Freistellung für Vorsorgetermine

Hallo,
Ich würde gerne meine Vorsorgetermine abwechselnd bei meiner FÄ und Hebamme machen.

Nun ist es ja so, dass man - vorausgesetzt es lassen sich keine anderen Termine finden - die Vorsorge beim FA auch mal während der Arbeitszeit machen kann.

Gilt denn dasselbe auch für Hebammentermine? Darf einem die Hebamme, genau wie die FÄ, eine Terminbescheinigung ausstellen?

Vielen Dank schonmal :-),
Vivien (8+3 SSW)

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Eine sehr gute Frage!

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Ja, Hebamme geht auch.

Aber was heißt "während der Arbeitszeiten"? Hast du feste Arbeitszeiten oder flexibles Arbeitszeitkonto?

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Ich habe feste Arbeitszeiten.

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Hat man dafür ein freistellungsrecht??? Das ist ja interessant. Hab meinen nächsten FA Termin auch in der Arbeitszeit und wollt das iwo tauschen... Dann müsst ich das ja gar nicht.

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Vielleicht kannst du mal in der Betriebsvereinbarung nachlesen. Bei uns heißt es jana klar Termine die zur Vorsorge einer Schwangerschaft dienen müssen freigestellt werden. Ich muss mir weder Zeit abziehen noch nacharbeiten