Während Elternzeit wieder schwanger? Was passiert mit Elterngeld & -zeit?

Hallo, vielleicht kennt sich jemand damit bereits aus und hat ähnliches erlebt.
Wenn ich 2 Jahre Elternzeit beantrage und bald nach der Geburt von Baby 1 wieder schwanger bin und nach 1,5 Jahren Kind 2 bekomme, wird meine neue Elternzeit (z.B. wieder 2 Jahre) dann mit der laufenden Elternzeit von Kind 1 verrechnet? Oder werden die 2 Jahre nach Ablauf der ersten EZ angehängt, auch wenn das Kind nach 1,5 Jahren der ersten EZ geboren wird?
Und was passiert mit dem Elterngeld?

Danke schonmal für eure Antworten :)

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Elternzeit: die kannst du natürlich weiterlaufen lassen, schlauer ist es, die laufende Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig zu beenden, um neben dem Mutterschaftsgeld auch den AG-Zuschuss zu bekommen.

Elterngeld: da kommt es ja darauf an, welches du beantragt hast.

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Zur Elternzeit: Wie meine Vorschreiberin schon sagte, laufende Elternzeit für Kind 1 zum letzten Tag vor Beginn der Mutterschutzzeit für Kind 2 beenden. Somit steht dir wieder der Argeberzuschuss zu und Anteilig für diese Zeit Urlaub und Sonderzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld) sofern es diese bei euch gibt. Die Elternzeit für das erste Kind wird natürlich nicht verrechnet sondern bleibt erhalten ;-)

Was das Elterngeld angeht: Hast du Basis-Elterngeld beantrag läuft das ja bereits vor dem Mutterschutz von Nr. 2 aus. Hast du Elterngeld Plus, solltest du bei der für dich zuständigen Stelle mal anrufen und nachfragen in welcher Form sie die Bitte um Rückabwicklung haben wollen, denn wenn du Elterngeld und Mutterschaftsgeld gleichzeitig beziehst, dann wird dir das Elterngeld gekürz. Ich könnte es einfach per Email meiner Sachbearbeiterin schicken. Somit bekomme ich Anfang März 2018 die letzte Elterngeldzahlung und hab 21.03 dann das Mutterschaftsgeld der KK Plus Arbeitgeberzuschuss.

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Danke euch beiden für die guten Erläuterungen!😍 wenn ich die Elternzeit dann vor Mutterschutz von Kind 2 beende, aber noch Elterngeld-zahlungen für z.B. 3 Monate ausstehen, bekomme ich das Geld dann trotzdem? Oder werden die 3 Monate dann quasi "gelöscht"? Weil unter diesem Aspekt würde es ja Sinn machen das Elterngeld nicht auf 2 Jahre zu Strecken sondern in einem Jahr zu beziehen. Dann geht nämlich nichts davon verloren. Oder denke ich hier falsch?

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Der Antrag auf Rückabwicklung heißt ja, dass du aus Elterngeld Plus Basis Elterngeld machen möchtest. Habe ich ja auch gemacht jetzt. Normal hätte ich bis Juni 2018 Elterngeld bekommen und habe es aber nun zum März 2018 auslaufen lassen. Die Zahlungen für April bis Juni habe ich dann jetzt im Dezember schon bekommen. Somit ist mir kein Geld flöten gegangen.
Das hatte mir sogar meine Sachbearbeiterin bei der Elterngeldstelle geraten, damit mir eben nicht abgezogen wird ;-)