Beschäftigungsverbot Gehalt

Hallo,

Bin neu hier und habe mal eine Frage ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen:)

Vorab erstmal: mein Partner und ich haben jetzt 2 Jahre Hibbelzeit hinter uns und gestern habe ich endlich Positiv getestet:) kann es noch gar nicht glauben:)

Jetzt meine eigentliche Frage:
Ich Arbeite als examinierte Altenpflegerin im Dauernachtdienst und das über eine Zeitarbeitsfirma. Ich bekommen jeden Tag Verpflegungsgeld und Fahrgeld und natürlich die Nachtschichtzulage so das ich ziemlich viel verdien..

Mein Frauenarzt hat mir damals schon gesagt das wenn ich schwanger werde er mir ein Beschäftigungsverbot ausstellt. In der Pflege ja durchaus üblich, könnte ja viele Dinge nicht mehr machen und auch nicht Nachts arbeiten!

Nun die Frage bekomme ich dann nur das Grundgehalt ohne die Ganzen Zuschläge oder wird wirklich der Durchschnitt Nettogehalt der letzten 3 Monate gezahlt wie es ja im Gesetz steht? Man liest ja überall das man in der Schwangerschaft keine finanziellen Einbußen haben darf habe aber schon öfter jetzt gelesen auf verschiedenen Foren das viele die Zuschläge nicht bezahlt bekommen haben. Das wäre bei mir sehr fatal da die Zuschläge ca 600€ im Monat ausmachen:/

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen oder ein paar Tipps geben:)

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Du bekommst die Zuschläge weiter, allerdings sind die dann steuer- und sozialversicherungspflichtig.

LG

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Bei uns gibt es auch die Zuschläge. Zur Not musst Du da hinterher sein. Aber es steht Dir zu!

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Hey.
Eigentlich bekommst du wirklich den Durchschnitt der letzten 3 oder sogar 12 Monate.
Bin erst seit Freitag im BV, musste drum kämpfen, arbeite im KH in der Onko.
Hab sogar ein Zuschlag bekommen dafür das die Zulagen für die Nächte wegfallen sowie die wechselschichtzulage.
Aber wie beschrieben, darf man keine finanzielle einbüßen haben.
Wünsche dir alles liebe 🍀

Lg Pat mit 🌟 und Bohne 15+1

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Durchschnitt 3 Monate aber vor Eintreten der ssw.

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Oh sorry. Danke 😅

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Bekommst alle Zuschläge und Weihnachtsgeld etc...

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Mach dir keine Sorgen! 3 Monate vor eintreten der SSW werden als Durchschnitt genommen. Bin auch in der Pflege und habe fast das gleiche raus wie wo ich noch arbeiten war. Alles halb so wild aber musste meinen Chef erst darauf hinweisen weil er nur den grundlohn zahlen wollte.
Steht aber deutlich im Gesetz das dir die Zulagen auch zustehen.

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Zuschläge ja aber ich denke fahrtgeld und verpflegungsgeld fällt weg. LG

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Das ist ja auch kein Gehaltsbestandteil sondern Aufwendungskosten, und der Aufwand besteht im BV nicht mehr.

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Also ich habe mein Grundgehalt weiter bekommen und den Durchschnitt der Zeitzuschläge

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Fahrgeld und Verpflegungsgeld fällt raus da du diese Kosten nicht mehr hast. Vom Rest wird der Durchschnitt der letzten drei Monate genommen und weiter gezahlt.

Aber erstmal herzlichen Glückwunsch :)