Huhu ihr lieben,
Eigentlich habe ich es glaube ich schon raus gefunden. Wollte nur nochmal auf Nummer sicher gehen
Elternzeit muss ja 7 Wochen vorher beantragt werden, sprich wenn ich nach Geburt 8 Wochen im Mutterschutz bin, quasi dann 1 woche nach Geburt?! Oder liege ich da falsch? Vorher macht ja auch kein sinn weil man ja nicht weiß wann es kommt....?!
Weil mein AG jetzt schon ständig sagt ich soll mal den Antrag fertig machen...
Aber auf der anderen Seite werden doch die 8 Wochen Mutterschutz der elternzeit angerechnet oder?
Quasi wenn mein matz pünktlich zum ET am 30.4 kommt beantrage ich für 1 Jahr EZ ab dem 30.6... Muss dann aber am 1.5. 18 wieder arbeiten?!
Ist das so richtig?
Stehe voll auf dem Schlauch....
LG ellamarie3004
Elternzeit vor oder nach Geburt beantragen?
Schreib einfach rein "ab Geburt" ..geburtsurkunde reichst du dann einfach nach ..hab ich so gemacht ..mit baby hat man dann nach der Geburt andere Sorgen als sich damit einzuschlagen..bist du auf der sicheren Seite .ausserdem kannst du deinem Chef ja schon mal mündlich informieren wie lange du vorhast ,damit er planen kann . Richtig ist was du geschrieben hast .aber du solltest dir es zu deiner eigenen Sicherheit abzeichnen lassen von ihm ,damit Belegt ist dass er es auch erhalten hat .sonst koennte er dir daraus einen strick drehen.und falls er dann ausgerechnet wenn du kommst nicht im.Betrieb ist,etc. Ich hab reingeschrieben ab Geburt und dass ich die Urkunde noch nachreichen werde
Danke für den Tipp das ist natürlich auch eine Idee.
Aber schon mal beruhigend zu wissen das sich mein Gehirn nicht vollkommen verabschiedet hat
Genaugenommen beantragst du die Elternzeit nicht, sondern informierst ja deinen Arbeitgeber nur über die Dauer ;)
Ich hab es vor der Geburt vorbereitet und dann nur noch die genauen Daten ergänzt und zum AG gegeben und habs mir schriftlich bestätigen lassen.
LG Tarsaya
Du beantragst garnicht. Nur anmelden und ja, da die Elternzeit nach dem Mutterschutz beginnt hast du Zeit bis nach der Geburt. Ach ja: " ab Geburt" zu schreiben ist ein schwerwiegender Fehler!!
Schreib einfach so ungefähr: "... im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist bis zum xxxxx" (1 Tag vor dem Geburtstag wenn du ganze Jahre nimmst!)
Wieso ist das ein schwerwiegender Fehler ?ich wollte genau zwei Jahre Elternzeit und mein erster Arbeitstag ist dann der Zweite Geburtstag meines Kindes.ich habe das auch nur so getan,weil mein AG etwas komisch ist und ich nachher nicht vor dem Problem stehe,eine Woche nach der Geburt eine Unterschrift zur Kenntnisnahme zu bekommen.Er ist ständig unterwegs etc. Und ihm wäre es recht gewesen ich verpasse die Frist und bzw habe nicht rechtzeitig eine empfangsbestatigung.Klar,wenn man ein Fruhchen bekommt ist es blöd.Aber es reicht ja auch wenn man es zwei Wochen vor ET abgibt.mir war eine Woche nach Geburt zu risikoreich und ich wollte auch nicht direkt nach Geburt da auf der matte stehen.und da der AG von der TE auch schon dauernd fragt wo der Antrag bleibt (wie meiner damals auch ),scheint er sich nicht wirklich mit den rechten seiner Mitarbeiterin auszukennen.
Abgeben kannst du die Anmeldung ja gern schon früher und meldest dann nur noch die genauen Daten nach.
Der Fehler den verena meinte bezug sich auf die Anmeldung der Elternzeit ab Geburt ..Wenn du Elternzeit ab Geburt anmeldest würdest du rein theoretisch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld verzichten daher der Hinweis dass das falsch ist. Die Elternzeit beginnt nach der Mutterschutzfrist. Bei Angaben der Länge der Elternzeit wird der nachgeburtliche Mutterschutz aber wieder als Zeit hinzugerechnet. Steht so im Gesetz daher ist die Angabe 1 Jahr Elternzeit dann wiederum korrekterweise am 1. Geburtstag des Kindes zu Ende...
siehe Formulierung im BEEG "Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes auf den Zeitraum nach Satz 2 angerechnet." http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html
Ich hab alle Anträge schon fertig ausgefüllt...Kindergeld und Elterngeld.
Natürlich bis aus Geburtsdatum und Steuer ID des Kindes da du diese ja erst spöter erhälst! Zusammen mit allen Unterlagen die die Ämter einfordern in ne Hülle gepackt. Und wenn die Kleine geboren ist geht mein Mann zum Standesamt die Geburtsurkunden holen und muss die Anträge nur noch abgeben.
So haben wir uns das geteilt und ich kann mich nach der Geburt nur auf meine Tochter konzentrieren. Für ihn ist das 1 Vormittag wo er dann auch mal rumfahren muss :)
danke für eure Antworten
Das ich die Ez nicht beantragen muss weiß ich, war gestern wohl einfach schon zu spät für solche Gedanken gänge
Mir ging es nur darum das ich das ganze richtig verstanden habe und es im Nachhinein keine Probleme gibt.
Ich möchte /muss (wegen finanziell) ab 1.9.18 wieder arbeiten wenn der kleine matz denn im Kindergarten ist. Da ist es ja im Prinzip egal ob das nun 15 oder 16 Monate sind, die Ez würde bei mir so oder so zu der Zeit enden.
Werde heute mal mit meinem AG reden wie er es gerne hätte.
LG ellamarie3004
Kann dir nur raten in Elternzeit arbeiten zu gehen,wenn du Teilzeit arbeiten willst .in Elternzeit darf man bis zu 30 std die Woche arbeiten gehen.der groesste Vorteil ist dass es so gerechnet wird als wuerdest du jeden Monat 3000 Euro brutto in die rentenkasse zahlen und das was du verdienst kommt noch oben DRAUF.man ist dumm wenn man es nicht macht .Meine Freundin war es und hat nur 1 Jahr eingereicht,verdient natürlich nicht viel aufgrund von Teilzeit und zahlt nur das in die Rente ein was sie aktuell verdient ,sprich sehr wenig.ich ,obwohl ich zuhause sitze zahle mehr ein als sie.1 Jahr ist immer schwierig.Du kannst dann auch nicht verlängern auf 2,falls du im September 2018 keinen kitaplatz hast.Arbeit in Elternzeit musst du lediglich 7 Wochen vorher anmelden.mach dich mal schlau .ich habe zwei Jahre angegeben ,jobben jetzt im zweiten in Elternzeit.evtl verlanger ich noch auf drei Jahre oder baby Nummer zwei kommt noch in Elternzeit.
Noch ein Vorteil ist übrigens der Kündigungsschutz.
Die Rentenpunkte werden immer für Zeiten der Kindererziehung zusätzlich für 3 Jahre gutgeschrieben egal ob man Teilzeit in Elternzeit oder ohne Elternzeit arbeitet!
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/1_Lebenslagen/03_Familie_und_Kinder/01_Informationen_zur_Rente/Kindererziehung_Ihr_Plus_fuer_die_Rente.html#doc202518bodyText3
Wenn du ein Jahr ez beantragst dann musst du ab dem 30.04. in deinem Beispiel wieder arbeiten. Die Elternzeit beginnt dann am 30.04.17 und endet am 29.04.18
Ansonsten wäre es ein Jahr und ein Tag. Was grundsätzlich auch möglich ist zu beantragen, du bekommst für den einen Tag hält weder Elterngeld noch Gehalt. Wäre aber ja vermutlich zu verschmerzen oder sonst Urlaub am 30.4.18 nehmen ;)
Ich hätte es gerne schon vor der Geburt erledigt. Aber mein AG möchte es unbedingt erst nach der Geburt... was ja auch richtig ist. -.- Naja da schick ich dann meinen Mann vor (wir haben den selben AG) und spare mir den Weg.