Hallo ihr lieben,
bin noch ganz am Anfang meiner Schwangerschaft ( 5. Woche ).Meine frage bezieht sich auf das Beschäftigungsverbot. Ich bin hier etwas überfordert und habe ende der Woche erst wieder einen Termin bei meiner FA. Ich arbeite als Bürokauffrau, soweit ja nicht schlimm. Aber ich arbeite in einem Farben und Lacke Großhandel. Und das Büro ist mitten im Verkaufsraum. Vor dem Büro steht eine Mischbank wo lösemittelhaltige Stoffe gemischt werden. Und es gibt noch einen großen Mischraum. Ich habe große bedenken wegen den lösemitteln. Wie gehe ich denn da weiter vor. Bespreche ich das mit der Frauenärztin oder über die Gewerbeaufsicht ??
Bin gerade etwas überfordert.
Danke
Beschäftigungsverbot ... wie ?!
Das bv muss in deinem Fall vom AG kommen. Sprich mit deinem Chef.
Gewerbeaufsicht bzw zuerst mit deinem Chef. Wenn der dich in Ein anderes Büro setzen kann ist das Problem gelöst und gut.
Einen Grund zum BV sehe ich dann nicht mehr. Kann er dir keinen anderen Ort zum arbeiten geben ist die Gewerbeaufsicht zuständig. Medizinisch ist nur der Frauenarzt zuständig
Huhu
In deinem fall ist nzr der AG zuständig und nicht der FA.
der Ag ist für den schwangerengerechten Arbeitsplatz zuständig und darf nur ein bv aussprechen, wenn er dir den nicht bieten kann.
Der fa wäre zuständig fürs bv, wenn gesundheitliche Probleme auftreten, die das leben der schwangeren und/ oder das des kindes gefährden.
Du musst also zu allererst, bevor du zur Aufsichtsbehörde gehst, mit deinem chef sprechen. Dieser füllt mit dir eine sogn Gefährdungsbeurteilung aus. Darin wird ersichtlich, ob dein Arbeitsplatz den Mutterschutzrichtlinien entspricht oder nicht. In letzerem Fall kann er gucken, ob er dir einen anderen, den Richtlinien entsprechenden Arbeitsplatz anbieten kann oder nicht. Also konkret: ob er eine andere Räumlichkeit für dich als büro hat, ohne Schadstoffe.
Hat er das, musst du das auch annehmen.
Erst, wenn er das dann auch nicht kann, muss er ein bv aussprechen.
Interessiert sich dein Chef nicht für die Mutterschutzrichtlinien, dann kannst du die Aufsichtsbehörde informieren.
LG und alles Gute.
Jetzt mal langsam...
Solltest du Schwanger sein und sollte es dir aus irgendwelchen Gründen nicht gut gehen, kannst du dich ein zwei Tage krank melden wie du es normal auch tun würdest, steht ja nirgends.
Aber grundsätzlich braucht es für ein bv schon einiges....
Was arbeitest du?
Steht doch im Text
LG
Ich bin Bürokauffrau und wir haben in der ganzen Firma verteilt Mischmaschinen wo Farben und Lacke gemischt werden. Es gibt keine gesonderten Räume. Selbst Kunden beschweren sich,das es bei uns nach lösemittel riecht. Es gibt auch nur das eine Büro. Dann warte ich mal den FA Termin ab und sehe dann weiter. Wolte es eigentlich noch nicht so früh meinem AG sagen.
Du kannst gerne mit der Gewerbeaufsicht sprechen. Vielleicht erhältst du einen anderen Arbeitsplatz. Andererseits sind diese Lösemittel in den Farben und Lacken keine Stoffe, die in der Schwangerschaft gefährlich sind, denn dann wären sie ja auch für die Kunden nicht tragbar. Wären sie gefährlich für Schwangere, dann müßten entsprechende Hinweise in den Produktdatenblättern zu finden sein.
Hier geht es lediglich darum, dass Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden müssen. Das ist sehr wahrscheinlich der Fall. Das läßt sich ermitteln.
Trotzdem, wenn du Bedenken hast, ruf bitte bei der Gewerbeaufsicht/Aufsichtsbehörde an, damit sie deinen Arbeitsplatz überprüfen können.
Ich glaube kaum das du ein BV bekommst. Vom FA überhaupt nicht & vom Chef glaube ich auch -- eher weniger.
Selbst beim Friseur bekommt man kein Bv und die haben auch üble Lösungen etc... eine bekannte von mir ist Lackierin und arbeitet ganz normal.
Ich arbeite beim Zahnarzt mit Labor, bei uns sitzen die Mädels schwanger auch noch im Labor und da sind auch teilweise Lösungen vorhanden..
Wenn du so schiss vor den Lösungen hast lass dir ein anderes Büro/Bereich geben. Aber gleich ein Bv, finde ich persönlich echt übertrieben.
Das besprichst du als erstes mit dem Arbeitgeber dieser hat mit dir eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei müssen die Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Stoffe berücksichtigt werden. Für mehr Infos oder bei Unklarheiten hilft auch das Gewerbeaufsichtsamt.
Hier Infos vom Gewerbeaufsichtsamt für den Berufszweig Maler/Lackierer das deckt auch deinen Bereich mit ab: http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16420/
Hier findest du die Arbeitsplatzgrenzwerte für Gefahrenstoffe und ihre Kennzeichnung http://www.baua.de/nn_16806/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-900.pdf
und deren Messung http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-402.html