Guten Morgen
Ich verstehe da etwas beim Antrag der Elternzeit nicht.
Damit sich meine Kollegen besser und vorallem frühzeitig absprechen können für die Dauer meiner Elternzeit, würde ich meinen Antrag auf Elternzeit gerne jetzt schon einreichen.
Nun heißt es auf den offiziellen Seiten jedoch immer, man solle dies erst nach der Geburt tun, weil man sonst ein Risiko eingeht.
Welches Risiko verstehe ich allerdings überhaupt nicht . Anbei die entsprechende Textpassage des Familienministeriums.
Könnt ihr mir da weiterhelfen?
Ich arbeite im öffentlichen Dienst, falls das relevant ist.
LG,
Vivien (31.SSW)
AG erst spät über Elternzeit informieren? 🤔
Hey, wenn ich mich nicht irre, kann man das sogar erst mit der Geburtsurkunde oder so.. Ich habe es damals so gemacht, dass ich vor der Geburt mündlich alles abgesprochen habe, damit sich alle drauf einstellen konnten, wie ich voraussichtlich weg sein werde. Dem Antrag dann nach der Geburt offiziell abgeschickt...Alles war gut
Ja, so dachte ich mir das auch mal.
Mein Vorgesetzter hätte es halt gerne schriftlich, da dann für meine Elternzeit Vertretungsverträge mit Kollegen geschlossen werden.
Damit ich da nicht überraschend dann doch einen kürzeren/längeren Zeitraum beantrage, hätte er es gerne fühzeitig und schriftlich. Kann ich ja auch verstehen...
Möchte halt nur selbst kein Risiko eingehen (welches auch immer).
Befristete Verträge kann er doch auch ohne genaue Daten abschließen!
guten morgen. ich habe es damals auch mündlich besprochen und dann nach geburt den antrag gestellt. hat auch wunderbar funktioniert. ich habe dann allerdings, relativ früh, meine erklärung wie ich nach der elternzeit arbeiten möchte, abgegeben um einer kollegin zu einer vertragsverlängerung zu verhelfen. im nachhinein hätte ich gern später wieder angefangen usw. ich hatte aber eben die erklärung abgegeben. ihr vertrag wurde verlängert, alle happy und dann ist sie 1 jahr ins ausland und ich hab es noch mehr bereut.
ich möchte dir keine angst machen oder sowas, nur mit auf den weg geben. bei meiner nichte wurde ein handicap übersehen während meine schwägerin schwanger war. der schock war groß und es kamen einige sachen und untersuchungen etc auf sie zu, die vorher nicht absehbar waren..... sie durfte dann vom gesetzgeber aus, länger in elternzeit usw... sie musste mehrmals in eine klinik mit der kleinen die 600 km weit weg ist usw....
Hey du,
Für die genauen Angaben und die genaue elternzeit kannst du doch erst nach der Geburt machen,da du das Geburtsdatum jetzt noch gar nicht weißt. Und bestehen kann er auf was schriftliches vorher einfach nicht. Mündliche ungefähre Absprachen müssen ihm da jetzt einfach reichen.
LG
Huhu,
rein theoretisch könntest du jetzt schon den vorläufigen Elternzeitantrag abgeben. Da das genaue Datum der Geburt aber vorher nicht bekannt ist, bringt es bei den Frauen meist nichts, weil man dann sowieso neu formulieren muss.
Für meinen Mann habe ich den Antrag als Elternzeit ab Geburt 7 Wochen vor dem errechneten ET abgegeben. Somit sind wir da auf der sicheren Seite (Empfangsbestätigung natürlich mitgenommen ) Darin steht auch, dass eine Abweichung möglich ist. Die genauen Daten erhält der AG dann nach der Geburt umgehend.
Er nimmt 2 Lebensmonate. (Damit sich das dann eben auch mit dem Elterngeld überschneiden kann)
Meinen Elternzeitantrag (ich nehme die kompletten 6 Jahre bis einen Tag vor dem 6. Geburtstag der Zwillinge) habe ich bereits vorgefertigt. Darin sind dann die Datumsfelder vorbereitet und ich muss sie einfach entsprechend dem Geburtstag der Kinder ausfüllen und losschicken.
Einen voraussichtlichen Wiedereintritt in Teilzeit (max. 30 Wochenstunden) habe ich ebenfalls schon reingeschrieben und um Berücksichtigung gebeten. Bei mir ist es aber mit dem AG auch problemlos, ob ich nun fix zu diesem Monat oder 1,2 oder 3 Monate später wieder anfange. Sie wissen damit eben nur das, was wir auch schon mündlich besprochen hatten, dass ich nach 2 Jahren wieder kommen möchte.
Beantragen garnicht sondern anmelden und die Frist ist 7 Wochen vor Beginn. Da die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz beginnt geht das halt erst nach der Geburt. Du weißt ja jetzt noch nicht, wann deine Elternzeit beginnt. Dein AG muss sich mit mündlicher Aussage jetzt halt zufrieden geben!