Hallo
Ich bin in der 20 Schwangerschaftswoche und bin ausbildende in der Altenpflege und wollte mal fragen ob man in der Pflege wenn man sich auf der Arbeit immer nicht gut geht ein Beschäftigungsverbot bekommt ich hab auf der Arbeit dauernt stechen und ziehen im bauch muss dort fast nur stehen hab dauernd Rückenschmerzen und wer würde so ein verbot aussprechen
Liebe Grüße
Jacqueline
Beschäftigungsverbot als Auszubildene in der Altenpflege
Wenn du körperliche Beschwerden hast, die auf die Arbeit zurückzuführen sind, dann kann dein Frauenarzt ein BV aussprechen. Wenn es um kurze Zeiträume geht, wäre das ok. Aber wenn es für längere Zeit gehen soll, dann solltest du bedenken, dass dann evtl deine Ausbildung für längere Zeit unterbrochen werden muss. Du lernst in der Zeit nichts, und evtl. kannst du auch nicht zur Berufsschule. Sollte dich der Arzt bis zum Mutterschutz freistellen, dann ruht dein Ausbildungsverhältnis auf unbestimmte Zeit. Da musst du mit dem AG, der Schule und der Kammer, die die Prüfung abnimmt, klären, ob und wie du die Ausbildung fertig machen kannst. Ich kenne es so, dass Azubis, die für die gesamte Schwangerschaft ausfallen, die Ausbildung unterbrechen müssen.
Besser wäre m.E. dass du für deinen Rücken etwas tust und dass du mit dem AG sprichst, ob du teilweise andere Tätigkeiten (Dokumentationen) etc. die rückenfreundlicher sind und z.T. im Sitzen gemacht werden können, damit die Zeit auf deine Ausbildung angerechnet wird.
Du musst unbedingt mit deiner Heimleitung oder Pflegedienstleitung eine Gefährdungsbeurteilung ausfüllen.
Da wird bei dir sicherlich der Punkt "heben von 5kg, heben von 10 kg" und "Umgang mit Körperflüssigkeiten etc" ebenso "dauerndes bücken und strecken" mit Ja angekreuzt werden. ( war bei mir so, und ich bin nur in der hauswirtschaftlich. Betreung tätig) ...somit MUSS dir der AG entweder eine Bürotätigkeit geben oder du bekommst vom AG ein BV.
Wie das aber in der Ausbildung gehen soll weiß ich auch nicht, du lernst ja dann im Büro nicht die Dinge die eigtl nötig wären... Ich bin mir fast sicher dass du da die Ausbildung unterbrechen musst.
"ebenso "dauerndes bücken und strecken""
Wenn ihr das mit Ja angekreuzt habt, dann habt ihr die Gefährdungsbeurteilung nicht richtig gelesen und falsch angekreuzt. Das gilt nämlich normalerweise nicht in der Altenpflege. Da steht nämlich das Adjektiv "erheblich" und "häufig" vor dem Verb. Und dauernd steht in dem Zusammenhang nicht da.
Das Bücken in der Altenpflege ist nicht erheblich und häufig, da die Patienten in den Pflegebetten nicht so tief liegen, sie liegen ja nicht alle auf dem Fußboden. Am Fußboden wäre es erhebliches Bücken.
Mit dem Heben und Tragen gibt es Vorkehrungen. Selbstverständlich führen das keine schwangeren Azubis alleine aus.
Und (bezugnehmend auf das was die TE schrieb:) eine stehende Tätigkeit ist es übrigens auch nicht, obwohl man die meiste Zeit auf den Beinen ist.
Ich denke schon, dass man die Ausbildung weiter führen könnte, wenn auch der Rücken natürlich nicht belastet werden sollte. Dazu muss die TE etwas für ihren Rücken tun, und die Tätigkeiten müßten angepaßt werden auf das was sie noch kann. Das kann auch Dokumentation sein, zumindest zeitweise.
Lol...offensichtlich hast du noch nie in der Altenpflege gearbeitet :) und das ist ja auch OK wenn du nicht weißt was man da EIGENTLICH tun sollte und was man in echt beim Patienten tut...Stichwort lifter, Mobilisation zu 2. Usw... Das ist leider ( zumindest bei uns im mobilen Dienst) nicht oft der Fall.
Schon allein wenn du im Dienst 10 Patienten umziehst, stützstrümpfe etc dann bückst du dich schon sehr häufig... Das gleiche mit Patienten duschen... Man ist dauerhaft gebückt oder gestreckt.. und ich weiß ja nicht ob du schonmal schwanger warst, aber in der 20 Woche ist das schon ziemlich unangenehm und schmerzhaft.
Diese infos Reime ich mir auch nicht selbst zusammen sondern kommen von meinem chef, denn der hat diese Beurteilung ausgefüllt :) ich geh mal davon aus dass das so üblich ist und man die nicht selber ausfüllt und der chef unterschreibt dann^^
Grundsätzlich ist der AG für ein Berufsverbot zuständig und nicht mehr der Frauenarzt oder der Betriebsarzt!
Ich bin in ssw 12 und arbeite als Wohnbeteichsleitung im Altenheim. Mein Chef stellt mir auf Wunsch ein BV aus wenn ich das möchte. Als Erfahrung kann ich dir sagen das die Kollegen nach 3 tagen auf deine Schwangerschaft scheißen und sobald jemand sich krank meldet wird niemand auf dich Rücksicht nehmen. Jetzt habe ich als Leitung eher die Möglichkeit Büroarbeit zu machen als Du als Schülerin. Der RP wird dich nicht zu Prüfung zulassen wenn du nicht genügend Praxisstunden hast daher mein Rat: setze für 1, 2 Jahre aus und beende dann deine Ausbildung. Du musst sie ja nicht hinschmeißen aber das solltest du dir nicht antuen. Klar geht MRSA nicht durch die plazenta aber Pflege bedeutet Stress.
Alles Gute, Anna
Ich höre Ende Juli übrigens auf zu arbeiten. Viele Heime wollten keine Schwangeren beschäftigen da sie die Verantwortung und die krankheitsbedingten Ausfälle nicht tragen möchten.
Ein Berufsverbot kann nur durch ein Gericht ausgesprochen werden!
Und dass dein Chef dir auf deinen Wunsch hin ein BESCHÄFTIGUNGSverbot ausspricht würde ich persönlich lieber nicht öffentlich kommunizieren!
Das ist doch Unsinn mit dem Gericht. Natürlich kann mein Chef ein BV ausstellen. Er überlässt die Entscheidung jedoch mir
Huhu
Ich bin auch Auszubildende in der Altenpflege im 2. Jahr. Ich habe vom Betriebsarzt direkt ein beschägtigubgsverbot bekommen obwohl das Pflegeheim das nicht wollte. Da ich aber solange auf ein Baby gewartet habe ist mir dieser Beruf für eine Schwangerschaft zu gefährlich.
Auch im Pflegeheimen ist Personalmangel und somit Transfer ect. Zu zweit nicht möglich.
LG Julia 24 ssw
Wundert mich, dass du noch arbeiten gehst. Mir wurde mit Ankündigung der Schwangerschaft gedroht zu fliegen, wenn ich kein BV abgebe. Also eigentlich dürfte es kein Problem sein.
LG
"Mir wurde mit Ankündigung der Schwangerschaft gedroht zu fliegen, wenn ich kein BV abgebe."
Ich hoffe doch sehr, du hast deinen Betrieb bzw. die Person, die das androhte gemeldet!!
Problem ist, dass es eine schulische Ausbildung ist. Für das Praktikum wollte die Schulleitung ein BV, da sie nicht das Risiko tragen wollte, da ja Betrieb und Schule rein gar nichts miteinander zutun haben ist das alles auch gar nicht so leicht da durch zu blicken. Mein Praktikum muss ich nachholen. Ich find es selbst total blöd allerdings inzwischen kann ich es eh nicht mehr ändern.