Huhu,
Ich muss jetzt hier auch mal was los werden.
Ich bin mittlerweile in der 22. woche schwanger. Schon damals in der 9. Woche habe ich meinen Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich schwanger bin. Ich arbeite bei einem ambulanten Pflegedienst zur Zeit.
Aktuell bin ich in der 7. Woche krankgeschrieben. Und habe ein ständiges Hin und her wegen einem Bv mit meinen Ärzten und meinem Arbeitgeber.
Das noch dazu macht mich schon völlig fertig. Dazu kommt jetzt noch, dass ich gestern erfahren habe, das mich mein Arbeitgeber bis heute offiziell nicht als Schwangere beim Amt gemeldet hat. Was für mich auch heißt: ich habe juni und juli ohne überprüfung in meinem job weiter gearbeitet obwohl ich, wie ich mittlerweile weiß, in einigen Bereichen gar nicht mehr hätte arbeiten dürfen.
Hatte das von euch auch jemand?? Weiß jemand vielleicht was jetzt auf meinen Arbeitgeber zukommt?? Denn meine Fä will diesen Verstoß jetzt melden.
Lg kimy1988 mit bauchprinzessin 21+2
Keine Meldung beim Gewerbeaufsichtsamt
Das ist dann eine Ordnungswidrigkeit erst mal, Bußgeld ca. 500 Euro.
Außerdem dürfte bald jemand zur Überprüfung des Arbeitsplatzes vor der Tür stehen. Wenn da dann rauskommt, dass es Verstöße gegen das MuSchG gab, wird's richtig teuer. Gerade wenn es Verstöße gegen die Arbeitszeit gibt, sind die ja sehr gut nachvollziehbar.
Kannst du denn beweisen, dass du die SS gemeldet hast und wann (bei uns gibt's z.B. ein Bestätigungsformular wenn man das ärztliche Attest abgibt)?
Ja beweisen kann ich es. Zum einen hat mir meine Chefin das gestern per schriftform mitgeteilt das ich nicht gemeldet bin. Zum anderen liegt ein gesprächsprotokoll vor, was ich damals hatte als ich mit meinem ag über meine Verlängerung verhandelt hatte. Denn als ich schwanger wurde ist mein vertrag eigentlich ausgelaufen.
Beim ersten Verstoß wird nicht unbedingt gleich ein Bußgeld verhängt. Und es gibt einen Unterschied zwischen fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln.
Von 12 Wochen, die der AG von der Schwangerschaft wußte, war die TE 7 Wochen krank. Heißt, das sie vielleicht 5 Wochen gearbeitet hat, wenn sie nicht in der Zeit noch Urlaub hatte. Und dann ist gar nicht gesagt, dass die Tätigkeit gefährdend war, das kommt auf die Tour und die Arbeitsinhalte an.
Auf jeden Fall würde ich die Aufsichtsbehörde mal einschalten, damit die sich die Arbeit genauer anschauen können und entschieden werden kann, welche Tour sich noch weiter eignet und welche nicht. Vielleicht gibt es auch einen Ersatzarbeitsplatz im Büro.
Hallölchen, ich habe eine Frage, wie hast du es rausgefunden, dass dein AG dich nicht gemeldet hat. Ich stehe eben gerade von dem ähnlichen Problem.
Lg Inale 20.SSW
Meine Chefin hatte es mir selbst mitgeteilt. Daher habe ich das erfahren.
Hey, Ruf am besten in der Aufsichtsbehörde feiner zuständigen Stadt an, die leiten dich dann weiter und sagen dir ob es und wann es gemeldet wurde und wie du weiter vorgehen kannst :)
Hat mir super geklappt
Bewusst oder unbewusst ? Mein ag zb hat das nicht gewusst was ich ihm auch glaube.er hat selber gesagt wenn ich nicht mehr mag kann ist das völlig ok .Also kein böser Gedanke bezüglich meiner ss aber gemeldet hat er es vor dem bv nicht aus Unwissen
Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. AG hat die Pflicht sich darüber zu informieren. Ärgerlich, klar... wenn es keine böse Absicht war.
Ne das stimmt schon so war das auch nicht gemeint . Spätestens jetzt wird er es wissen habe nur gelesen das 50 % der Arbeitgeber dieses nicht tun ua weil sie es nicht wissen
Bei mir gibt es auch so ein hin und her weil der AG keine passende Arbeit für mich hat.
Wurde insgesamt 4 Wochen krankgeschrieben. Weiter hab ich nicht eingesehen, wieso soll ich nach 6 Wochen nurnoch Krankengeld kriegen obwohl ich nicht krank bin und die Firma es nicht geregelt kriegt?
Habe dann mit meiner Frauenärztin gesprochen.
Es gibt ein vorläufiges Beschäftigungsverbot was der Gyn austellen kann.
In meinem steht 'bis zur vollständigen Klärung mit der Firma ...'
Jetzt brauch ich keine Sorge um mein Gehalt haben und habe was in der Hand bis alles richtig läuft.
An deiner Stelle würde ich es nicht einsehen nurnoch Krankengeld zu kassieren wenn du nichts hast. Das ist das Problem des Betriebs.
Gruss
"Es gibt ein vorläufiges Beschäftigungsverbot was der Gyn austellen kann.
In meinem steht 'bis zur vollständigen Klärung mit der Firma ...' "
Wenn du dieses Attest bekommen hast, dann beeilt euch mit der Klärung. Das ist kein Attest zum drauf Ausruhen. Die Krankenkasse erstattet bei diesem Attest nicht allzu lange die Löhne weiter. Vielleicht 2-3 Wochen, das muss reichen, um die Sache zu klären. Wendet euch am besten gleich morgen an die Aufsichtsbehörde um Hilfe.
Hui hier hat sich ja einiges getan. Vielen dank für die vielen tips. Ich habe jetzt tatsächlich mit der zuständigen Stelle vom regierungspräsidium gesprochen. Die kümmern sich jetzt da drum das das alles geregelt wird. Und überprüfen auch ob ein Verstoß gegen das mutterschutzgesetz vorliegt.
Und der tipp mit dem vorläufigen bv war auch gold wert. Die dame vom präsidium hat mir das auch erzählt. Und sie sagte auch das das vorläufige bv genau für solche Situationen da ist.
Vielen dank nochmal :)
Ich habe jetzt auch mit dem Gewerbeaufsichtsamt gesprochen. Die Dame war so nett und zuvorkommend. Sie konnte es nachschauen, ob ich gemeldet bin oder nicht. Und tatsächlich war vom meinem AG gemeldet und da liegt bei ihr auch Gefährdungsbeurteiung vor, aaaaaaaaaaber !!!!! da steht dass mein AG es durchgeführt hat ohne mit mir Gespräch zu führen . Das bedeutet, er hat es abgegeben ohne mit mir darüber zu sprechen und ohne meinen Unterschrift. Anscheinend so geht es auch. Als aller erstes hat sie mir empfohlen mit dem Chef darüber zu reden und dann zum Betriebsarzt zu gehen, oder andersrum.Ansonsten kann ich mich wieder bei der Dame melden und die können da auch was dagegen unternehmen.
LG Inale