Hallo bin ganz neu hier und habe eine Frage bei der vielleicht schon jemand Erfahrungen gemacht hat.
Nach langem fragen und rum telefonieren habe ich immer noch keine richtige Antwort - es geht darum das ich seit dem 30.06.2017 im Mutterschutz bin und das war auch mein letzter Arbeitstag (Vertrag ausgelaufen) und jetzt krieg ich nicht wirklich eine richtige Antwort wie viel Geld ich bekomme, weil einen Anspruch auf AG Zuschuss habe ich ja nicht aber ich müsste doch Geld in höhe von Krankengeld bekommen oder? ???? Mein Vertrag ist im Mutterschutz ausgelaufen das heißt ich müsste 67% von meinem Nettolohn bekommen oder müssten es 67% vom bruttolohn sein? Weiß nicht mehr wen ich noch fragen soll daher wäre es nett wenn jemand mit Erfahrung mir helfen könnte. Lg Puri
Mutterschaftsgeld: dringend Hilfe gesucht!
Im Mutterschutz bekommst du im Normalfall dein normales Gehalt abzüglich dem Anteil den die KK zahlt.
Da dein Vertrag ausgelaufen ist, bekommst du halt kein Gehalt mehr und nur den Anteil von der KK. Den musst du aber selbst beantragen.
Fürs Elterngeld dann zählt dein Verdienst aus den letzten 12 Monaten vor dem Mutterschutz, also das bekommst du praktisch noch 65 -68 %je nachdem wie viel du verdient hast. Und zwar von deinem Nettolohn.
Mutterschaftsgeld sind ca. 13 Euro pro Tag von der KK. So Ist es zumindest bei mir. Und alles andere sagte ja bereits meine Vorrednerin. Vg
Hi
Du beantragst das in der 33/34 SSW bei der KK dein Frauenarzt stellt dir eine Bescheinigung aus auf dem der ET steht. Die Rückseite füllst du aus und schickst es zu deiner KK.
Dann bekommst du Post von deiner KK in dem steht das du für die 6 Wochen 13€ pro Tag bekommst. Die KK informiert deinen AG und der gibt den Rest dazu was zu deinem Lohn noch fehlt. Nach der Geburt wenn du die Geburtsurkunde hast schickst du die Kopie an die KK und bekommst für die 8 Wochen danach ebenfalls 13€ am Tag und Zuschuss vom AG.
LG
Sry hab jetzt erst gelesen das du nicht mehr in Arbeit bist. Dann bekommst du nur die 13€ /Tag von der kK
Nicht die 67%!
Bei mir waren es ca 560€ für die 6 Wochen
Hast du das überhaupt beantragt??
Ja
Und was sagt deine Krankenkasse dazu?
Du bist übrigens so lange beitragsfrei krankenversichert wie du Elterngeld bekommst.
Elternzeit jedoch hast du keine.
Hallo
Also wenn ich das richtig verstehe und sich dein 1. Tag im Mutterschutz noch mit dem Arbeitsverhältnis überschnitten hat, dann bekommst du für den ersten Tag das Mutterschutzgeld vom Arbeitgeber plus 13€/Tag von der Krankenkasse. Danach gleicht die Krankenkasse bis auf 65% dein Gehalt aus...du musst die Beendigung der Arbeitsverhältnisses da ja sowieso mitteilen wegen dem Versicherungsschutz (der übrigens auch bis zum 1. Geburtstag deines Kindes kostenfrei anhält). So war es auch bei mir - mein Arbeitsvertrag endete auch im Mutterschutz vor der Geburt!
Liebe Grüße und alles Gute!
". Danach gleicht die Krankenkasse bis auf 65% dein Gehalt aus.."
Das ist falsch, danach zahlt die KK Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes und das sind ja doch deutlich mehr als 65%.
Ganz wichtige Frage, der Vertrag ging bis 30.6. und der 30.6. war der erste Tag deines Mutterschutzes?
Dann ist die Antwort ganz einfach:
Die KK zahlt ab dem 1.7. Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, aber in der Regel zahlen die dir vor der Geburt trotzdem nur die 13 Euro täglich und erst nach der Geburt wird der Rest ausgezahlt. Das ist leider damit ziemlich wenig Geld erstmal (etwas über 500 Euro), was man hat, aber evtl. kannst du die KK bitten, das früher zu zahlen.
Nach der Geburt musst du eben eilig die Geburtsmitteilung hinschaffen, dann gibt es das restliche Geld.
Schwieriger wird es, wenn der 30.6. noch nicht der Beginn des Mutterschutzes war, sondern auch erst der 1.7., dann hättest du die arbeitslos melden müssen für den einen Tag und erst ab dem 2.7. in den Mutterschutz gehen (geht ja freiwillig), um dann Mutterschaftsgeld in Höhe des ALGI von der KK zu erhalten.
Der 30.06 war mein letzter Arbeitstag und auch der erste Tag meines Mutterschutzes :)?
Das Fragezeichen sollte nicht sein