Arbeit nach der Elternzeit.Immer Anspruch von „Teilzeit“ in Vollzeit??

Huhu Mädels ,

habe heute schonmal am PC die Mitteilung über elternzeit und Beschäftigung nach der elternzeit vorgeschrieben. Muss dann später, wenn unser Schatz da ist, nur noch die Daten eintippen.
Nach meiner elternzeit möchte ich 60% wieder arbeiten gehen. Mir steht nach Arbeitsvertrag eine unbefristete Arbeitsstelle auf 100% zu.
Nun meine Frage, wenn ich in den nächsten Jahren wieder mehr arbeiten möchte steht mir das generell immer zu?? Oder muss ich sogar immer wieder weiter mitteilen wenn ich 60% arbeiten möchte ?? Also praktisch nach einem Jahr wieder erneut schreiben .. Beschäftigung auf 60%?? Weil laut meinen Arbeitsvertrag stehen mir ja wie gesagt 100% Arbeitszeit zu!!

Danke für Infos 🙂
LG, josili1516 (39+6) 💙❤️

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Wenn du einfach so teilzeit möchtest, also keine teilzeit in Elternzeit könnte dein Arbeitgeber es sogar ablehnen und dich auf 100% verlangen. Das ist natürlich der schlechteste Fall, und vor Gericht würdest du eh recht bekommen, da du es früh genug eingereicht hast.
Es kommt nun einfach darauf an, wie ihr es absprecht, mir wurde zb gleich ein unbefristeter teilzeitvertrag ausgestellt. Sprich ich habe kein Anspruch auf 100% aufzustocken (was ich aber auch nicht möchte). Frag doch einfach mal nach wie es bei euch gehandhabt wird, ob befristet oder unbefristete teilzeit.
Viele Grüße

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Ich hatte mit meiner bereichsleitung schon darüber gesprochen gehabt , dass ich nach der EZ 60% arbeiten möchte .. dem spricht auch nix entgegen. An meinen unbefristeten Vertrag würde sich nichts ändern. Geht nur um die Verringerung der Arbeitszeit. Also ablehnen wird sie es nicht.
Mir geht’s halt nur darum falls ich dann Iwan wieder mehr arbeiten möchte, ob ich das generell immer Verlangen kann laut meinem Vertrag. Aber naja dann werde ich wohl nochmal mit ihr schnacken :-)

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Genau, das würde ich mal abklären, ob du es, wie du sagst jährlich neu beantragen muss. Oder ihr es vll direkt auf zB 3 Jahre festsetzen könnt.

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Du kannst in der Elternzeit grundsätzlich Teilzeit arbeiten. Wobei Teilzeit ja ein sehr dehnbarer Begriff ist. Wenn deine Elternzeit endet, dann kannst du entweder aus deinem 100% Vertrag in Teilzeit wechseln ( das darf der AG nur mit sehr guten Gründen verweigern) oder Vollzeit wieder einsteigen. Wechselst du nach der Elternzeit in Teilzeit, dann ist das erst mal fix. Das hat auch nichts mit Elternzeit oder ähnlichem zu tun, sondern ist normales Arbeitsrecht. Zurück auf 100% geht dann nur mit dem Goodwill des AG. Die Politik arbeitet gerade daran den Wechsel genau so möglich zu machen wie von Voll- in Teilzeit, dass ist aber noch nicht durch.
Abgesprochen haben kann man mit dem AG zu diesen Themen leider viel. Zählen tut am Ende nur schriftliches.
Weißt du Also, dass du nach einem Jahr in Teilzeit zurück möchtest und mindestens ein Jahr in Teilzeit arbeiten möchtest, dann nimmst du am besten zwei Jahre Elternzeit. Dann kannst du danach noch entscheiden, in du das dritte Jahr auch noch nimmst und in Teilzeit bleibst um dann eventuell im vierten Jahr wieder Vollzeit machst.
Prozentzahlen mit wie viel du in TZ arbeiten willst brauchst du erst mal gar nicht angeben. Das bespricht man dann wenn es soweit ist. Die Anmeldung zur Elternzeit sind ja eigentlich nur zwei Sätze.

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Was für Vorteile hat es denn wenn man so lange in elternzeit geht?? Wusste gar nicht das man dann arbeiten kann .. dachte das hat gleichzeitig immer was mit Elterngeld zu tun .. also wenn man zb ElterngeldPlus beantragt und man maximal 30 Stunden die Woche arbeiten gehen darf. Also wozu beantragt man dann elternzeit , wenn man dann arbeitet ??🤔🤔jetzt bin ich verwirrt 😃

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Naja man kann dann ja arbeiten, muss aber nicht. Ausserdem hast Du während der EZ Kündigungsschutz, auch wenn Du Teilzeit in EZ arbeitest. ;-)

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Wie lange willst du denn Elternzeit beantragen? Wenn es ein Jahr oder länger wäre, musst du jetzt noch gar nicht festlegen, mit welchem Anteil du wiederkommst. Ich würde es mir gut überlegen, ob du die 60% außerhalb der Elternzeit arbeiten gehst. Dann ist dein Vollzeitanspruch ja weg und wenn dein Arbeitgeber nicht will, kann er eine weitere Aufstockung der Stunden ablehnen und dich auch (anteilig) schlechter bezahlen. Wenn du in der EZ in Teilzeit arbeiten gehen würdest, kannst du das mit max. 30h und hast dann auch nach dem Ende der EZ deine Vollzeitstelle wieder oder kannst immer noch auf 60% reduzieren hast in der EZ vor allem die Bedingungen der Vollzeitstelle.

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Ahh ok :)
Wollte für 14 Monate in elternzeit gehen , also so lange wie ich Elterngeld bekomme und dann eben 60% arbeiten .. aber jetzt habe ich es glaube ich verstanden 😃

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Lass dich dazu bloß nicht bequatschen!! Ich habe eine Freundin, deren Chef ihr auch 'großzügig' angeboten hat, dass sie in jedem Fall nach einem Jahr EZ in Teilzeit wiederkommen könne und deswegen nur ein Jahr Elternzeit benötigen würde. Sie hatte sich leider nicht schlau gemacht und das Ende vom Lied ist, dass sie mit einem ganz neuen Teilzeitvertrag und schlechterem Stundenlohn nach einem Jahr wieder angefangen hat. Der Chef hat das damit begründet, dass er ihr jetzt ja 'minderwertigere' Arbeiten geben müsse, also könne er auch nicht den gleichen Stundenlohn zahlen. Aufstocken kann sie jetzt auch nicht, weil er für die anderen 50% jemanden eingestellt hat. Und die restliche EZ anhängen geht auch nicht ohne weiteres, wenn man nur ein Jahr EZ hatte.
Also wie schon geschrieben: Nimm zwei Jahre EZ und geh nach 14 Monaten stundenweise in EZ arbeiten. Das dritte Jahr EZ kannst du dann entweder noch dranhängen oder einen Antrag auf Übertragung stellen. Dann hast du vollen Kündigungsschutz, dir kann niemand deine alte Stelle wegnehmen und du kannst in der EZ vor allem auch leichter auf das Kind reagieren, solltest du doch mal wieder die Stundenzahl reduzieren müssen die 60% zu viel sein, oder halt auch aufstocken, so lang du nicht über 30 Wochenstunden kommst.

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