Richtiger Zeitpunkt? Elterngeld bei 2 Kind?

Hallo,

ich wusste nicht genau wie ich den Titel nennen sollte, hoffe aber das ixh mein anliegen im Text hier richtig erklären kann.

Ich bin aktuell nicht schwanger, dachte aber es passt hier am besten rein.

Meine Tochter ist 1 Jahr alt. Ich wollte eigentlich immer einen Alterunterschied von 2 Jahren bei den Kids. Rein theoretisch müsste es ja dann bald wieder soweit sein. Ich bin mir aber irgendwie unsicher. Ich weiß, es gibt nie den perfekten Zeitpunkt usw. Mein Herz wäre eigentlich soweit ber man macht sich ja doch Gedanken.

Mich würde interessieren wie das so mit dem elterngeld dann wäre? Wenn ich ja zwischen den Schwangerschaften nicht arbeite, bekomme ich doch "nur" den mindestbetrag von 300 euro oder? Meine kleine ist anfang Januar geboren. Ich bin aktuell 2 jahre in elternzeit und hab das Elterngeld geteilt. Weiß einer wie sich das dann verhält? Wenn ich zb mitte des jahres schwanger werden würde, würde ich janaur 2019 wieder arbeiten gehen. Dann würden die 3 monate bis zum et noch mit 65 % angerechnet oder? Hoffe es ist verständlich was ich meine xD.

Ich hatte vor meiner Tochter zwei FG. Dann wurde eine gerinnungsstörung festgestellt. Mit heparin spritzen hat es geklappt, dass ich Mama geworden bin. Die Schwangerschaft wurde aber aufgrund der FG vorher als risikoschwangerschaft eingestuft, obwohl alles gut war. Jetzt ist es so, dass wir im sommer in Urlaub fliegen. Zwar nur spanien, aber die flugreise würde mir sorgen machen, denke ich. Ich habe schon nach gelesen, dass man bis zur 36 ssw fliegen darf. Wie seht ihr das? Würdet ihr eine Reise "riskieren" mit Kleinkind und evtl dann schon schwanger oder lieber nach dem Urlaub starten zu hibbeln?

Ich weiß, ihr könnt mir die Entscheidung nicht abnehmen. Aber würde gerne paar Meinungen hören und Austauschen. Evtl hat da jemabd erfahrubg und kann mir die sorgen ja nehmen. ;-)

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Hi.

Also wenn du noch in Elternzeit dein 2.Kind bekommst gilt das 12 Monat Einkommen vor der Geburt des 1 Kindes.

Da Elterngeld ( von Kind 1) nicht LS Einkünfte zählen.
Also nochmal das selbe wie beim 1.

Mit der Elternzeit endet das von Kind 1 automatisch mit der Geburt des 2. Kindes.
Ab da wieder Mutterschutz und Elternzeit.

Und Kindergeld wird beim 2. Kind mehr.

Viele Grüße Namcy

( dazwischen arbeiten wäre kontraproduktiv wenn du wenig arbeitest Z.b. weniger netto als früher)

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Leider komplett falsch.

Elterngeld werden dann nur die 300€.

Für das Mutterschutzgeld hingegen zählen die 12 Monate vor Geburt des ersten Kindes.

Die EZ des 1. Kindes solltest Du zum Beginn der neuen Mutterschutzfrist beenden, dann bekommst Du nochmal Dein ehemaliges Mutterschutzgeld plus AG Zulage.
Nicht erst zur Geburt die alte EZ beenden!

Das Kindergeld wird auch nicht mehr. Es sind auch fürs 2. Kind 194€ und erhöht sich erst ab dem 3.

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Kindergeld wird doch erst ab dem 3. Kind mehr? Ich hab die Info, dass es beim 1.+2. Kind 194 Euro gibt.. Dann beim 3. 200 Euro..

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https://m.rund-ums-baby.de/recht/Wie-verhaelt-es-sich-wenn-ich-waehrend-der-Elternzeit-wieder-schwanger-werde_105024.htm

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Bei Elterngeld ist es schon ganz schlecht auf Informationen zu verweisen die so alt sind. 2015 wurde das EG nämlich nochmal geändert. 😉

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Guten Morgen,

zingi2016 hat hier vollkommen recht. Wenn du zwischendurch nicht mehr arbeiten warst bzw. arbeiten gehen wirst bekommst du die 300€ Elterngeld für 12 Monate oder eben auch wieder auf 20 Monate 150€. Zusätzlich bekommst du aber noch einen Geschwisterbonus von 75€ bis zum 3. Geburtstag deines 1. Kindes.
Kindergeld beim 2.Kind ist genauso hoch wie beim 1.Kind.
Wenn es soweit ist, würde ich mich aber nochmal bei der Elterngeldstelle beraten lassen, wer weiß ob bis dahin nochmal etwas geändert wurde.

LG

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Vielen lieben Dank für die Antworten.

War anfangs etwas verwirrt aber jetzt versteht man es.

Ok also 300 Euro wie ich dachte. Mit dem kinderbonus wusste ich nicht.

Wie verhält sich es denn, wenn ich zb nur 3 monate vor ET noch auf 400 Euro Basis arbeiten war? Dann wirs das anteilig berechnet?

Für uns ist es halt evtl auch abhängig, wann Baby Nr 2 dann kommt. Ich meine man muss das auch finanzieren. Deswegen die frage vorher :-)

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Ich hab die gleiche Situation grade..mein Kind ist Frühjahr 2016 geboren und ich bin jetzt in der 12 ssw.mein Kind wird also nicht ganz 2,5 sein bei Geburt .ich hatte ursprünglich 2 Jahre Elternzeit eingereicht .habe aber als wir geplant haben erneut schwanger zu werden ,ganz bewusst vorher auf 3 Jahre verlängert .warum ?ganz einfach ! Ich haette es nicht geschafft meine kleine während ich arbeite betreuen zu lassen (noch keinen kitaplatz,grosseltern kann ich auch nicht zumuten jeden Tag aufzupassen ) und falls ich eine fehlgeburt erleide .sobald du eine fehlgeburt erleidest und hast vorher schon die Elternzeit abgeschlossen ,musst du danach wieder sofort arbeiten .was ist dann mit deinem Kind ?und wer sagt dir denn dass du so schnell schwanger wirst ?was machst du wenn es ein Jahr dauert ?ich bekomme jetzt den Regelsatz von 300 Euro Elterngeld plus 80 Euro Geschwisterbonus bis meine Grosse drei wird und das volle mutterschutzgehalt zu meinem alten vollen Lohn . Damit kommen wir gut zurecht für weitere 1-2 Jahre ,mein Mann verdient aber auch recht gut .lg

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Danke für die Antwort.

Wir haben noch keinen Kitaplatz. Haben die Maus allerdings für Sommer 2018 angemeldet. Bescheid gibt es im Februar. Geplant war es sie im Frühjahr 2019 zu schicken. Leider nehmen die Kindergärten aber nur zum sommer auf. Ich möchte auf 400 euro Basis arbeiten. Das wären so 2 Vormittage. Endweder oma und opa kommen dann oder eben kindergarten.

Ja, dass es nicht direkt klapptäen könnte weiß ich. Das ist ja auch das "problem". Deswegen informiere ich mich über alle varianten. Wie es zb wäre, wenn ich 2 Monate vor Geburt noch arbeiten würde usw. Aufgrund dessen wollen wir halt schauen, wann der "richtige Zeitpunkt" wäre. Ob wir jetzt schon anfangen zu basteln oder erst im Sommer zb. Aber planen kann man sowas ja eh nie.

Die Frage ist natürlich auch, wie das im 3 Jahr laufen sollte, falls ich verlänger. Da würde ich ja dann auch nichts bekommen ;-)

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Das ist natürlich klar .Nur musst du mal gegenrechnen ..Wenn eure Maus in die Krippe geht ,kann das 200 Euro aufwärts kosten ,wenn du dafür nur 400 Euro verdienst (dazu noch Sprit und den Aufwand ),lohnt es sich oftmals gar nicht arbeiten zu gehen ,für so einen geringen Lohn .Grad wo du sagst ,dass ihr eh nicht so viel habt.Selbst wenn du auf 400 Euro arbeiten gehst ,macht das nicht viel aus am Elterngeld ,denn du bekommst ja nur 65% des Gehalts und 380 Euro Eltergeld bekommst du ja so oder so .Ich habe nicht so viel verdient und habe beim ersten Kind Vollzeit 700 Euro Elterngeld bekommen.Wäre ich zurück in den Betrieb gegangen ,haette ich maximal 20 Stunden arbeiten wollen .Heisst also, ich haette auch nur circa die Hälfte an Elterngeld bekommen ,also etwa 350 Euro .300 Bekomme ich aber sowieso .Wenn man dann noch den Mutterschutzlohn auf die 12 Monate aufteilt ,fahre ich sogar besser,als haette ich erst wieder Teilzeit gearbeitet ,denn ich bekomme den Mutterschutz zu meinem alten Vertrag .Bei uns sind es jetzt 6 Monate die wir ohne Geld überbrücken müssen,das ist zu schaffen .Mein Mann macht dafür wenn es passt ab und zu was nebenbei auf Aushilfsbasis,dafür bin ich beim Kind .Musst du dir gut überlegen .Meiner Meinung lohnt sowas nur ,wenn man 1 Jahr Vollzeit arbeitet oder aber Teilzeit extremst gut bezahlt wird .Nicht aber auf 400 Euro Basis .LG

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Guten Tag 😊 also ich hab erst vor ein paar Wochen mit der L Bank telefoniert. Sie hat mir das folgendermaßen erklärt ...
Berechnungsgrundlage für Höhe des EG sind erstmal die letzten 12 Monate (Bemessungszeitraum) fallen in diesen Bemessungszeitraum Zeiten in denen du Elterngeld für ein anderes Kind bezogen hast, verlängert sich der Bemessungszeitraum um diese Monate nach hinten. Beispiel: das Kind ist am 15 Juni 2016 geboren d.h man hat bis 14.06.17 Elterngeld bezogen. Das neue Kind wird am 14.02.18 auf die Welt kommen. BMz also 13.02.18- 14.02.17. für den Zeitraum ab 14.02.17 - 15.06.17 Hat man noch Elterngeld bezogen - also verlängert sich der BMZ für diese Monate auf den Zeitraum vor Elterngeldbezug Max aber auf 2 Jahre. Das sind dann immerhin 4 Monate auf die das volle Gehalt als berechnungsgrundlage dienen (insofern man vor dem ersten Kind Berufstätig war) Das heißt - man bekommt so natürlich nicht das volle Elterngeld wie beim ersten, aber definitiv etwas mehr als die 300 Euro. Also so hab ich das verstanden was die Dame mir da erklärt hat :) ich hoffe ich konnte das einigermaßen verständlich und vor allem fachlich richtig weitergeben.