Hallo,
es steht noch nicht ganz fest. Aber es könnte tatsächlich sein das ich frisch schwanger bin. Die nächsten Tage werden es zeigen. Es ist natürlich nich, das es mich nicht freut. Wir haben das zweite geplant und haben angefangen zu üben und evtl doch nicht so lang gebraucht wie gedacht :)
Nun zu meiner Frage. Ich befinde mich noch bis Ende Dezember in meiner zweijährigen Elternzeit meines ersten Kindes. Wann muss ich rechtlich meinen Chef von der erneuten Schwangerschaft informieren, wenn sie tatsächlich besteht?
Um es vorweg zu nehmen, ich weiß es wäre fair damit er planen kann es frühzeitig zu sagen. Allerdings ist mein Chef wirklich wirklich mies und unfassbar unmenschlich und wir haben seit der ersten Schwangerschaft ein wirklich grausames Verhältnis.
Könnte ich rein theoretisch bis Wiederbeginn meines Vertrages damit warten? Dann wäre ich ca im 6. Monat.
Wollte mich eigentlich im August mit ihm zusammen setzen und besprechen das ich wieder voll anfange im Dezember.
Ich hoffe einer von euch kann mir helfen. Und wie gesagt ich bräuchte die rechtliche Seite nicht die menschliche so schwer MIR das auch fällt. :( (meinem Chef seit 2 Jahren nicht)
Liebe Grüße
Wieder schwanger aber noch in Elternzeit
B
Mein Frauenarzt meinte, ich muss das erst sagen wenn ich wieder in Mutterschutz gehen würde. Bei mir ist das aber noch in der Elternzeit des ersten Kindes. Da deine Elternzeit vorher endet, ist davon auszugehen das du das normal mitteilen musst. Ich habe die Bescheinigung nach der 12. SSW abgegeben. Vielleicht findest du noch jemanden der es dir genauer sagen kann. LG
Vielen Dank für deine Antwort. Leider ist es bei mir ja echt ein wenig anders als bei dir aber es werden sich bestimmt noch welche melden und mir helfen :) danke dir.
Ich hab jetzt noch nicht ganz kapiert, wann deine Elternzeit fürs erste Kind endet und wann der Geburtstermin fürs zweite Kind wäre.
Eigentlich bist du auch in Elternzeit verpflichtet, deinen Arbeitgeber rechtzeitig von deiner erneuten Schwangerschaft zu unterrichten.
Ich habe es so gemacht, dass ich die Elternzeit für das erste Kind mit Planung des zweiten Kindes verlängert habe. Dann bin ich auch sehr schnell wieder schwanger geworden und habe die Elternzeit fürs erste Kind wieder vorzeitig beendet. Jetzt gehe ich (ohne dazwischen zu arbeiten) zum 1.9. in den erneuten Mutterschutz.
Das hat folgende Vorteile: ich beziehe für die Zeit des Mutterschutzes (insg 14 Wochen) wieder volles Gehalt.
Ich kann die restliche Elternzeit für meinen ersten Sohn aufbewahren und später nehmen.
Mein Arbeitgeber hat keinen Organisationsstress, weil ich nicht für wenige Monate wieder gekommen bin.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen!?
Sorry :) also Elternzeit endet Ende Dezember. Dann wäre ich ca im 6. Monat schwanger und müsste dann ja wieder arbeiten bis zum Mutterschutz. Sprich meine jetzige Elternzeit könnte ich auf ein drittes Jahr verlängern und dann wieder verkürzen wenn der Mutterschutz Eintritt und dann bekomm ich volles Gehalt im Mutterschutz? Nur die Monate wo ich ansonsten jetzt noch arbeiten gefangen wäre fehlen mir dann später beim Elterngeld für Kind zwei....richtig? Da ist ja jeder Monat ohne nullrunde besser.....
Mensch das ist aber auch immer alles ein hin und her überlege :p
>>> Sprich meine jetzige Elternzeit könnte ich auf ein drittes Jahr verlängern und dann wieder verkürzen wenn der Mutterschutz Eintritt und dann bekomm ich volles Gehalt im Mutterschutz? Nur die Monate wo ich ansonsten jetzt noch arbeiten gefangen wäre fehlen mir dann später beim Elterngeld für Kind zwei....richtig? <<<
Ja zum ersten (Mutterschutzgeld)
Nein zum weiten .... Dein EG berechnet sich wie beim ersten Kind auch - aus den 12 Monaten vor dem Mutterschutz
Wenn Du jetzt grad schwanger geworden bist ... dann kommt Dein Kind irgendwann so ungefähr 15.3.18 auf die Welt ... dann würde der Mutterschutz am 1.2.18 losgehen ... dann würden zur Berechnung die Monate
Januar 2018
Dezember 2017
November 2017 ... ... ... ... ...
Februar 2017 genommen werden. (und dann eben mit 0 gerechnet, wenn Du nichts verdient hast)
VG
Hallo,
So geht es mir auch. Bin gerade auch mit dem 2 Kind schwanger während meiner Elternzeit. Diese Endet aber bereits Ende September.
Ich werde es allerdings meinem Chef nach dem nächsten Termin gleich sagen.
Damit er fairerweise weitere Arbeitspläne erstellen kann und damit ich weis ob er noch überhaupt mit einplant ( Beim Arzt tätig).
LG
Da verstehe ich das ja auch. Ich würde das rein menschlich ja auch machen wenn nicht soooo viel grausames abgezogen wurde die ganze Zeit.
Ich warte jetzt erstmal noch die nächsten 3-4 Tage ab ob es überhaupt wirklich so ist.
Bleibt nur die Frage ob es besser wäre einen Monat bzw. bissel mehr zu verdienen fürs Elterngeld später oder wirklich zu verlängern und dann wieder zu verkürzen zum Mutterschutz hin...???
Kannst du nicht einfach noch ein Jahr Elternzeit machen und fließend in den MuSchu gehen? Ein so ungemütlicher Arbeitsplatz ist doch nicht gut und du kannst noch länger mit deinem größeren Kind zusammen bleiben... finanziell muss der Job ja echt gut bezahlt sein, dass es sich lohnt einen Ganztagskitaplatz zu finanzieren...
Das ist ja jetzt die Überlegung ob ich dann noch 1 1/2 Monate arbeiten gehe und dann in den Mutterschutz, dann hätte ich 1 1/2 Monate verdient fürs Elterngeld und nicht alle Monate 0€ oder verlängern ich, damit ich volles Gehalt im Mutterschutz bekomme?!
Das steht ja nicht zur Debatte ob gut bezahlt oder nicht und ob der große Vollzeit in der Betreuung ist oder nicht. Da ich eh ein BV bekomme bin ich für meinen großen definitiv weiterhin da bis er nächstes Jahr in die Kita kommt. :)
Hmm... wende dich mal an eine Elterngeldstelle, aber ich glaube, wenn du in Elternzeit das nächste bekommst, wird alles danach verrechnet, wie du vor dem ersten Kind verdient hast.
Also rein rechtlich gesehen kannst du ihm die Schwangerschaft auch erst kurz vor der Geburt bekannt geben. Alllerdings solltest du das schon eher machen, damit du in den Genuss des Mutterschutzes kommst. Könnte ja sein, dass er bereits jetzt schon plant, dich nach der Elternzeit wieder los zu werden. Ich würde das mit der 12. Woche machen und dann schauen, was er macht. Vielleicht stellt er dich auch für die paar Monate frei und du musst nicht arbeiten gehen.
Außerdem bedenke bitte, dass du noch ein paar Tage in den Betrieb arbeiten musst und du willst doch da einigermaßen deine Ruhe haben.
Ich bin auch in der Elternzeit ungeplant schwanger geworden und konnte meinem Arbeitgeber erst jetzt bescheid geben, da ich auch erst vor einer Woche davon erfahren habe. Nun müssen wir schnell eine Vertretung für mich finden.
Bei dir könnte die Vertretung noch bleiben und du kannst dir später nicht vorwerfen lassen, dass du zu spät Bescheid gegeben hast.
Super vielen Dak für die Antwort!
Klar, vor Mutterschutz wäre klug. Allerdings genieße ich ja jetzt noch den Kündigungsschutz während der Elternzeit und dann überleg ich ihm ca nen Monat oder zwei bevor ich wiederkommen würde zu sagen das ich erneut schwanger bin. Da ich ja eh ins BV starte dann bin ich eh zu Hause. Selbst wenn er mich loswerden wollen würde könnte er es a dann nicht und b wäre er es ja doch in gewisser Art und weise weil ich nicht arbeiten komme und dann wieder in Elternzeit bin.
Danke das ist lieb, aber nachdem was alles vorgefallen ist war ich eh der Meinung bzw. habe die Überlegung gehabt dort nicht weiter zu arbeiten. Das funktioniert nach all dem nicht mehr. Leider.
Vielen vielen Dank noch mal für deine Antwort und auch die der anderen
Liebe Grüße
Huhu,
Ich bin auch in meiner EZ geplant wieder schwanger geworden. Eingereicht hatte ich 2 Jahre EZ. Nun habe ich zum Begin des neuen MuSchu meine EZ beendet um das Mutterschaftsgeld (volles Gehalt) wieder zu bekommen. Anschließend starte ich die EZ für das kleine Kind. Der Restanspruch von Kind 1 bleibt erhalten.
In deinem Fall ist es so, dass du deinem Chef nicht von der ernuten SS berichten MUSST. Es dennoch zu tun wäre trotzdem die schönere Variante. Rein Theoretisch kannst du ihm auch noch am ersten Arbeitstag nach deiner EZ von Kind 1 informieren. Ab diesem Zeitpunkt muss er sich auch wieder an alle Regeln des MuSchu-Gesetztes halten.
Was das EG angeht, so solltest du wissen, dass EG und EZ völlig verschiedene Paar Schuhe sind. Auch wenn du 2 Jahre EZ hattest und dein EG auf 2 Jahre auszahlen lassen hast, werden zur neuen Berechnung nur die Monate zählen in denen du nach der ersten EZ Geld verdient hast. Denn, es gibt einen Unterschied zwischen Bezugszeitraum des EG und Auszahlungszeitraum des EG. Zur Berechnung werden nur die Monate des Bezugszeitraums& des Mutterschaftsgelds ausgeklammert ansonsten werden wie üblich die 12 Monate vor Entbindung als Berechnungsgrundlage genommen. Bei ET im März 18 hieße das, berechnet würde März 17-März 18 davon hättest du ja nur Nov17-März 18(5Monate) gearbeitet die anderen 7 zu berechnenden Monate liegen im Auszahlungszeitraum des EG aber nicht im Bezugszeitraum, werden daher mit 0€ Einkommen berechnet.
Das volle EG wie beim ersten Kind bekommst du nur wenn beide Geburten maximal 15Monate auseinander liegen.
Ich hoffe ich habe alles verständlich beschreiben können. (Meine Beschreibung gilt nicht falls du EG Plus gewählt hast! Damit kenne ich mich leider nicht aus)
Alles liebe für dich und ich drücke dir die Daumen, dass es da einen Bauchzwerg gibt
Wow
Vielen vielen Dank für deine ausführliche Erklärung. Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen ja nicht mehr.
Das mit den nullrunden fürs Elterngeld wusste ich soweit. Daher war es eigentlich auch ein paar Monate später geplant. Aber wenn dort wirklich ein kleiner neuer Mini bauchzwerg in mir ist freuen wir uns natürlich jetzt schon.
Wirklich vielen vielen Dank an euch alle. Ihr seid super hier. Hätte nicht gedacht das ich so schnell so tolle Antworten bekomme :)
Und keine negativen weil ich erwäge diesmal genauso fies wie mein Chef zu sein. :)
Liebe Grüße und danke für die wünsche und das Daumen drücken :))))
Rechne dir das auch mal aus ob es sich überhaupt lohnt nur wegen dem Elterngeld noch 1,5 Monate zu arbeiten...
Elterngeld bekommst du ja immer den Mindestsatz von 300€ ... also falls du zwischen Ende deiner Elternzeit und dem Mutterschutz nur arbeiten wölltest damit das ins Elterngeld einfließt lohnt sich das nur wenn du wirklich viel Verdienst ansonsten bleibst du trotz des Arbeiten beim Mindestsatz von 300€ wenn dann der Monatsdurchschnitt für das Elterngeld berechnet wird.