Hallo,
ich muss mal eine etwas andere Frage stellen. Ich arbeite im öD und bin in der 13. Woche mit dem 2. Kind schwanger. Mein Sohn ist mittlerweile 3 Jahre alt.
Bei meinem Sohn habe ich damals 2 Jahre Elternzeit beantragt. Das erste Jahr war ich komplett zu Hause, das 2. Jahr Teilzeit arbeiten. Ich habe dann einen Antrag auf Verlängerung gestellt und habe das 3. Jahr ebenfalls in Teilzeit weitergearbeitet. Im November lief das 3. Jahr nun auch aus.
Ich habe dann einen Antrag auf Teilzeit nach Elternzeit gestellt, der genehmigt wurde. Das ganze wurde mit einer Zusatzvereinbarung zu meinem Vollzeitvertrag geregelt und ist für 1 Jahr befristet. Danach würde also mein Vollzeitvertrag wieder aufleben, wenn keine Teilzeitverlängerung beantragt wird. Meine Frage ist jetzt, ob ich nicht diese Zusatzvereinbarung zu Beginn des neuen Mutterschutzes im Juni kündigen kann und dann während des Mutterschutzes mein Vollzeitgehalt bekommen kann?!
Ich trau mich noch nicht, diese Frage in unsere Personalabteilung zu stellen, weil es ja schon ein bisschen unfair ist oder? Aber auf der anderen Seite beendet man ja auch die Elternzeit vorzeitig.
Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus, ob das machbar ist. Und wenn ja, würdet ihr das machen oder einfach die Teilzeitvereinbarung zum Ende des Jahres auslaufen lassen?
Jemand aus dem öffentlichen Dienst hier?
Auch im öD wird das "Mutterschaftsgeld" anhand der letzten Monate berechnet. In unserem Bundesland heißt es in der Mutterschutzverordnung:
" Dienstbezüge, Anwärterbezüge, Erschwerniszulage
Durch die Beschäftigungsverbote der §§ 2, 3 und 4 sowie des § 10 hinsichtlich des Dienstes zu ungünstigen Zeiten und des Wechsel- und Schichtdienstes wird die Zahlung der Dienstbezüge und Anwärterbezüge nicht berührt. Das gleiche gilt für Dienstversäumnisse während der Stillzeit (§ 9). Bemessungsgrundlage für die Zahlung der Erschwerniszulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten und für Wechselschicht- oder Schichtdienst ist der Durchschnitt der Zulage der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist."
Von daher hast du höchstens die Möglichkeit, jetzt sofort von Teilzeit auf Vollzeit zu gehen, um dann im Mutterschutz die vollen Dienstbezüge zu erhalten.
Das jetzt zumindest nur meine Kenntnis als Laie. Aber einfach zum Mutterschutz hin dann die Teilzeitvereinbarung kündigen, um im Mutterschutz das volle Gehalt zu erhalten, ist m.M. nicht möglich und auch nicht rechtens.
Ergänzung: Die Mutterschutzverordnung gilt nur für Beamte. Bist du überhaupt verbeamtet?
LG,
traumtanz
Mit deinen Paragraphen kann ich leider so gar nichts anfangen. Für uns zählt der TvöD Bund. Verbeamtet bin ich nicht.
Aber du hast Recht. Zur Berechnung dienen die letzten 3 Monate vor Mutterschutz. Das wusste ich so nicht mehr.
Achso, ok, dann kenne ich mich leider nicht aus. Bei Beamten ist das ja nochmal was anderes. Dann gilt auch die von mir zitierte Mutterschutzverordnung nicht.
Hallo,
Ich würde die Teilzeit zum Mutterschutz hin kündigen, wenn es geht. Das kann dir aber hier niemand so genau sagen, da die Fristen vom AG abhängen. Da heißt, du musst eine bestimmte Frist einhalten, wenn du deinen Teilzeitantrag ändern möchtest. Ich arbeite auch im öffentlichen Dienst und habe nur schon öfter gehört, dass bei uns die Fristen sehr lang sind, man also lange im Voraus die Anträge abgeben muss. Da musst du wohl doch mal in eurer Personalabteilung nachfragen wie das bei euch genau ist.
Ich habe ein ähnliches Problem und werde auch nächste Woche mal nachfragen müssen. Bin dann auch etwa so weit wie du 😊
Bei uns geht eigentlich fast alles mit einer Frist von 4 Wochen. Allerdings werden zur Berechnung des Mutterschaftsgeld die letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz berücksichtigt. Mein Plan würde dann also eh nicht aufgehen
Deinen Teilzeitvertrag kündigen, um wieder das volle Mutterschaftsgeld zu bekommen, kannst du nicht. Man kann die TZ nur vorzeitig beenden, wenn man in der Elternzeit in TZ gearbeitet hat. Dann beantragt man die Unterbrechung der EZ wegen des neuen Mutterschutzes. Arbeitet man aber außerhalb der EZ in Teilzeit, kann man den Vertrag nicht vorzeitig zu beenden, um fiktiv in Vollzeit arbeiten zu gehen und das Vollzeitmutterschaftsgeld beziehen. Das geht leider nicht und wird aus deinem derzeitigen TZ - Gehalt (drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes) berechnet.
Danke für deine Erklärung. Das habe ich mir schon gedacht. Mir war auch nicht mehr bewusst, dass das Mutterschaftsgeld anhand der letzten 3 Monate berechnet wird. Von daher ist meine Frage hinfällig
Du kannst versuchen, vorzeitig wieder VZ zu arbeiten. Allerdings muss der AG dem nicht zustimmen, da er "haushaltstechnisch" nur in TZ mit Dir für den befristeten Zeitraum gerechnet hat.
Ich hab eine Kollegin, die hatte mal richtig Schwein. War wegen dem 1.Kind in TZ arbeiten. Wurde erneut schwanger und bekam sehr früh ein BV. Die befristete TZ lief kurz darauf aus und sie hat sie auch nicht verlängert. Somit war sie im BV mit nun dem VZ-Gehalt zu hause. Und den Tip hatte sie damals sogar netterweise von unserer Personalstelle bekommen.