Hallo,
planmäßig würde ich im Oktober meine Masterarbeit abgeben - da ich allerdings schwanger geworden bin, wäre das auch ungefähr der Geburtszeitraum, sodass ich sicher ein Semester ranhängen werde. Ich bin als Werkstudentin beschäftigt. Mein Mann arbeitet in Vollzeit. Nun meine Fragen:
Was ist in der Zeit, in der ich immatrikuliert bin, mit staatlicher Unterstützung möglich?
Was passiert nach dem Abschluss, muss ich mich arbeitslos melden?
Ich muss mich und das Kind dann über ihn familienversichern, oder?
Steht mir als Werksstudent (war vorher festangestellt dort) irgendwas von meinem AG zu (das will ich vermeiden, Frage ist, wann ich das klären muss)?
Kann mein Mann trotz meines Zuhausebleibens Elternzeit nehmen, wenn ja, für wie lange?
Ich würde gern Mitte/Ende 2018 wieder ins Arbeitsleben einsteigen, so dass er dann eine Weile zu Hause bleibt bzw. Teilzeit. Ist das machbar (sein Arbeitgeber ist da recht flexibel)?
Studienende-Elternzeit?
Hallo,
ich bin auch Student und habe mich mit all meinen Fragen an unser Gleichstellungsbüro gewandt und ich war bei ProFamilia.
Ich werde im Sommersemester ein Urlaubssemester wegen Mutterschutz nehmen und dann mindestens ein, wahrscheinlich aber zwei Semester Elternzeit. Bis zu 6 Semester wären möglich. Du hast also die gleichen Rechte wie berufstätige Schwangere. Es wäre mir sogar möglich im Mutterschutz Prüfungen zu belegen, dann aber einfach abzusagen, wenn ich doch nicht möchte. Das ist mir aber zu viel Stress ich brauche die Zeit für mich. Auch in der Elternzeit ist es möglich das Studium Teilzeit weiter zuführen, wenn man das wünscht.
Studenten steht auch Elterngeld zu, mindestens 300 Euro/Monat hast du aber Geld verdient wird das dazu gerechnet und du bekommst mehr.
Dein Mann kann natürlich auch Elternzeit nehmen, bei uns ist es so das ich 12 Monate nehme und mein Freund 2 Monate. Es gibt da auch so eine Teilzeit Regelung, da ich das aber nicht möchte, habe ich damit nicht beschäftigt, es gibt da aber Seiten im Internet, wo du schonmal grob berechnen kannst, wie es wird.
Für Studenten gibt auch theoretisch staatliche Unterstützung, da frag einfach bei der Caritas, ProFamilia oder anderen Beratungsstellen. Es gibt z.B. Geld für Erstattung und glaube auch Wohngeld, will jetzt nichts falsches sagen. Musst du halt schauen, ist auch abhängig vom Verdienst deines Mannes. Wir kriegen z.B. nichts.
Mit der Versicherung kann ich dir nicht weiterhelfen, damit habe ich mich noch nicht so beschäftigt, bin noch über meine Eltern familienversichert, das geht auch noch bis ich 25 bin, denke die Kleine wird dann über ihren Papa versichert werden.
Ich weiß ja nicht ob du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, nach deinem Studium, wenn nicht bekommst du ja Hartz IV. Für ALG musst du dich drei Monate vorher melden, wie es für Hartz IV weiß ich nicht. Aber es gibt ein Vermittlung für Akademiker und je früher du dich da meldest, desto schneller wird dir hoffentlich geholfen.
LG Lilie 26 SSW
Danke für deine Antwort.
Was mich an der Elternzeit noch verwirrt: Ich bin doch sowieso nicht berufstätig, auch direkt nach dem Studium nicht. Kann ich nicht "normal" Student oder arbeitslos sein, ohne die EZ aufzubrauchen, so dass mein Mann länger zu Hause bleiben kann? Wäre ich berufstätig und er Student, wären doch beide gleichzeitig nicht im Job und nur einer braucht die Elternzeit auf?
Elternzeit hast du eh keine wenn du nicht abgestellt bist und dein Mann hat wie jeder Angestellte 3 Jahre Elternzeit. Müsst ihr nur schauen wie ihr das Elterngeld aufteilen wollt und auch bezüglich deiner Krankenversicherung.
Hallo,
ich studiere auch, mache meinen Master allerdings nebenberuflich. Ich bin sozialversicherungspflichtig angestellt und beziehe keine studentischen Leistungen, wie z.b. BaföG. Ich denke das da schon die Krux liegt. Bist du als Werkstudent sozialversicherungspflichtug angestellt oder wie läuft das. Dann würde dir wohl Elterngeld zustehen. Bin da aber leider auch kein Experte und bin auf antworten gespannt.
Dein Mann und du könntest euch die Elternzeit aufteilen. Zusammen habt ihr 14 Monate die ihr euch legen könnt wie ihr möchtet, z.b. auch gleichzeitig.
Bis Anfang letzten Jahres hat Bafög ALGII ausgeschlossen, da gibt es allerdings neue Regelungen. Ich würde da an deiner Stelle mal zu einer Beratungsstelle gehen. Es ist aber auch so das dein Partner, wenn ihr zusammen wohnt, beim ALGII mit eingerechnet wird.
Ich würde dir raten auf jeden Fall zum einen zu einer studentischen Beratungsstelle eurer Uni zu gegen, unsere hat da auch einen Familienbereich und evtl auch noch separat zu einer ALGII Beratung (obwohl die meistens mit studentischen Anliegen überfordert sind).
Sorry für soviel Wirrwarr, hab einfach mal alles raus gelassen was mir eingefallen ist. Arbeite im Sozialen Bereich, deswegen habe ich ein gewisses Grundwissen, allerdings studieren meine Klienten für gewöhnlich nicht ;)
Natürlich bekommt sie Elterngeld, auch Hausfrauen bekommen es.
Elternzeit hat jeder Angestellte 3 Jahr, nicht 14 Monate!
Ja, da habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich meinte nicht den Mindestsatz, sondern das sie evtl mehr bekommt, wenn sie als Werksstudent ein bisschen mehr verdient hat :)
Und auch bei der zweiten Begrifflichkeit hab ich nur Elterngeld und -zeit durcheinandergeschmissen. Meinte natürlich das Elterngeld.
War alles schnell zwischen Tür und Angel geschrieben
Dir stehen 3 Jahre Elternzeit zu. In der zeit solltest du Urlaubsemester beantragen. Für das erste Jahr kriegst du auch elterngeld (300eur) ob du eine Prüfungsleistung ablegen darfst musst du die Uni fragen. Bei uns ging das nicht im urlaubssemester.