Elterngeld /Steuerklassewechsel

Hallo,

bestimmt schon vielfach gefragt, aber ich weiß nicht was ich tun muss..

Seit Oktober 2016 bin ich in der Steuerklasse 3. Mein letzter Arbeitstag war der 24.3.17 und der errechnete ET ist der 6.5.17.

Ich dachte bisher die Steuerklasse müsste 7 Monate vor dem ET gewechselt sein, wie ich leider jetzt erst erfahren habe gelten die 7 Monate ja aber vor Beginn des Mutterschutz..

Das heißt mir würden ja 2 Monate "fehlen" oder sehe ich das verkehrt?

Was muss ich nun tun? Dem Antrag auf Elterngeld ein Schreiben die Monate März und April 2017 nicht in die Berechnung einfließen lassen oder was?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

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Hallo,

Ich nehme an du warst davor in 4?

Ihr wisst schon, dass ihr durch den Wechsel hinterher mit großer Wahrscheinlichkeit Steuern nachzahlen müsst? Dein Elterngeld wird ja mit in die Progression gerechnet.... von daher macht dieser Wechsel fürs Elterngeld keinen Sinn.... und du bekommst ja dann weniger Elterngeld da dies vom Netto berechnet wird...

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" und du bekommst ja dann weniger Elterngeld da dies vom Netto berechnet wird... "

Das Elterngeld wird vom Steuerbrutto berechnet...

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Unser Steuerberater hat uns von der Wechselei aus oben genannten Grund abgeraten.Viel Zeckmeck und am Ende kommt es eh auf das Gleiche heraus.

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Genauso ist es bei uns auch. Und ich bekomme viel lieber am Ende was zurück, wie das ich ordentlich nachzahlen muss. Steuerberaterin meinte das können gut 2000€ sonst zum nachzahlen sein....

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Ja das es nicht die beste Entscheidung war wissen wir jetzt auch, aber leider haben wir auf die "verkehrten"Leute gehört.

Was machen wir nun um den Verlust möglichst gering zu halten?

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Hallo,

du musst mindestens sechs Monate vor Beginn des Mutterschutzes in der neuen Steuerklasse sein.

Darüber gibt es auch einen interessanten Artikel bei Stiftung Warentest.

Wenn das so nicht mehr klappt, kann man auf den Verzicht der Ausklammerung eines Monats des Mutterschutzes verzichten. Muss man schriftlich einreichen mit dem Elterngeldantrag.

Hab mich bei der Elterngeldstelle erkundigt und das ist kein Problem.

Steuerberater und selbst das Finanzamt haben mir zu einem Wechsel geraten.

Nachzahlen musst du bei vier und vier auch. Da ich schon ein Kind habe, kann ich das bestätigen.

Trotzdem lohnt es sich fast immer, wie ich es mir durchgerechnet habe, wäre ich blöd, wenn ich es nicht machen würde.

LG

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Huhu

Ja Mein Steuerberater hat es uns auch durchgerechnet und für uns lohnt sich der Wechsel trotz Nachzahlung .
Wir wissen dass wir etwas nachzahlen müssen aber wir haben trotzdem einen großen finanziellen Vorteil dadurch

Lg

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Wenn ich jetzt mal davon ausgehe, das die Kleine tatsächlich wie geplant erst im Mai zur Welt kommt lege ich dem Elterngeld Antrag ein Schreiben bei das ich möchte, das der März und April nicht in die Berechnung miteinbezogen werden?

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Es reichen 6 Monate in denen du in der Steuerklasse 3 bist.

Elterngeld wird entgegen anderslautender Antwort, vom Stueerbrutto berechnet.

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Aber der Steuerklassenwechsel lohnt sich doch auch noch danach. Wenn mein mann dann mehr Netto raushat. Dann haben wir ja als Familie mehr, wenn ich den höchstsatz erhalte. Deshalb wechseln wir erst mit elternzeitbeginn.

Mich verwirren die Aussagen hier immer sehr. Weil eigentlich muss man ja zwei Sachen dabei betrachten....

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Genau das gleiche haben wir auch vor.

Vorher haben wie die Steuerklasse nicht gewechselt und sind momentan in der 4/4.

wenn die elternzeit dann beginnt (9. Woche nach Geburt) geht mein Mann in die 3. dann hat er netto ja mehr raus und kommt uns als Familie zu gute.

Mich verwirrt das hier auch immer sehr.

Meine Freundin ist studierte Steuer tussi und die haben das jetzt auch so gemacht.

Ich wüsste auch nicht warum man dann nachzahlen muss ? !

Das Elterngeld ist ja schon steuerfrei berechnet..

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Bei der Berechnung des Elterngeldes geht es hier eher darum, dass die Frau so schnell wie möglich in drei geht und der Mann in fünf. Somit hat die Frau ein höheres Brutto und danach berechnet sich das Elterngeld.

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Wenn du vorher in nur einer Steuerklasse warst, dann reichen 6 Monate in 3. Hattest du unterschiedliche Steuerklassen, dann reichen sogar weniger Monate.

Bei dir sollte also ausreichend sein, wenn du auf die Ausklammerung des Märzes verzichtest und dann könnte sich auch rechnen. Du darfst nicht vergessen, dass du in der Zeit vom 24.3. bis 31.3. fürs Elterngeld kein Einkommen hast, somit das Einkommen im März geringer ist, egal welche Steuerklasse.