Guten Tag,
Ich musste vor zwei Monaten aufgrund einer plötzlichen Kündigung der Tagesmutter meiner Tochter (zwei Jahre) und da keine andere Betreuungsmöglichkeit ergeben konnte, die sich mit meinen Arbeitszeiten als Erzieherin decken, ein weiteres Jahr Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragen. Diese startet nun ab dem 13.11.17.
Nun bin ich schwanger geworden und zerbreche mir den Kopf ob ich die Elternzeit zurück nehmen kann und ob ich das Beschäftigungsverbot in Anspruch nehmen kann anstatt die Elternzeit bis November 2018. Und somit auch Geld erhalte. Können sie mir da weiterhelfen?
Lieben Dank im voraus
Elternzeit zurück nehmen
Naja „Beschäftigungsverbot“ kann man nicht einfach „in Anspruxh nehmen“. Da müsste man schon wissen als was du arbeitest.
Schreibt sie doch, als Erzieherin.
Ok, nicht richtig gelesen. Dann käme es natürlich auf den Titer an. Nicht jede Erzieherin bekommt automatisch ein BV.
Das ist wirklich sehr ärgerlich verlaufen.
Aber nein, aus diesem Grund darf man die Elternzeit nicht beenden.
Ich würde mich aber informieren es andere Wege gibt, aufgrund der kurzfristigen Kündigung der Tagesmutter (War das alles Fristgerecht, war was vereinbart falls es zur kurzfristigen Kündigung kommt etc.)
Die Elternzeit fängt ja erst ab dem 13 . 11 an
Elternzeit hat noch nicht angefangen. Fängt am 13 erst an.
Die wäre ja unbezahlt gewesen.
Um über die Runden zu kommen hatte mein Arbeitgeber zugestimmt das ich einen Minijob ausführen darf um ein bisschen Geld zu haben.
Aber selbst den darf ich nicht mehr machen.
Deswegen meine Frage ob ich meine genehmigte Elternzeit die am 13 erst anfängt zurück nehmen kann um mein Gehalt vom Arbeitgeber weiter zu bekommen.
Huhu!
Ich weiß nicht wie das in deinem Fall mit den Elternzeitmonaten funktioniert. Was du aber kannst (zumindest wenn die Elternzeit noch nicht unterbrochen war), ist die Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes unterbrechen, um diese 14Wochen Elternzeit des 1. Kindes als solche zu einem späteren Zeitpunkt (spätestens bis zum 8. Geburtstag des Kindes) zu nehmen. Dann bekommst du meiner Meinung nach sogar dein Mutterschaftsgeld, aber da bin ich nicht ganz sicher. Müsste aber im Mutterschutzgesetz unter kurze Geburtenfolge order so zu finden sein.
Inwieweit dein Arbeitgeber da allerdings zustimmen muss, weil du die Elternzeit bereits beendet hattest, weiß ich leider nicht.
Ein BV dient nicht als " Babysitter"
Dort geht es einzig und allein um das Lebens von Mutter und oder Kind zu schützen.
Sry ... Erzieherin... überlesen ✌
Wie gesagt Elternzeit fängt am 13.11 erst an
Deine Anmeldung ist verbindlich, du kannst auf das Wohlwollen deines Arbeitgebers hoffen, dass er dich vorzeitig wieder entbindet. Lediglich die vorzeitige Beendigung zu Beginn des neuen Mutterschutzes ist gesetzlich vorgesehen, dadurch bekommst du wieder Mutterschaftsgeld vom AG in Höhe vom letzten Kind.
Wenn du mit deinem AG einen Job auf 450 Euro Basis vereinbart hast, bekommst du im Falle eines BV 450 Euro Ersatzleistungen.
Hallo,
ich bin gerade in einer mehr oder weniger ähnlichen Situation. Bin noch in Elternzeit bis Februar und möchte zum 1. Dezember meine Elternzeit beenden. Da ich als Risikoschwangerschaft eingestuft wurde, bekomme ich ein Beschäftigungsverbot. Ich sag dir mal was ich bisher raus gefunden hab:
Du musst die Verkürzung der Elternzeit schriftlich beantragen. Eine Frist mit der man dies vorher tun muss hab ich nicht gefunden. Der Arbeitgeber muss der Verkürzung zustimmen. Du hast aber kein Recht darauf das er das tut (er kann also natürlich auch ablehnen). Lehnt er ab, muss es dafür einen Grund geben. Er kann also nicht einfach sagen, dass er kein Bock hat. Ein beliebter Grund ist aber zb das er eine Vertretung für dich eingestellt hat und daher weder Arbeit noch Geld hat. Daher ist es sinnvoll zu erwähnen, dass du ein BV bekommst und er deswegen keine Kosten hat (Gehalt bekommt er ja von der Krankenkasse erstattet).
Ohne Zustimmung des Arbeitgebers kannst du die Elternzeit von Kind 1 (1 Tag vorher) beenden um den gesetzlichen Mutterschutz von Kind 2 in Anspruch zu nehmen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es legal ist, in Erwartung eines BV die Elternzeit zu beenden.
Du musst auch - wenn Dein AG denn zustimmen würde - damit rechnen, dass er Dich alternativ einsetzen kann mit anderen Aufgaben, anderem Arbeitsplatz ... und ganz ehrlich - wäre ich Dein AG, würde ich das tun und wenn Du dann den Rest der Schwangerschaft nur Ablage machst und irgendwo sitzt und auf Anrufe wartest.
Gruß,
W
Aber ganz ehrlich.. welcher Arbeitgeber beschäftigt einen mit Ablage und Azubi Arbeiten? Dazu sind ausgelernte Mitarbeiter zu teuer..
In ihrem Fall reicht ja die Ankündigung, wenn sie keine Betreuung hat...