Gibt es ein Stundenweise Beschäftigungsverbot

Hallo
Ich bin in der 9Woche schwanger und habe es letzte Woche Dienstag meiner Leitung gemeldet. Ich habe ein sofortiges BV von ihr bekommen, da ich erst zum Betriebsarzt muss. Zufällig war er genau an dem Tag da, der hat mit gesagt das ich gewisse Tätigkeiten nicht ausführen darf ansonsten aber arbeiten kann. Ich habe meiner Leitung Bescheid geben und heute einen Anruf von ihr bekommen, das sie ein Aufgabenbereich gefunden hat für mich. Ich habe mir dann vorhin meinen Dienstplan geholt und ich habe sehr viele Spätdienst bis 20 Uhr allerdings nur für 6 Stunden das heißt ich mache Minusstunden jedes mal wenn ich Spätschicht habe und 90% der Dienste sind Spätschicht. Das ist schon doof genug aber dann immer nur 6 Stunden. Das heißt es fehlen mir 2 Stunden, kann ich ein BV bekommen für 2 Stunden. Nicht das ich nach den Mutterschutz mit Minus anfange und die ganzen Stunden einarbeiten muss.
Wer würde mir das Stundenweise BV ausstellen wenn ich eines bekommen könnte.

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Hi!

Laut MuSchu ist dein volles Einkommen gesichert, meine auch gelesen zu haben das es individuelle BVs gibt, würde ich aber direkt beim Chef/Betriebsarzt ansprechen.

In jedem Fall muss er dir dein volles Gehalt zahlen, da es ja nicht an dir liegt, das du nur 6 Stunde arbeitest - du würdest ja auch 8 Stunden zur Verfügung stehen.

Lg

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Wenn der AG dich derzeit nur 6 Std. täglich mit unschädlichen Arbeiten beschäftigen kann, dann gibt es eine anteilige Freistellung für den Rest der Arbeitszeit. Mach dir keine Sorgen. Es entstehen dadurch keine "Minusstunden".

Besser 6 Std. Ersatzarbeitsplatz als gar keine Tätigkeit.

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Hallo :-)
Das Stundenweise BV kann dir auf jeden Fall dein Frauenarzt ausstellen. Du bekommst dann die Anzahl von Stunden bezahlt die du laut Vertrag arbeiten würdest.
Dein AG zahlt dir den bisherigen Lohn und kann sich aber die Stunden des BV von der Krankenkasse wieder zurück holen. So hast weder du noch er einen finanziellen Nachteil. Lass dir das so schnell wie möglich ausstellen, da weniger Stunden sich auf deine Elterngeld Berechnung auswirken.
Habe selber solch ein BV erhalten, da ich in der Gastronomie tätig bin.
LG

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Das Stundenweise BV kann dir auf jeden Fall dein Frauenarzt ausstellen....


Sorry, hier geht es nicht um Schwangerschaftsbeschwerden, die ein anteiliges BV erfordern würden. Also kann der FA das nicht machen!! Es ist hier ein ganz anderer Fall.

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Unabhängig davon das Du sicherlich keine Minusstunden sammelst, kann Dir dein Frauenarzt ein Teilzeit - Beschäftigungsverbot ausstellen.
Viele Grüße

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Es gibt ein sogenanntes individuelles Beschäftigungsverbot da entscheidet der Arzt wie viele Stunden angemessen sind. 4std oder auch 6 Std ganz individuell. Ich selber habe eins und arbeite nur 4 Std. Wurde von meiner Ärztin so festgelegt. LG

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Du brauchst kein Stundenweises BV. Du hast einen alternativen Arbeitsplatz bekommen an dem du Mutterschutzgesetzkonform arbeiten kannst. Du erfährst dadurch keine Nachteile auch wenn du weniger Stunden arbeitest. Das ist dann das Problem des AG.

Ein individuelles BV ist nur gerechtfertigt, wenn deine Tätigkeit eine Gefahr für Leib und Leben bei dir oder dem Baby darstellt und ist auch nicht so einfach zu bekommen (auch wenn anscheinend manche Ärzte gerade so damit um sich werfen).

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Du machst keine Minusstunden und bekommst das gleiche Gehalt als wenn du voll arbeiten würdest. Inklusive etwaiger Zuschläge!

Also keine Sorge! Du brauchst kein BV.

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Du brauchst dann kein BV sondern es gilt https://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__11.html :

"... vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen...."

Du musst ja aufgrund es Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 teilweise mit der Arbeit aussetzen, daher steht dir dein volles Gehalt trotzdem zu.

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Danke schön für die vielen Antworten, ich werde es nächste Woche mit meiner Leitung besprechen.