Beschäftigungsverbot Urlaub verfällt???

Huhu ihr lieben
ich war ab dem 02.02.2017 im Beschäftigungsverbot ( hat meine Firma mir erteilt)

und habe am 21.06.2017 meine Ausbildung abgeschlossen.
Jetzt will meine Firma mir nur von Januar bis zum 02.02.2017 meinen Urlaub ausbezahlen.
Kennt sich damit jemabd aus?

Liebe Grüße

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Eine kurze Recherche ergab: "Fällt ein be­reits ge­währ­ter Ur­laub in die Zeit ei­nes mut­ter­schutz­recht­li­chen Be­schäf­ti­gungs­ver­bots ge­mäß § 4 MuSchG, bleibt der Ur­laubs­an­spruch er­hal­ten: Bun­des­ar­beits­ge­richt, Ur­teil vom 09.08.2016, 9 AZR 575/15"

Die genaue Begründung kannst du auch ergooglen, um einen Eindruck zu bekommen, wie das gehandhabt wird. Ich denke, die Firma muss dir die nicht genommenen Urlaubstage auszahlen - auch wenn du in der Zeit zu Hause warst.

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Nachtrag: Ich denke auch, dass sich dies auf noch bestehenden Urlaubsanspruch, der ggf. noch nicht konkret gewährt wurde, bezieht.

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Wenn du den Urlaub ausbezahlt bekommst ist er ja nicht verfallen im Sinne von "weg". Er wird dir eben ausbezahlt.

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Du hast den Eingangsthread aber schon komplett gelesen, oder?

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Is ja guuuuut. Ich hab ab 02.02. gelesen und nicht nur bis 02.02.
Hab ich mich wohl vertan. Shame shame shame

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Hallo

Vielleicht kann ich dir helfen.

Wenn du dein Urlaub bis zum BV nicht genommen hast, dann steht er dir zu.

Er kann dann bis in das Jahr, in dem die erste Elternzeit endet und dem Folgejahr genommen werden. Sprich wenn du wieder arbeitest!
Der Urlaub verfällt, wenn man wegen weiterer Kinder in Elternzeit bleibt. Sollte das Arbeitsverhältnis während oder mit der Elternzeit, vorzeitig enden, so muss der verbleibende Urlaub ausgezahlt werden.

LG Yvi mit Bauchzwerg 25ssw

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Mein Vertrag ist mit bestehen der Prüfung ausgelaufen.

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Hallöchen,

Ich glaube dass es darum geht dass du deine Prüfung bestanden hast und nicht übernommen worden bist... Also bestandene Prüfung=Ende des Arbeitsverhältnisses... Sonst würde das auszahlen ja keinen Sinn machen... Dann ist das natürlich richtig... Wenn du allerdings einen Anschlussvertrag hast dann kann er dir den Urlaub bis zur Beendigung der Ausbildung auszahlen allerdings den neuen Urlaub nicht... Also den aus dem neuen Vertrag... Da der ausbildungsvertrag erloschen ist hast du auch die ansprüche aus diesem Vertrag verloren und er zählt ihn dir aus oder ist kulant und lässt ihn dich behalten bis du wieder kommst, quasi anschreiben....

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Ohh sorry hab falsch gelesen... Er muss dir wenn dann bis zum Tag der prüfung ausbezahlen........!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Dir steht dein Urlaub bis Vertragsende zu.

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Hast du denn vor dem BV für ab dem 02.02. Urlaub eingetragen und genehmigt bekommen ? Denn bereits genehmtiger Urlaub, verfällt soweit ich weiß im BV.

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Nein, auch genehmigter Urlaub verfällt nicht.

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Meine Situation ist etwas anders als deine, aber vielleicht hilft dir das trotzdem.

Man kann dir für den Zeitraum des BV keine Urlaubstage abziehen. Wenn du vorher für den Zeitraum bereits Urlaub eingereicht hast, so werden dir auch die Tage wieder gutgeschrieben.

Sprich für 2017 stehen dir die Urlaubstage vom 01.01. bis zum 21.06. komplett zu.

Ich bin im BV sogar in den schon vorher geplanten Urlaub gefahren, für den ich die Urlaubstage genommen hatte. Hatte meinem Chef gesagt, dass er die Urlaubstage dann gerne abziehen kann, aber das darf er von Gesetz her garnicht. Also habe ich jetzt noch 24 Urlaubstage für 2017, wovon ich 2 ans Ende der Elternzeit setzen werde.

Mein BV ist nur zeitweise, so dass ich Montag wieder arbeite und mich darauf freue :)

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Habe ich das jetzt richtig verstanden ....

Wenn ich jetzt nach meiner Lage gehe...

Ich habe 36 Tage Urlaub im Jahr. Wovon ich aber nur 6 Tage genommen habe. Dann wurde mir, das BV ausgesprochen.

Dann stehen mir doch noch 30 Tage nach meiner Elternzeit zu oder, habe ich das jetzt falsch verstanden ?!

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Nein, das ist nicht ganz richtig. da meine Elternzeit erst im Januar beginnt (ET 02.01.2018), steht mir natürlich für 2017 der gesamte Jahresurlaub zu. Es ist also abhängig davon, wann deine Elternzeit beginnt.

Fakt ist nur, für den Zeitraum des BV darf man dir anteilig keine Urlaubstage streichen. Die stehen dir dennoch zu. Wäre ja genauso, wenn du krank wärst. Da streicht der Arbeitgeber einem ja auch nicht anteilig Urlaubstage.