monate gefunden&im Internet habe ich gelesen,das es neuerdings nur für 12 Monate ausgezahlt wird.

Das Problem ist wir haben Eigentum und sehr hohe Fixkosten:( und leider sieht es geldmässig ,wenn ich zwei Jahre zu Hause bleibe sehr knapp aus,aber ich würde gerne für mein Kind zwei Jahre komplett da sein,mein Mann selber kann nicht in Elternzeit ,da er der hauptverdiener ist und wir dann noch viel schlechter dar stehen würden.

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

Vielen Dank!

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Der Elterngeldstelle ist es herzlich egal wie lange du Elternzeit hast ;) Du kannst das Elterngeld für ein Jahr nehmen, hast dann aber im zweiten Elternzeitjahr kein Einkommen.

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Hi ,

Es ist schon möglich das Geld aufzuteilen. Wie das formell geht , kannst du am besten bei der elterngeldstelle erfragen.

Hatte auch letzte Woche einen Termin gehabt.

Da wird auch erklärt wann was spätestens eingereicht werden sollte

:-)

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Von alleine wird es nicht aufgeteilt. Du musst der elterngeldstelle ja nicht melden wie lange du Elternzeit hast . Wenn du es auf 12 Monate nimmst musst du selbst einteilen. Ansonsten gäbe es die Option mit Elterngeld plus eine Auszahlung auf ich meine 22 Monate zu strecken ( korrigiert mich jemand falls das nicht stimmt ).

Ich habe es auf das basiselterngeld belassen, so hätte ich die Möglichkeit gehabt zB nach einem Jahr auf tz in Elternzeit ohne das es aufs Elterngeld angerechnet wird. Gleich gilt für einen Evtl Nebenjob.

!! Wenn es eh schon alles knapp ist: das Elterngeld zählt aber zum zu versteuernden Einkommen, dh im darauf folgenden Jahr ist meist eine steuernachzahlung fällig !!! Vielleicht dann gleich vorher kalkulieren und zur Seite legen !

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“!! Wenn es eh schon alles knapp ist: das Elterngeld zählt aber zum zu versteuernden Einkommen, dh im darauf folgenden Jahr ist meist eine steuernachzahlung fällig !!! Vielleicht dann gleich vorher kalkulieren und zur Seite legen !“
So nicht ganz richtig. Elterngeld, wie auch das Mutterschaftsgeld unterliegen dem Progressionsvorbehalt, sind selbst aber steuerfrei. D.h. zu versteuerndes Einkommen + Elterngeld + Mutterschaftsgeld = Summe x. Für Summe x wird dann der Steuersatz ermittelt und dieser auf das zu versteuernde Einkommen angewendet.

Womit man da dann ca. Als Nachzahlung rechnen muss, lässt sich mittels Progressionsvorbehaltrechner im Netz mal grob ermitteln.

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Ja so habe ich es doch geschrieben das es zum versteuernden Einkommen dazu zählt. Direkt wird es nicht versteuert das ist klar.

Falls es nicht klar ausgedrückt war so habe ich es aber auch gemeint.

Klar wie viel das ist ist unterschiedlich aber meist ist es eine Nachzahlung.

Bei uns werden es zw 1200 und 1500 sein.

Klar können auch "nur " 200 sein, aber die müssen auch da sein

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Neu ist jetzt, dass du das Elterngeld dass du früher nur 1 Jahr lang hast beziehen können jetzt auch auf 2 Jahre splitten kannst.
Das heißt wenn du einen Anspruch auf monatl. 1.000€ haben würdest für 1 Jahr Elterngeld würdest du wenn du es für 2 Jahre beantragst monatl. € 500,00 bekommen.
Vom Gesamtvolumen bekommst du sozusagen nicht mehr wen du 2 Jahre in Elternzeit gehst.

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Das Splitting ist nicht neu, das gab es früher schon. Es gibt beim Splitten auch keine 2 Jahre Elterngeld sondern nur bis zum 22. Lebensmonat wenn man Mutterschaftsgeld bekommt.

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Ich kann es nur immer wieder empfehlen: Pro Familia anrufen und einen Beratungstermin ausmachen..Danach blickt man durch (wenn man es vorher noch nicht getan hat) und weiß, welches Modell für die jeweilige Situation das beste ist.

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Du bekommst so lange Elterngeld wie du es beantragst.

Beim Splitten, heißt Elterngeld Plus, bekommst du nur bis zum 22. Lebensmonat Elterngeld wenn du Mutterschaftsgeld bekommst.

Elternzeit kannst du trotzdem 2 Jahre anmelden, du kannst ja während des 2. Jahres Teilzeit arbeiten.

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Hallo :-)
Heute morgen hab es einen Beitrag "2 Jahre elternezeit" da haben es viele super erklärt.

Schau doch mal in den Beitrag, für mich ist es jetzt auch schon deutlich klarer.

Viele Grüße