Hallo
Entschuldigt dass ich schon wieder nerve.
Ich hatte heute ein Telefonat mit der Personalabteilung, ich habe von Betriebsarzt eine Bescheinigung bekommen dass ich bestimmte Arbeit nicht mehr ausführen darf. Vorgestern hat mir mein Leitung mitgeteilt dass sie einige Aufgaben für mich haben die ich erledigen kann, so dass ich bestimmte Auflagen nicht verletzte.
Ich habe zugestimmt gestern wieder mit meiner Arbeit zu beginnen, ich mache Hauptsächlich Büroaufgaben was kein Problem ist. Heute habe ich mit der Personalabt. gesprochen und mitgeteilt dass ich seit gestern wieder im Dienst bin.
Mir wurde mitgeteilt da ich nicht mehr in der Betreuung wäre würde mir die Zulagen gestrichen werden. Schichtzulage usw das ich keine Wochenendzulage bekomme verstehe ich da ich Sonntags nicht arbeite. Die anderen Zulagen verstehe ich nicht ich bin bereit Frühschicht und Spätschicht zu machen kann aber nix dafür das sie mir keine passende Stelle anbieten können, muss ich es akzeptiert das die anderen Zulagen gestrichen werden? Es macht sich später in Elterngeld sehr stark bemerkbar.
Gehaltsreduzierung weil AG keine Stelle im Schichtdienst frei hat
Weil sie mir keine Vollen 8 Stunden geben können da die Arbeit dafür nicht reicht wollten sie sogar das ich Stunden reduziere es ich direkt abgelehnt habe. Ich habe ein Stundenweise BV angeboten.
Da du effektiv nicht mehr in Schicht arbeitest, ist es wohl zulässig.
Alles wofür du Zuschläge bekämst- Wochenende ( sprich Sonntag), Feiertag, Dienst zu ungünstigen Zeiten - machst du ja nicht mehr, weil du es nicht mehr darfst in der Schwangerschaft
Ich habe seit ein paar Jahren eine Kollegin die nur Frühdienste macht sie bekommt Schichtzulage sie ist somit auch nicht im Schichtdienst . Das ist doch ziemlich unfair. Sie will nicht im Schichtdienst arbeiten bekommt Schichtzulage und ich will im Schichtdienst arbeiten sie haben keine andere Stelle und ich bekomme die Zulage gestrichen.
Wir habe Mitarbeiter die Ahnen von Mo-Do von 8-16 Uhr und Fr von 8-13 Uhr die bekommen auch Schichtzulage
Das ist zum Glück komplett falsch.
Die schichtzulagen werden beim Elterngeld leider nicht berücksichtigt. Ich habe bis zu meinem bv damals 15 Nächte im Monat gemacht. Diese Zulagen wurden natürlich während des bv nicht gezahlt. das Elterngeld wird nur auf das Grundgehalt gerechnet. Dadurch das die Zuschläge nicht angerechnet werden fehlten mir 400€. Das wusste ich bis dahin auch nicht. Von daher ist es prinzipiell egal ob du die Zuschläge hast oder nicht. Leider.
Da sie dir zustehen lt Mutterschutzgesetz würde ich schleunigst nachfordern!
Ich glaub, das stimmt nicht so ganz. Ich musste auch raus aus den Schichten und habe Bürodienst gemacht! Dir darf durch die Ss kein finanzieller Nachteil entstehen! Normal müssen sie dir den Durchschnitt der letzten 3 Monate weiter zahlen (was die Schichtzulagen betrifft). Diese Zulagen werden dann allerdings irgendwie versteuert; weil du diese ja nicht mehr effektiv erwirtschaftest. Ich hatte dann auch etwas weniger raus; aber es war im Rahmen!
Genau und wenn dein Ag nicht soviel für dich zutun hat, soll er dir stundenweise BV geben! So muss er dich ja auch nur für die Stunden bezahlen; die du da bist und den Rest bekommt er erstattet und du erhältst weiter 100% Lohn.
Alles Gute
Steffi 35. SSW
Ich bin mir da nicht sicher, aber ich habe mal im Internet diesen Auszug von einen Anwalt gefunden :
Geldnöte sollen für die Frau bei der Verwirklichung des Gesundheitsschutzes keine Rolle spielen und jeder Anreiz genommen werden, gesundheitsgefährdende Arbeiten zu übernehmen. Während der Dauer der Beschäftigungsverbote einschließlich der Schutzfristen wird sie deshalb vor finanziellen Nachteilen geschützt.
Auszugleichen ist der wegen des Beschäftigungsverbotes ausfallende Verdienst, d.h. die Frau ist so zu stellen, wie sie ohne Schwangerschaft und Mutterschaft und die deshalb gegebenen Beschränkungen stehen würde.
Grundlage für die Berechnung der Entgeltfortzahlung ist zunächst der Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Wochen oder drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft.
Zum Arbeitsverdienst gehören dabei alle regelmäßigen festen Bezüge einschließlich etwaiger Prämien und Akkordarbeit. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie der Grundlohn für den Monat sind zu berücksichtigen (BAG 08.09.1978, DB 78, 2496).
Dementsprechend ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen auch die Zuschläge zu zahlen, die Sie durchschnittlich in den letzten drei Arbeitsmonaten erzielt haben.
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Ich bin selbstverständlich kein Experte, aber ich würde dir raten dich an einen Anwalt zu wenden. Hast du vielleicht eine Rechtsschutzversicherung?
Ich glaube Schwangere dürfen nicht im Schichtdienst arbeiten, weil dieser Wechsel eine Belastung für den Körper darstellt.
Deshalb wirst du die Zulagen nicht bekommen. Bei einem BV würdest du die auch nicht bekommen, sondern nur das normale Gehalt. Wie das beim Elterngeld ist kann ich dir nicht sagen. Ich weiss nur, dass bei mir alle Zulagen und Weihnachts-/Urlaubsgeld und Bonus nicht fürs Elterngeld angetechnet werden. Es wird nur das nackte Bruttogehalt als Grundlage genommen. Leider.
LG Bambi
Im BV habe ich den Durchschnittlichen Lohn der letzten 3 Monate erhalten inkl Zulagen.
Ich darf zwischen 6 und 20 Uhr Max 8 Stunden arbeiten sich im Schichtdienst.
Durch die Schwangerschaft darf dir kein finanzieller Nachteil entstehen. Daher müsstest du die Zulagen trotzdem erhalten.
Mach dich da zur Not mal anwaltlich schlau.
Zum Elterngeld zählen die Zulagen aber wohl dennoch nicht. Aber da bin ich mir nicht zu 100% sicher.
Lg
Sun & Noah inside ET -3
Hab grad nochmal nachgeschaut. Ich habe nen Abschlag für die Zuschläge bekommen während meines bv‘s somit korrigiere ich meine Aussage bzgl der Zuschläge in der ss. Aber beim Elterngeld wurde es definitiv nicht berechnet da nur das Grundgehalt zählt. Leider.
So viele falsche Vermutungen... du bekommst definitiv Schichtzulagen für wegfallende Nachtdienste/Wechselschicht/Wochenenden/ Feiertage. Ermittelt wird der Wert aus denm Durchschnitt aus den 3 Monaten vor Eintritt (!) der Schwangerschaft (nicht Bekanntgabe). Dezember wenn da miteinfließt wäre immer traditionell ein teuerer Monat für Krankenhäuser...
Unterschied ist, dass du früher die Zulagen ja nicht versteuern musstest, jetzt aber schon, daher fällt einiges weg. Aber dafür werden sie beim Elterngeld angerechnet weil ja eben steuerpflichtig.
Bist du da sicher mit der einrechnung? Ich habe es anders gehört; dass es eben nicht mit eingerechnet wird.
Wenn die Zuschläge bzw. der Ersatz dafür jetzt versteuert werden, fließen sie in die Eltengeldberechnung mit ein.
Hallo,
Du solltest dringend nochmal mit deiner Personalabteilung sprechen.
Sie dürfen dir die Stunden nicht kürzen, nur weil du schwanger bist.
Und du erhältst alle Schichtzulagen.
Dafür werden die letzten 3 Monate vor dem eintreten der SS genommen und aus diesen 3 Monaten das Durchschnittsgehalt ausgerechnet (also die Zulagen). Und diese Zulagen wirst du dann künftig bekommen, egal ob du jeden Tag nur von 7-16 Uhr arbeitest oder im BV bist. Dir darf durch die SS kein finanzieller Nachteil entstehen!
Allerdings fließen die Zulagen nicht in die Berechnung des Elterngeldes mit ein.
Liebe Grüße
Der. Durchschnitt der Zulagen ist Mutterschaftslohn und wird versteuert und fließt deshalb in die Berechnung hinein.