Elternzeit 2 jahre

Hallo ihr lieben.
Ich bin total verwirrt, jeder erzählt was anderes. Also die elternzeit beginnt nach mutterschutz, richtig?
Ich möchte 2 jahre zuhause bleiben. Wieviele Monate sind das dann rechnerisch genau? Es sind ja keine 24 Monate, richtig?
Und man sagte mir dass icb in den 2 jahre urlaubsanspruch habe, also wird urlaub gesammelt und am ende quasi noch dran gehängt, also noch mal fast 2 monate länger kann ich dann zuhause bleiben. Stimmt das?

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Hallo, ich kann dir nur die frage mit dem Urlaub beantworten. Du hast während der Elternzeit keinen anspruch auf Urlaub. Also keine 2 Monate mehr :) LG

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Also du hast Anspruch auf 12 Monate Elterngeld. Wenn du Mutterschaftsgeld bekommst reduziert es sich auf 10 Monate. Theoretisch kannst du 24 Monate Elterngeld bekommen, dann halbiert sich der monatliche Betrag, die Endsumme bleibt immer gleich.
Elternzeit kannst du in Absprache mit deinem Arbeitgeber bis zu 3 Jahre nehmen (theoretisch glaub sogar länger, aber dann hast du kein Anrecht mehr auf deine alte Stelle). Geld bekommst du dann halt nicht mehr.
Mit dem Urlaub meinst du wahrscheinlich während dem Mutterschutz. Da zählen nämlich die Zeiten mit bis Ende des Mutterschutzes. Wenn dein Kind im Januar geboren wird endet der Mutterschutz im März und du hast die Urlaubstage bis März zur Verfügung. Da glaube ich allerdings nicht, dass du die nach der EZ anhängen kannst sondern eher vor den Mutterschutz.

Grüße

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Huhu ich mogel mich mal dazwischen... Gesetzlich hat man nur ein Jahr Anspruch auf den vorherigen Posten... Also wenn du zb ne Führungsposition hattest, wird diese das Jahr durch die Vertretung ersetzt... Das geht aber nur wenn man nach einem Jahr wieder zu den selben Konditionen zurück kommt, sprich vollzeit wie vorher, sepbes Gehalt wie vorher etc.... Alles andere ist Kulanz des Arbeitgebers oder ein vorher abgeschlossener rückkehrvertrag... Den hatte eine Kollegin damals bei sich aufgesetzt, da die drei Jahre daheim bleiben wollte aber danach auch wieder zurück in ihre Position wollte... Ansonsten schließe ich mich deinen restlichen Aussagen an :)

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Elternzeit beginnt nach Mutterschutz .das stimmt.
Wenn du also 2 Jahre Elternzeit nimmst ( 24 Monate), sind es plus die 2 mon mutterschutz. Also 26 Mon Zuhause.
Urlaub wird anteilig runter gerechnet von deinem regulären Urlaubsanspruch.
Wieviel genau muss dein AG aber wissen.

Hast du vor Beginn deines Mutterschutzes noch Resturlaub, dann verfällt dieser nicht während deiner Elternzeit. So mein AG und ein Berater von der Elterngeldstelle

Guck mal im Netz, manchmal werden Beratungstermine (zwar mit mehreren als Gruppe, aber generelle Fragen gehen da ja auch) angeboten.

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Gerade bei mir Mal geguckt: hier wird ein beratungskurs z.b. von der Familienbildungsstätte angeboten.

Ach ja. Und vertausch hier bei den Antworten nicht Elternzeit mit Elterngeld.
Die anspruchszeiträume sind anders.

Alles Liebe, eni

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N

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2 Jahre incl. Mutterschutz. Urlaubsanspruch besteht bis einschl. Mutterschutzfrist. Wann du den antreten musst, müsstest du mit deinem Chef klären.

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Wenn ich es richtig verstanden habe zählt der Mutterschutz nach der Geburt zur Elternzeit, der davor nicht. Das mit dem Urlaub hab ich so noch nicht gehört, ich käme also auf 24 Monate ab Geburt des Kindes.

LG

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Wenn du 2 Jahre Elternzeit nimmst ist dein erster Arbeitstag der 2. Geburtstag deines Kindes. Urlaubsanspruch hast du keinen, dein resturlaub von vor dem Mutterschutz verfällt allerdings nicht und kannst du dran hängen.
Mädels wenn ihr euch doch nicht sicher seid dann verwirrt die Arme fragenstellerin doch nicht mit eurem Halbwissen oder kein Wissen. Bei x Antworten weiß sie doch gar nicht wem sie glauben kann.

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Elternzeit musst du bis eine Woche nach Geburt für die ersten zwei Lebensjahre verbindlich festlegen (Änderungen mit Zustimmung des Arbeitgebers gehen natürlich immer, aber da muss er nicht zustimmen). Wenn du diesen Zeitraum maximal ausnutzen willst, ist der erste reguläre Arbeitstag der 2. Geburtstag des Kindes.

Dann hast du Anspruch auf ein weiteres Jahr EZ zu, das du bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen kannst. Da bin ich mir nicht sicher, in welchem Rahmen man das Aufheben dieses Jahres mit dem Arbeitgeber absprechen muss. Anmelden kann man das aber theoretisch 7 Wochen vor Ende des ersten EZ Blocks, wenn man gleich das dritte Jahr dranhängen will, da hast du erst mal Zeit, dir das alles anzuschauen wie ihr zurechtkommt.

Theoretisch erwirbst du auch in Elternzeit Anspruch auf Urlaub, den dein Arbeitgeber aber kürzen kann, muss er aber aktiv tun. Dies kann er theoretisch bis zum letzten Tag deiner Elternzeit noch tun. Bei uns bekommt man die Bestätigung über die Kenntnis der Schwangerschaft vom Personalbüro zusammen mit einem Zettel, der einen auf die Kürzung bereits vorsorglich hinweist, wenn man EZ nehmen möchte :-).

Elterngeld ist dann eine ganz andere Baustelle, aber das war ja nicht die Frage.

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Vielen lieben Dank für eure Antworten, es is wirklich nich so einfach

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Wir waren vor der Geburt bei ProFamilia zur Beratung für genau diese Themen. Das ist kostenlos und die haben uns genau erklärt wie was abläuft und wann man welchen Antrag stellen muss. Hat sich echt gelohnt das zu machen!
Grüße

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Du kannst ganz einfach bis zu 3 Jahre Elternzeit anmelden. Den Zeitraum entscheidest du. Ich würde nicht einfach „2 Jahre“ angegeben.

Ich habe jetzt ab Geburt meines Kindes 26 Monate beantragt. Ich habe voraussichtliches ET angegeben und meine voraussichtliche Rückkehr. Die genauren Daten werden ab Geburt des Kindes angelasst.

Wenn du nämlich „2 Jahre“ beantragst, musst du quasi am 2. Geburtstag deines Kindes wieder arbeiten. Die Mutterschutzfrist hat mit der Elternzeit nichts zu tun, viele verwechseln das. Die Schutzfrist wird eigentlich „nur“ angerechnet. An die Elternzeit und an das Elterngeld. Beides werden um 2 Monate gemindert.

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Ach ja, Urlaubsanspruch hast du auch während der Elternzeit, allerdings darf der AG diesen anteilig kürzen für volle Monate, in denen du in Elternzeit bist. Das muss er aber ankündigen!