darf mein arbeitgeber das mutterschaftsgeld einbehalten?????

wenn ich bis jetzt noch nicht einen brief für die geschreiben habe wo drin dteht wann mein sohn geboren wurde und von wann bis wann ich im erziehungsurlaub bin..?????????????????????????????????????????????????????
die müssten mir das geld normal immer am 15 überweisn nur die haben es nicht gemacht die hatten mir eine abrechnung geschickt wo drin stand das ich 0,00 euro bkomme das ist nicht normal oder?????????

liebe grüße yasmin21&elias7wochen

1

Also Yasmin, ich glaube da hast du einiges falschgemacht, du gehst 6 wochen vor und 8 wochen nach der geburt in mutterschutz.

Dafür muss du erstmal Mutterschutz bei deiner Krankenkasse beantragen, normalerweise erhälst du so eine Bestätigung über den ungefähren Geburtstermin von deinem Frauenarzt, das muss du ausfüllen und zu deiner Krankenkasse schicken.

Während des Mutterschutzes erhälst du von der Krankenkasse eine Lohnersatzzahlung i.d.H. deines Nettoarbeitslohns.

So und dann muss du bei deinem ARbeitgeber Erziehungurlaub beantragen (in dieser Zeit erhältst du kein reguläres Gehalt).

Du kannst während du in Erziehungurlaub bist, bei deinem zuständigen Versorgungsamt Erziehungsgeld beantragen (monatl. max. 300 EUR für 2 Jahre oder 460 EUR wenn du nur für ein Jahr beantragst.

So hoffe das ich dir helfen konnte :-)

2

und deinen antrag zur elternzeit solltest du aber mal ganz fluchs stellen!! wenn du ihn bis jetzt noch nicht gestellt hast, mußt du eigentlich nächste woche wieder arbeiten! muschutz geht 8 wochen nach der geburt und dein sohn ist ja 7 wochen alt!!

oder willst du sofort wieder arbeiten?

lg

dani

3

hallo,

meinst du mit mutterschaftsgeld das geld für die 8 wochen nach geburt ? oder das erziehungsgeld ?

ich mußte meinem arbeitgeber spätestens 4 wochen nach geburt schriftlich mitteilen, wann ich vor habe wieder arbeiten zu gehen.

die 8 wochen nach geburt habe ich ganz normal mein geld von meinem chef bekommen

lg,
hexe

4

Hallo!

Wenn dein Sohn schon 7 Monate ist, dann wäre es mal an der Zeit! Der AG kann verlangen, dass Du bereits vor der Geburt die Elternzeit beantragst. Ist aber eine Sache der Absprache. Ich soll mich einfach kurz nach der Geburt melden!

Wahrscheinlich weiß dein AG nicht, das du noch Mutterschutz hast. Du hast ihm ja anscheinend die Frühgeburt nicht mitgeteilt?? Dann ist er nach 8 Wochen aus der Zahlungspflicht raus, weil da normal der Muschu zu Ende ist??!!
Setzte dich am Besten morgen mit deinem Personalbüro oder Chef in Verbindung!

LG,
Evendi mit Krümel (15+2)

5

Hallo Yasmin,

das ist ganz normal, wie die anderen schon gesagt haben, setz Dich mal ganz schnell in Bewegung.
Du mußt deiner Krankenkasse Bescheid geben, Deinem Arbeitgeber - am besten hast Du die Sachen gestern schon getippt und bringst sie morgen früh gleich zur Post!

Du kannst nicht automatisch 3 Jahre zu Hause bleiben.

Alles Gute und viele Grüße

Tanja, Marlene (*26.12.2003) + #baby (32.SSW)

6

Ehm, die müssen dir gar nichts überweisen, wenn du nicht fristgerecht deine Bescheinigungen und Anträge abgibst.

Überhaupt bist du für die Beantragung des Erziehungsurlaubs reichlich spät dran. Für den Antrag bei der Krankenkasse für das Mutterschutzgeld sowieso (normalerweise etwa 34. Woche).