Arbeitszeit bis 1 Uhr nachts

Hallo ihr liebe,


Ich habe eine Zweischichtsystem mal arbeite ich früh mal spät bis 1 Uhr nachts... immer 8 Stunden am Tag...

Ich höre aber das Schwangere bis in die Nacht nicht arbeiten dürfen. Kennt sich jemand aus und kann mir dazu was näher sagen. Dankeschön im Voraus

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Das ist §8 (1) des MuSchG. Daran muss dein AG sich halten, wenn du ihm mitgeteilt hast, dass du schwanger bist,

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Dankeschön, ich lese es gleich durch

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Du darfst auf gar keinen Fall so lange arbeiten! Nachtdienste sind sowieso tabu und du darfst mehr Pause machen als die anderen! Also eigentlich hast du ziemlich viele Rechte sobald du das deinem Arbeitgeber sagt!

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Jap offiziell darfst du zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens nicht beschäftigt werden. Wenn du immer so arbeitest, dass du 50% - 50% normal die Spätschicht machen müsstest um mit den Nachtzuschlägen auf dein Lohn zu kommen muss dir dein Lohn bezahlt werden als würdest du weiterhin in dem Schichtmodell arbeiten - auch wenn du es nicht machst. Denn nur weil du aufgrund deines Umstands vom Gesetzgeber gewisse Arbeiten nicht mehr ausüben DARFST - darfst du auch nicht benachteiligt werden. Dein AG muss sich hier aber auch kein Kopf machen, da er den Mehraufwand den er zahlt (aber der nicht erbracht werden kann) von der KK zurückerstattet bekommt. Das ist genauso wie Beschäftigungsverbot. Man bekommt weiterhin vollen Lohn und der AG bekommt alles von der KK zurück.

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Wie schön es wäre...aber mein Chef ist ein Ars** sorry aber ist so... denn interessiert nichts wir müssen sogar Weihnachten und Silver von 8:00 bis 21:00 Uhr arbeiten und das noch alleine ohne Pause.

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Hast Du schon gesagt dass Du schwanger bist?
Wie weit bist Du denn?

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