Eine frage und zwar habe ich post bekommen von jobcenter soll eine anlage UH ausfüllen , dann wollte ich eine anlage UH holen und die meinten es gibt keine UH nur UH1 Und UH2 ... aber nun weiß ich nicht wie ich das ausfüllen muss ...
UH1 ist trennungsunterhalt oder nachehelichem bzw nachpartnerschaftlichem unterhalt .. aber ich bin oder war nie verheiraten was muss ich da nun ausfüllen ? ..
Nix und so wieder abgeben ?
Achja habe eine tochter 3 Jahre aber mit den kindsvater nicht mehr zusammen ... bin nun von mein verlobten schwanger ( 14 ssw)
UH2 unterhaltsansprüchen aus schwangerschaft ,
Da muss ich den kindsvater eintragen aber warum ? Der kindsvater muss doch nicht für das baby zahlen .. weil er bei mir wohnt und wir zusammen wohnen .. was muss ich da den ausfüllen ? Auch frei lassen ? Und so abgeben ?
hilfe durch Unterlagen jobcenter
Sicher musst du den kindsvater eintragen.
Könnte ja auch sein du bist von jemand anderem schwanger.
Und wenn der kindsvater arbeitet und ihr nicht verheiratet seid, dann muß er Unterhalt zahlen.
Ruf doch den Sachbearbeiter an und frag, welche Anlage er nun braucht.
Aber da es hier ja um ein ungeborenes Kind geht, wird wohl UH2 richtig sein.
Den KV musst du ebenfalls angeben.
Es gibt sogar noch eine uh3.
Wenn der kv bei dir wohnt ist es egal. Dann musst du für deine Tochter die uh3 ausfüllen lassen die ist für Unterhaltung vom Kind.
Rest würde mich als SB nicht interessieren.
Ausfüllen musst du die Unterlagen, auch wenn du nie verheiratet warst.
Wenn du schon ein Kind hast, aus einer vorherigen Beziehung, dann muss dieses Kind in den Unterlagen beim Trennungsunterhalt angeben. Vermutlich musst du da angeben was für Unterhalt du für dieses Kind erhältst.
Und in den anderen Unterlagen musst du alles über das Kind mit dem du gerade schwanger bist angeben.
Und auch wenn du noch nicht verheiratet bist, sondern nur verlobt, muss dein Verlobter ja für euer gemeinsames Kind aufkommen. Du musst alles nach bestem Wissen und gewissen angeben. Wenn du dir bei den Formularen nicht sicher bist geh hin und lass die erklären, welche Angaben erwartet werden und welche Nachweise du brauchst.
Ich gehe mal davon aus, dass ihr sein Einkommen schon beim Jobcenter angegeben habt. Ihr seit spätestens durch das Kind ja eine eheähnliche Gemeinschaft, die finanziell für einander einstehen muss. (Sein Einkommen wird nach Abzug der Freibeträge als EUER einkommen zur Bestreitung eures Lebensunterhalts herangezogen. Er muss also mit seinem Einkommen für dich und die Kinder mit eintreten.) Und entsprechend kann das Jobcenter dann eure Ansprüche berechnen.